Was Darf Man Mit 14 Trinken
Das deutsche Jugendschutzgesetz regelt klar, welche alkoholischen Getränke Jugendliche in welchem Alter konsumieren dürfen. Diese Bestimmungen sind wichtig zu kennen, um sich selbst und andere vor den negativen Auswirkungen von Alkoholmissbrauch zu schützen. Insbesondere für Expats und Neuankömmlinge in Deutschland ist es essentiell, diese Regeln zu verstehen, da sie sich von den Gesetzen im Heimatland unterscheiden können.
Alkohol ab 14: Was ist erlaubt?
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erlaubt Jugendlichen ab 14 Jahren den Konsum von bestimmten alkoholischen Getränken, allerdings unter strengen Auflagen. Die wichtigste Einschränkung betrifft die Anwesenheit und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
§ 9 JuSchG: Alkoholische Getränke
Der Paragraph 9 des Jugendschutzgesetzes legt fest:
"(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. (2) Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, wenn es sich um Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel handelt, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten. (3) Absatz 1 und 2 gelten nicht, wenn ein Personensorgeberechtigter (in der Regel die Eltern) die Kinder oder Jugendlichen begleitet."
Das bedeutet konkret:
- Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit abgegeben werden.
- Branntwein (z.B. Wodka, Rum, Schnaps) und branntweinhaltige Getränke (z.B. Alcopops, Longdrinks mit Spirituosen) sind bis zum 18. Geburtstag komplett verboten.
- Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein oder Sekt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (in der Regel ein Elternteil) konsumieren. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Konsum ausdrücklich zustimmen und die Verantwortung für den Jugendlichen übernehmen. Das bloße Anwesendsein reicht nicht aus.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Erlaubnis der Eltern nur den Konsum in deren Anwesenheit betrifft. Ein 14-Jähriger darf also nicht eigenständig Bier im Supermarkt kaufen oder in einer Gaststätte bestellen, selbst wenn die Eltern ihm generell den Konsum erlauben würden. Der Konsum ohne Erziehungsberechtigten ist illegal und kann mit Konsequenzen verbunden sein.
Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten tragen eine große Verantwortung, wenn sie einem 14-Jährigen den Konsum von Alkohol erlauben. Sie sollten sich bewusst sein, dass Alkohol die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflussen kann. Dazu gehören:
- Beeinträchtigung der Hirnreifung: Das Gehirn entwickelt sich bis ins junge Erwachsenenalter. Alkoholkonsum kann diese Entwicklung stören und langfristige kognitive Probleme verursachen.
- Erhöhtes Suchtrisiko: Je früher jemand mit dem Alkoholkonsum beginnt, desto höher ist das Risiko, später eine Alkoholabhängigkeit zu entwickeln.
- Unfälle und Verletzungen: Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen, was das Risiko von Unfällen und Verletzungen erhöht.
- Gesundheitliche Schäden: Alkoholkonsum kann zu Leberschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen führen.
Eltern sollten daher sehr genau abwägen, ob sie ihrem Kind den Konsum von Alkohol erlauben und wenn ja, in welchem Umfang. Es ist ratsam, offen mit dem Jugendlichen über die Risiken des Alkoholkonsums zu sprechen und klare Regeln aufzustellen.
Wo darf Alkohol konsumiert werden?
Das Jugendschutzgesetz bezieht sich hauptsächlich auf die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass die Regeln in Gaststätten, Verkaufsstellen (z.B. Supermärkten) und bei öffentlichen Veranstaltungen gelten. Innerhalb der eigenen Wohnung oder im privaten Rahmen gelten etwas andere Regeln. Allerdings entbindet dies die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht.
Auch wenn das Jugendschutzgesetz den Konsum in der eigenen Wohnung nicht direkt regelt, so haben die Eltern dennoch die Pflicht, das Wohl ihres Kindes zu gewährleisten. Das bedeutet, dass sie den Alkoholkonsum auch zu Hause kontrollieren und sicherstellen müssen, dass er nicht ausufert. Auch hier gilt: Branntwein und branntweinhaltige Getränke sind für unter 18-Jährige tabu.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können verschiedene Konsequenzen haben, sowohl für den Jugendlichen als auch für die Person, die den Alkohol abgegeben hat:
- Für den Jugendlichen: Platzverweise, die Beschlagnahmung des Alkohols, Benachrichtigung der Eltern, Verwarnungen oder in seltenen Fällen auch Bußgelder.
- Für den Verkäufer/Gastronomen: Bußgelder, im schlimmsten Fall der Verlust der Gewerbeerlaubnis.
Auch wenn die Konsequenzen für den Jugendlichen meist nicht gravierend sind, so ist es wichtig zu verstehen, dass der Alkoholkonsum unterhalb des gesetzlichen Alters eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wiederholte Verstöße können durchaus zu ernsteren Konsequenzen führen.
Alcopops: Eine besondere Gefahr
Alcopops sind alkoholische Mischgetränke, die oft süß und fruchtig schmecken. Gerade für Jugendliche stellen sie eine besondere Gefahr dar, da sie den Alkoholgehalt oft unterschätzen. Da sie in der Regel Branntwein enthalten, sind sie für unter 18-Jährige komplett verboten.
Die süßen Aromen verdecken den Alkoholgeschmack, was dazu führen kann, dass Jugendliche mehr trinken, als sie vertragen. Dies kann zu einer schnellen Alkoholvergiftung führen, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein kann. Eltern sollten ihre Kinder daher besonders vor den Gefahren von Alcopops warnen.
Zusammenfassende Tabelle: Was darf man mit 14 trinken?
| Getränk | Alter | Bedingung |
|---|---|---|
| Bier, Wein, Sekt | Ab 16 Jahren | Eigenständig |
| Bier, Wein, Sekt | Ab 14 Jahren | In Anwesenheit und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten |
| Branntwein, branntweinhaltige Getränke (z.B. Alcopops) | Unter 18 Jahren | Verboten |
Wichtige Hinweise für Expats und Neuankömmlinge
Das deutsche Jugendschutzgesetz kann sich von den Gesetzen in Ihrem Heimatland unterscheiden. Informieren Sie sich daher gründlich über die Bestimmungen und besprechen Sie diese mit Ihren Kindern. Es ist wichtig, dass Sie als Eltern eine klare Haltung zum Alkoholkonsum Ihrer Kinder einnehmen und diese auch konsequent vertreten.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Getränk unter das Jugendschutzgesetz fällt, fragen Sie im Zweifelsfall beim Verkäufer oder Gastronomen nach. Sie sind verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben.
Denken Sie daran: Alkohol ist ein Zellgift und kann die Entwicklung von Jugendlichen negativ beeinflussen. Schützen Sie Ihre Kinder vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs!
