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Was Darf Man Mit 13 Arbeiten


Was Darf Man Mit 13 Arbeiten

Viele Eltern und Jugendliche, die neu in Deutschland sind, fragen sich, welche Möglichkeiten es für 13-Jährige gibt, legal zu arbeiten und etwas Geld zu verdienen. Das deutsche Arbeitsrecht ist hier sehr streng und schützt Kinder und Jugendliche. Daher gibt es klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Bestimmungen.

Grundsatz: Schutz der Kinder und Jugendlichen

Das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), legt großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, ihre Gesundheit, ihre Entwicklung und ihre schulische Ausbildung nicht durch Arbeit zu gefährden. Daher gibt es strenge Beschränkungen, wann und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.

Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, die weiter unten erläutert werden.

Was 13-Jährige legal arbeiten dürfen

Für 13- und 14-Jährige gelten spezielle Regelungen. Sie dürfen nur leichte und geeignete Tätigkeiten ausüben. Was das konkret bedeutet, ist im Gesetz und in den dazugehörigen Verordnungen genau definiert. Hier sind einige Beispiele für erlaubte Tätigkeiten:

Erlaubte Tätigkeiten

  • Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten: Dies ist eine der häufigsten Beschäftigungen für Jugendliche in diesem Alter. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit und die körperliche Belastung nicht zu hoch sind.
  • Botengänge: Kleine Besorgungen für Nachbarn oder Bekannte erledigen.
  • Babysitting (mit Einschränkungen): Das Aufpassen auf jüngere Geschwister oder Kinder von Bekannten ist erlaubt, solange die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes in der Nähe und erreichbar sind. Es sollte sich nicht um regelmäßige und lange Einsätze handeln.
  • Hilfe im Garten: Leichte Gartenarbeit wie Rasen mähen (nur mit geeigneten Geräten), Unkraut jäten oder Blumen gießen.
  • Nachhilfe: Jüngeren Schülern bei den Hausaufgaben helfen oder Lernstoff erklären.
  • Leichte Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben: Erntehelfer (z.B. Beeren pflücken), Tierpflege (z.B. Füttern von Kleintieren). Auch hier gelten strenge Auflagen bezüglich der Art der Arbeit und der Arbeitszeit.
  • Sportliche oder künstlerische Betätigungen (mit Sondergenehmigung): In Ausnahmefällen können 13-Jährige auch in sportlichen oder künstlerischen Bereichen tätig sein, beispielsweise bei Film- oder Fernsehproduktionen. Hierfür ist jedoch eine spezielle Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Nicht erlaubte Tätigkeiten

Es gibt auch Tätigkeiten, die für 13-Jährige nicht erlaubt sind. Dazu gehören:

  • Gefährliche Arbeiten: Arbeiten, die mit Risiken für die Gesundheit oder die Sicherheit verbunden sind (z.B. Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, Arbeiten in großer Höhe).
  • Körperlich schwere Arbeiten: Arbeiten, die eine hohe körperliche Anstrengung erfordern (z.B. schweres Heben und Tragen).
  • Arbeiten in Gaststätten und Diskotheken: Ausnahmen können für kulturelle Veranstaltungen gelten, aber grundsätzlich ist die Arbeit in diesen Bereichen für Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt.
  • Arbeiten, die die schulische Ausbildung beeinträchtigen: Tätigkeiten, die dazu führen, dass der Jugendliche nicht mehr ausreichend Zeit für die Schule hat oder müde und unkonzentriert ist.
  • Arbeiten, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen: Arbeiten, bei denen Jugendliche mit Alkohol, Tabakwaren oder pornografischen Inhalten in Berührung kommen.

Arbeitszeiten und Pausen

Auch die Arbeitszeiten und Pausen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz genau geregelt. Für 13- und 14-Jährige gelten folgende Bestimmungen:

  • Maximale Arbeitszeit: 2 Stunden pro Tag, aber nur an 5 Tagen pro Woche.
  • Arbeitszeit nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr: Nachtarbeit ist nicht erlaubt.
  • Keine Arbeit vor oder während der Schulzeit: Die schulische Ausbildung hat Vorrang.
  • Pausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
  • Wochenendruhe: Samstags und sonntags ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Bereiche (z.B. Landwirtschaft).

Gesetzliche Bestimmungen im Detail

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist die wichtigste Grundlage für die Beschäftigung von Jugendlichen. Hier sind einige der wichtigsten Paragraphen:

  • § 5 JArbSchG: Beschreibt die Arbeitszeiten für Jugendliche.
  • § 6 JArbSchG: Regelt die Ruhepausen.
  • § 7 JArbSchG: Verbietet bestimmte gefährliche Arbeiten.
  • § 9 JArbSchG: Regelt die Beschäftigung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Es ist ratsam, sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung mit den Bestimmungen des JArbSchG vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass alle Regeln eingehalten werden.

Was Eltern und Jugendliche beachten sollten

Bevor ein 13-Jähriger eine Arbeit aufnimmt, sollten Eltern und Jugendliche einige Punkte beachten:

  • Einverständnis der Eltern: Die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ist unbedingt erforderlich.
  • Information über die Arbeitsbedingungen: Der Jugendliche sollte genau wissen, welche Aufgaben er übernehmen soll, wie lange er arbeiten muss und wie viel er verdient.
  • Schutz der Gesundheit: Die Arbeit darf die Gesundheit des Jugendlichen nicht gefährden.
  • Schulische Leistungen: Die Arbeit darf die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen.
  • Arbeitsvertrag: Auch wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, in dem die wichtigsten Punkte (Arbeitszeit, Bezahlung, Aufgaben) festgehalten sind.
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Wenn der Verdienst regelmäßig ist und eine bestimmte Grenze überschreitet, muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

Verdienst und Steuern

Der Verdienst, den ein 13-Jähriger mit einer erlaubten Tätigkeit erzielen kann, ist in der Regel gering. Oft handelt es sich um einen Stundenlohn, der sich am Mindestlohn orientiert. Es ist wichtig zu beachten, dass auch der Verdienst von Jugendlichen steuerpflichtig sein kann. Allerdings gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Steuern gezahlt werden müssen. Informationen zu den Freibeträgen und zur Steuerpflicht erhalten Sie beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.

Wenn der Verdienst regelmäßig ist und eine bestimmte Grenze (aktuell [Stand November 2024] 538 Euro pro Monat) nicht überschreitet, handelt es sich in der Regel um einen Minijob. Minijobs sind sozialversicherungsfrei, aber der Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen.

Sonderfälle: Sportliche und künstlerische Betätigungen

Wie bereits erwähnt, können 13-Jährige in Ausnahmefällen auch in sportlichen oder künstlerischen Bereichen tätig sein, beispielsweise bei Film- oder Fernsehproduktionen. Hierfür ist jedoch eine spezielle Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Die Behörde prüft, ob die Beschäftigung dem Wohl des Jugendlichen dient und ob die Arbeitsbedingungen angemessen sind. Auch hier gelten strenge Auflagen bezüglich der Arbeitszeit, der Pausen und des Schutzes der Gesundheit.

Die Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten zustimmen und wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Beschäftigung dem Jugendlichen nicht schadet.

Wo finde ich weitere Informationen?

Für weitere Informationen zum Thema Jugendarbeitsschutz können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Jugendamt: Das Jugendamt Ihrer Stadt oder Gemeinde kann Ihnen Auskunft über die geltenden Bestimmungen geben und Ihnen bei Fragen weiterhelfen.
  • Gewerbeaufsicht: Die Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zuständig.
  • Beratungsstellen für Jugendliche: Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, die Jugendliche bei der Berufswahl und bei Fragen zum Arbeitsrecht unterstützen.
  • Internet: Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Jugendarbeitsschutz.

Fazit

Auch wenn die Möglichkeiten für 13-Jährige, legal zu arbeiten, begrenzt sind, gibt es doch einige Tätigkeiten, die erlaubt sind. Wichtig ist, dass die Arbeit leicht und geeignet ist, die Gesundheit und die schulische Ausbildung des Jugendlichen nicht gefährdet und die Arbeitszeiten eingehalten werden. Eltern und Jugendliche sollten sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung gut informieren und sicherstellen, dass alle Regeln eingehalten werden. Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist entscheidend, um die Sicherheit und das Wohl der Jugendlichen zu gewährleisten.

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