Wie Die Grundsteuererklärung Für Eigentümergemeinschaften Funktioniert
Hallo liebe Reisefreunde und Immobilien-Enthusiasten! Nach meinen vielen Abenteuern rund um die Welt, von den farbenprächtigen Märkten Marrakeschs bis zu den schneebedeckten Gipfeln der Anden, habe ich mich nun einem ganz anderen Terrain gewidmet: der deutschen Grundsteuererklärung. Ja, ihr habt richtig gelesen! Klingt erstmal nicht nach dem aufregendsten Thema, aber lasst euch überraschen. Besonders als Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) ist das Ganze nämlich gar nicht so kompliziert, wie man vielleicht denkt. Lasst mich euch mitnehmen auf eine kleine Reise durch den Paragraphendschungel, damit auch ihr euren Weg findet!
Grundsteuerreform – Was steckt dahinter?
Bevor wir ins Detail gehen, kurz zur Erklärung: Die Grundsteuer wurde reformiert, weil das alte System veraltet und nicht mehr fair war. Es basierte auf den Einheitswerten von 1964 (in den alten Bundesländern) bzw. 1935 (in den neuen Bundesländern!). Diese Werte spiegelten längst nicht mehr die tatsächlichen Immobilienwerte wider. Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Regelung deshalb für verfassungswidrig erklärt, und eine Reform musste her. Das Ziel der neuen Grundsteuer ist es, eine gerechtere Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Und dafür mussten wir alle – also auch Eigentümer von WEG-Wohnungen – aktiv werden und eine Grundsteuererklärung abgeben.
Grundsteuererklärung für die WEG – Eine Gemeinschaftsaufgabe
Das Besondere an der Eigentümergemeinschaft ist, dass ihr eben nicht alleine dasteht. Die Grundsteuererklärung betrifft nicht nur eure einzelne Wohnung, sondern das gesamte Grundstück mit allen Wohnungen. Das macht die Sache etwas komplexer, aber auch einfacher, denn viele Informationen werden von der Hausverwaltung bereitgestellt. Stellt euch vor, ihr seid Teil eines kleinen Dorfes, in dem jeder ein Häuschen besitzt. Die Grundsteuer betrifft das gesamte Dorf, und die Informationen werden zentral gesammelt und an die Behörden weitergeleitet.
Welche Informationen braucht ihr?
Bevor ihr euch ans Ausfüllen der Erklärung macht, solltet ihr ein paar wichtige Dokumente und Informationen zusammentragen. Keine Sorge, das ist kein Hexenwerk! Hier eine kleine Checkliste:
- Eure persönlichen Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer. Das ist Standard.
- Angaben zum Grundstück: Hier wird's schon etwas spezieller. Ihr braucht die Gemarkung, die Flur und das Flurstück. Diese Informationen findet ihr im Grundbuchauszug. Fragt am besten eure Hausverwaltung, die sollte diese Daten parat haben.
- Angaben zum Gebäude: Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Garagen/Stellplätze (sofern vorhanden). Auch diese Informationen sind oft in den Unterlagen der WEG zu finden.
- Euren Miteigentumsanteil: Dieser Wert gibt an, welchen Anteil ihr am gesamten Grundstück besitzt. Er steht in eurem Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung der WEG. Das ist eine sehr wichtige Angabe!
- Bodenrichtwert: Den Bodenrichtwert könnt ihr beim zuständigen Finanzamt oder online über das Bodenrichtwertportal eures Bundeslandes abrufen. Einfach die Adresse eurer Immobilie eingeben, und schon habt ihr den Wert.
Die Rolle der Hausverwaltung
Hier kommt eure Hausverwaltung ins Spiel, und das ist wirklich ein Glücksfall! Die meisten Hausverwaltungen haben ihren Eigentümern tatkräftig unter die Arme gegriffen. Sie haben entweder:
- Die benötigten Informationen bereitgestellt: Sie haben ein Informationsschreiben mit allen relevanten Daten zum Grundstück und Gebäude an die Eigentümer verschickt. Das spart euch viel Zeit und Recherchearbeit!
- Eine Mustervorlage für die Grundsteuererklärung erstellt: So konntet ihr die Daten einfach in die Vorlage eintragen und hattet eine gute Grundlage für eure eigene Erklärung.
- Die Grundsteuererklärung sogar komplett für die WEG übernommen: In einigen Fällen haben Hausverwaltungen die Grundsteuererklärung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft erstellt und eingereicht. Das ist natürlich der Idealfall! Fragt am besten bei eurer Hausverwaltung nach, welche Unterstützung sie anbieten.
Wichtig: Auch wenn eure Hausverwaltung euch unterstützt, seid ihr als Eigentümer letztendlich für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Prüft die Angaben also sorgfältig, bevor ihr die Erklärung abschickt.
Die Grundsteuererklärung online – So geht's mit ELSTER
Die Grundsteuererklärung musste in der Regel elektronisch über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht werden. ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung und ermöglicht die sichere Übermittlung eurer Steuererklärungen. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht! Hier eine kurze Anleitung:
- Registrierung bei ELSTER: Wenn ihr noch kein ELSTER-Konto habt, müsst ihr euch zunächst registrieren. Das ist kostenlos und dauert ein paar Tage, da ihr einen Aktivierungscode per Post erhaltet.
- Einloggen und Formular auswählen: Nach der Registrierung könnt ihr euch bei ELSTER einloggen und das passende Formular für die Grundsteuererklärung auswählen. Das Formular heißt je nach Bundesland unterschiedlich, z.B. "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts".
- Daten eintragen: Nun könnt ihr die gesammelten Informationen in das Formular eintragen. Achtet darauf, alle Felder korrekt auszufüllen.
- Überprüfen und absenden: Bevor ihr die Erklärung abschickt, solltet ihr alle Angaben noch einmal sorgfältig überprüfen. Danach könnt ihr die Erklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Tipp: ELSTER bietet eine Hilfefunktion mit Erklärungen zu den einzelnen Feldern. Nutzt diese Funktion, wenn ihr euch unsicher seid.
Fallstricke und Herausforderungen
Auch wenn die Grundsteuererklärung für WEG-Eigentümer dank der Unterstützung der Hausverwaltungen oft gut zu bewältigen ist, gibt es ein paar Fallstricke, auf die ihr achten solltet:
- Fristen: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung war ursprünglich der 31. Januar 2023. Diese Frist wurde jedoch verlängert. Informiert euch am besten beim Finanzamt oder auf der Webseite eures Bundeslandes über die aktuellen Fristen. Versäumt die Frist nicht! Sonst drohen Verspätungszuschläge.
- Fehlerhafte Angaben: Achtet darauf, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen. Fehlerhafte Angaben können zu einer falschen Berechnung der Grundsteuer führen.
- Komplexe Sachverhalte: In manchen Fällen kann die Grundsteuererklärung etwas komplizierter sein, z.B. wenn das Grundstück bebaut ist mit verschiedenen Gebäuden oder wenn es sich um ein Erbbaurecht handelt. In solchen Fällen solltet ihr euch professionelle Hilfe von einem Steuerberater suchen.
Fazit – Keine Angst vor der Grundsteuererklärung!
Die Grundsteuererklärung mag auf den ersten Blick abschreckend wirken, aber mit der richtigen Vorbereitung und der Unterstützung eurer Hausverwaltung ist sie gut zu bewältigen. Seht es als eine Art kleines Immobilien-Abenteuer! Und denkt daran: Ihr seid nicht allein. Viele andere Eigentümer stehen vor der gleichen Herausforderung. Nutzt die Gelegenheit, euch mit euren Nachbarn auszutauschen und euch gegenseitig zu helfen. Vielleicht könnt ihr ja sogar eine kleine Grundsteuer-Party veranstalten und gemeinsam die Erklärungen ausfüllen! So wird aus einer Pflichtaufgabe ein geselliges Ereignis.
Ich hoffe, dieser kleine Reisebericht durch die Welt der Grundsteuer hat euch geholfen und Mut gemacht. Und wer weiß, vielleicht treffe ich ja den einen oder anderen von euch bald in einem fernen Land wieder – dann tauschen wir uns über unsere Reiseerlebnisse und unsere Grundsteuererfahrungen aus! Bis dahin wünsche ich euch alles Gute und viel Erfolg bei eurer Grundsteuererklärung!
