Was Muss Ich Beim Augenarzt Selber Bezahlen
Herzlich Willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Besuch oder leben Sie bereits hier und fragen sich, wie das deutsche Gesundheitssystem funktioniert, insbesondere beim Augenarzt? Keine Sorge, dieser Leitfaden hilft Ihnen, sich zurechtzufinden und zu verstehen, welche Kosten Sie beim Augenarztbesuch selbst tragen müssen.
Das deutsche Gesundheitssystem: Ein kurzer Überblick
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf zwei Säulen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die meisten Einwohner sind in der GKV versichert, die einen Großteil der medizinischen Leistungen abdeckt. Die PKV richtet sich hauptsächlich an Selbstständige, Beamte und Gutverdiener und bietet oft erweiterte Leistungen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie in der Regel eine Versichertenkarte (Krankenkassenkarte), die Sie beim Arzt vorlegen. Der Arzt rechnet dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Allerdings gibt es auch Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der GKV übernommen werden.
Privat Versicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, die sie selbst bezahlen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen. Der Leistungsumfang der PKV ist oft größer als bei der GKV.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beim Augenarzt?
Die GKV übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen beim Augenarzt. Dazu gehören:
- Regelmäßige Routineuntersuchungen bei Beschwerden oder Verdacht auf eine Augenerkrankung.
- Behandlung von Augenerkrankungen wie Bindehautentzündung, Glaukom (Grüner Star), Katarakt (Grauer Star) und Makuladegeneration.
- Notwendige Operationen, beispielsweise bei Katarakt oder Glaukom.
- Verordnung von Medikamenten, die zur Behandlung von Augenerkrankungen notwendig sind (ggf. mit Zuzahlung, siehe unten).
- Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (in bestimmten Fällen auch für Erwachsene mit schwerer Sehbeeinträchtigung).
Wichtig: Es ist immer ratsam, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Leistungen genau abgedeckt sind. Die Leistungen können sich je nach Krankenkasse leicht unterscheiden.
Welche Kosten muss ich als gesetzlich Versicherter selbst tragen?
Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie mit folgenden Kosten konfrontiert werden:
Zuzahlungen zu Medikamenten
Für verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden, fällt in der Regel eine Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % des Medikamentenpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament. Die Zuzahlung entfällt, wenn der Medikamentenpreis unter 5 Euro liegt. Es gibt jedoch eine Belastungsgrenze. Wenn Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen (bzw. 1% bei chronisch Kranken), können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Viele Augenärzte bieten sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Das sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören und die Sie daher selbst bezahlen müssen. Dazu gehören beispielsweise:
- Erweiterte Glaukom-Früherkennung (z.B. Gesichtsfeldmessung mit hochauflösender Technik, Pachymetrie zur Messung der Hornhautdicke).
- Hornhauttopographie zur detaillierten Vermessung der Hornhaut.
- Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Darstellung der Netzhaut und des Sehnervs in hochauflösender Qualität (wird in manchen Fällen von der GKV übernommen, oft aber als IGeL angeboten).
- Bestimmung der Sehschärfe für Führerscheinuntersuchungen (wenn diese nicht im Rahmen einer regulären Untersuchung erfolgt).
- Kontaktlinsenanpassung (oftmals nur teilweise von der GKV übernommen).
Wichtig: Ihr Augenarzt muss Sie vor der Durchführung einer IGeL darüber aufklären, dass die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden und Ihnen die Kosten transparent aufzeigen. Sie haben das Recht, IGeL abzulehnen. Fragen Sie im Zweifelsfall nach, warum die Leistung als IGeL angeboten wird und ob sie medizinisch notwendig ist.
Sehhilfen für Erwachsene
Brillen und Kontaktlinsen werden für Erwachsene in der Regel nicht von der GKV bezahlt. Es gibt Ausnahmen für Personen mit einer schweren Sehbeeinträchtigung (beidseitige Sehschärfe von maximal 30%). In diesem Fall kann die Krankenkasse einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Zuschusses ist jedoch begrenzt und deckt oft nicht die gesamten Kosten ab.
Weitere Kosten
Abhängig von Ihrer Situation können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für:
- Fahrtkosten zum Augenarzt (in bestimmten Fällen werden diese von der Krankenkasse erstattet).
- Verbandsmaterial (wenn dieses nicht im Rahmen der Behandlung vom Arzt gestellt wird).
- Spezielle Augentropfen, die nicht verschreibungspflichtig sind.
Was gilt für Privatversicherte?
Privatversicherte haben in der Regel einen umfassenderen Versicherungsschutz als gesetzlich Versicherte. Die Leistungen, die von der PKV übernommen werden, hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. In der Regel werden jedoch auch IGeL und Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) in einem gewissen Umfang erstattet. Es ist ratsam, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welche Leistungen genau abgedeckt sind.
Privatversicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen müssen. Die Rechnung reichen sie dann bei ihrer Versicherung ein, die die Kosten (oder einen Teil davon) erstattet.
Tipps für Touristen und Kurzaufenthalter
Wenn Sie als Tourist oder Kurzaufenthalter in Deutschland sind, ist es wichtig, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen ab, einschließlich Augenarztbesuche. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch die Kosten für Medikamente und eventuelle Krankenhausaufenthalte übernimmt.
Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, haben Sie in der Regel Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen wie gesetzlich Versicherte in Deutschland. Bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit und legen Sie diese beim Arzt vor.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung oder eine Reisekrankenversicherung. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Bestimmungen.
Zusammenfassung: Worauf Sie achten sollten
- Gesetzlich Versicherte: Die GKV übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen. Rechnen Sie mit Zuzahlungen für Medikamente und Kosten für IGeL und Sehhilfen (für Erwachsene).
- Privat Versicherte: Der Leistungsumfang hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung.
- Touristen und Kurzaufenthalter: Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab oder bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
- Im Zweifelsfall: Fragen Sie Ihren Augenarzt oder Ihre Krankenkasse nach, welche Kosten übernommen werden.
Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland!
