Was Ist Eine Ohg Einfach Erklärt
Was ist eine OHG einfach erklärt?
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine in Deutschland gängige Rechtsform für Unternehmen, bei denen sich mehrere Gesellschafter zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, wie beispielsweise der GmbH, ist die OHG durch eine besonders enge Bindung der Gesellschafter und eine hohe persönliche Haftung gekennzeichnet. Dieser Artikel erklärt die OHG auf einfache Weise und beleuchtet ihre wichtigsten Merkmale, Vor- und Nachteile.
Grundlagen der OHG
Eine OHG entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische Personen) zusammenschließen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Der wichtigste Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen besteht darin, dass alle Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht nur gegen das Gesellschaftsvermögen, sondern auch gegen das Privatvermögen jedes einzelnen Gesellschafters geltend machen können.
Merkmale einer OHG
- Mindestens zwei Gesellschafter: Für die Gründung einer OHG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
- Handelsgewerbe: Die OHG muss ein Handelsgewerbe betreiben. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern muss.
- Gemeinsame Firma: Die OHG führt eine gemeinsame Firma, die den Zusatz "OHG" enthalten muss.
- Unbeschränkte Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen (sowohl Geschäfts- als auch Privatvermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Gesamtschuldnerische Haftung: Gläubiger können sich aussuchen, welchen Gesellschafter sie in voller Höhe in Anspruch nehmen. Dieser Gesellschafter kann sich dann intern bei den anderen Gesellschaftern schadlos halten.
- Kein Mindestkapital: Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital erforderlich.
- Eintragung ins Handelsregister: Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Gründung einer OHG
Die Gründung einer OHG erfolgt in mehreren Schritten:
- Gesellschaftsvertrag: Die Gesellschafter schließen einen Gesellschaftsvertrag ab, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Organisation der Gesellschaft regelt. Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift für den Gesellschaftsvertrag, allerdings ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen, um Unklarheiten und Streitigkeiten vorzubeugen. Der Gesellschaftsvertrag sollte unter anderem folgende Punkte regeln:
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Einlagen der Gesellschafter
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Geschäftsführung und Vertretung
- Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters
- Anmeldung beim Gewerbeamt: Das Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.
- Eintragung ins Handelsregister: Die OHG muss beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.
- Anmeldung beim Finanzamt: Die OHG muss beim Finanzamt angemeldet werden.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäftsführung und Vertretung der OHG obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch abweichende Regelungen getroffen werden, beispielsweise dass nur bestimmte Gesellschafter oder ein einzelner Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sind. Die Gesellschafter sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.
Gewinn- und Verlustverteilung
Die Verteilung von Gewinn und Verlust erfolgt grundsätzlich nach den im Gesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Fehlen solche Vereinbarungen, so erhalten die Gesellschafter gemäß § 121 HGB einen Anteil am Gewinn oder Verlust im Verhältnis ihrer Kapitalanteile. Jeder Gesellschafter hat zudem Anspruch auf einen Vorschuss von vier Prozent seines Kapitalanteils.
Vor- und Nachteile einer OHG
Vorteile:
- Kein Mindestkapital: Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital erforderlich, was den Einstieg erleichtert.
- Einfache Gründung: Die Gründung einer OHG ist relativ unkompliziert und mit geringem formalen Aufwand verbunden.
- Hohe Kreditwürdigkeit: Aufgrund der persönlichen Haftung der Gesellschafter genießt die OHG in der Regel eine hohe Kreditwürdigkeit bei Banken und anderen Kreditgebern.
- Flexibilität: Die OHG bietet den Gesellschaftern eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Geschäftsführung und der internen Organisation.
- Einfache Buchführung: Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Buchführung einer OHG in der Regel weniger komplex.
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung: Die unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter stellt den größten Nachteil der OHG dar, da sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
- Hohe Verantwortung: Die Gesellschafter tragen eine hohe Verantwortung für die Geschäfte der Gesellschaft, da sie persönlich für Fehler und Versäumnisse haften.
- Abhängigkeit von den Gesellschaftern: Der Erfolg der OHG hängt stark von der Zusammenarbeit und dem Engagement der Gesellschafter ab.
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern: Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern können die Geschäftsführung der OHG erheblich beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zur Auflösung der Gesellschaft führen.
- Erschwerte Nachfolge: Der Tod oder das Ausscheiden eines Gesellschafters kann die Fortführung der OHG erschweren.
Auflösung einer OHG
Eine OHG kann aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden, beispielsweise:
- Durch Beschluss der Gesellschafter
- Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
- Durch gerichtliche Entscheidung
- Durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Zeit
- Durch den Tod eines Gesellschafters, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde
Nach der Auflösung der OHG erfolgt die Liquidation, bei der die Geschäfte der Gesellschaft abgewickelt, das Vermögen verwertet und die Gläubiger befriedigt werden. Nach Abschluss der Liquidation wird die OHG im Handelsregister gelöscht.
Fazit
Die OHG ist eine attraktive Rechtsform für Unternehmen, die von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt werden und eine hohe Kreditwürdigkeit benötigen. Die unbeschränkte Haftung stellt jedoch einen erheblichen Nachteil dar, der bei der Wahl der Rechtsform sorgfältig abgewogen werden sollte. Die OHG eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, bei denen die Gesellschafter eng zusammenarbeiten und bereit sind, die volle Verantwortung für die Geschäfte der Gesellschaft zu übernehmen. Bevor Sie eine OHG gründen, sollten Sie sich gründlich beraten lassen, um die Vor- und Nachteile der Rechtsform individuell zu prüfen und sicherzustellen, dass die OHG die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist. Berücksichtigen Sie Alternativen wie die GmbH & Co. KG, die eine Kombination aus Haftungsbeschränkung und den Vorteilen einer Personengesellschaft bieten kann.
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die maßgeblich den Erfolg Ihres Unternehmens beeinflussen kann. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind daher unerlässlich.
