Wieviel Darf Ein Schüler Verdienen Ohne Das Kindergeld Zu Verlieren
Hallo und herzlich willkommen! Du bist Schüler oder Schülerin in Deutschland und fragst dich, wie viel du dazuverdienen darfst, ohne dass das Kindergeld deiner Eltern gekürzt wird? Das ist eine wichtige Frage, und wir helfen dir, den Durchblick zu bekommen. Keine Sorge, es ist gar nicht so kompliziert, wie es vielleicht scheint!
Was ist Kindergeld und wer bekommt es?
Bevor wir ins Detail gehen, klären wir kurz, was Kindergeld überhaupt ist. Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern in Deutschland für ihre Kinder erhalten. Es soll dazu beitragen, die Kosten für den Unterhalt der Kinder zu decken. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen:
- Bis zum 21. Geburtstag: Wenn das Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
- Bis zum 25. Geburtstag: Wenn das Kind sich in Ausbildung befindet (Schule, Studium, Ausbildung).
Das Kindergeld wird also auch dann gezahlt, wenn du als Schüler oder Student bereits eigenes Geld verdienst. Aber Achtung: Es gibt Regeln, die du beachten musst, damit der Kindergeldanspruch deiner Eltern nicht gefährdet wird.
Die gute Nachricht: Es gibt keine Einkommensgrenze!
Die wichtigste Information zuerst: Es gibt seit 2012 keine allgemeine Einkommensgrenze mehr für Kinder, die sich in Ausbildung befinden. Das bedeutet, dass du grundsätzlich so viel verdienen kannst, wie du möchtest, ohne dass das Kindergeld gestrichen wird.
Früher gab es eine komplizierte Berechnung, die dein Einkommen, deine Ausgaben und andere Faktoren berücksichtigte. Das ist zum Glück vorbei! Du musst dir also keine Sorgen mehr machen, dass du mit einem Ferienjob oder einem Nebenjob über eine bestimmte Grenze kommst und das Kindergeld verloren geht.
Worauf du trotzdem achten musst
Auch wenn es keine Einkommensgrenze gibt, gibt es einige Punkte, die du beachten solltest, um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden:
1. Dein Status als Kind in Ausbildung
Der wichtigste Faktor ist, dass du dich tatsächlich in Ausbildung befindest. Das bedeutet, dass du Schüler, Auszubildender oder Student sein musst. Das Kindergeld soll dich ja während deiner Ausbildung unterstützen. Wenn du deine Ausbildung abbrichst oder eine längere Pause einlegst, kann der Kindergeldanspruch entfallen.
2. Erwerbstätigkeit und Ausbildung
Dein Job darf nicht deine Ausbildung in den Hintergrund drängen. Das bedeutet, dass du hauptsächlich deiner Ausbildung nachgehen musst. Wenn du mehr arbeitest als lernst, könnte das Finanzamt argumentieren, dass du nicht mehr primär in Ausbildung bist.
3. Die 20-Stunden-Regel (während des Semesters)
Besonders wichtig ist die 20-Stunden-Regel während des Semesters (oder während der Schulzeit). Wenn du während dieser Zeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann das Finanzamt davon ausgehen, dass deine Ausbildung nicht mehr im Vordergrund steht. Das kann dazu führen, dass das Kindergeld gestrichen wird.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel:
- Ferienjobs: Während der Schulferien oder Semesterferien darfst du auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass das Kindergeld gefährdet ist.
- Kurzfristige Beschäftigungen: Wenn du nur kurzfristig (weniger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, ist das in der Regel kein Problem.
- Ausbildungsintegrierte Arbeitsverhältnisse: Wenn du im Rahmen deiner Ausbildung (z.B. ein duales Studium) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, ist das ebenfalls unproblematisch.
4. Arbeitslosigkeit
Wenn du nach dem Schulabschluss oder nach einer Ausbildung arbeitslos bist und dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldest, haben deine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zu deinem 21. Geburtstag.
Beispiele zur Verdeutlichung
Um das Ganze noch etwas klarer zu machen, hier ein paar Beispiele:
- Beispiel 1: Anna ist Schülerin und jobbt nebenbei in einem Café. Sie arbeitet während der Schulzeit regelmäßig 15 Stunden pro Woche. In den Sommerferien arbeitet sie Vollzeit, also 40 Stunden pro Woche. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt, da sie während der Schulzeit unter der 20-Stunden-Grenze bleibt und in den Ferien unbegrenzt arbeiten darf.
- Beispiel 2: Max studiert und arbeitet während des Semesters 25 Stunden pro Woche in einem Callcenter. Das Kindergeld könnte gestrichen werden, da er regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet und keine der oben genannten Ausnahmen zutrifft.
- Beispiel 3: Lisa macht eine Ausbildung zur Friseurin. Im Rahmen ihrer Ausbildung arbeitet sie 35 Stunden pro Woche im Salon. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt, da es sich um eine ausbildungsintegrierte Tätigkeit handelt.
Was tun, wenn das Finanzamt Fragen hat?
Es kann vorkommen, dass das Finanzamt Fragen zu deinem Einkommen und deiner Arbeitszeit hat. In diesem Fall solltest du immer ehrlich und transparent antworten. Lege am besten Nachweise vor, wie z.B. deinen Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen oder einen Immatrikulationsnachweis deiner Hochschule.
Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Diese können dir helfen, deine Situation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte zu unternehmen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Es gibt keine Einkommensgrenze für das Kindergeld.
- Wichtig ist, dass du dich in Ausbildung befindest.
- Während des Semesters/der Schulzeit solltest du in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- In den Ferien darfst du unbegrenzt arbeiten.
- Sei ehrlich gegenüber dem Finanzamt und lege Nachweise vor.
Mit diesen Informationen bist du bestens gerüstet, um dein eigenes Geld zu verdienen, ohne dass das Kindergeld deiner Eltern gefährdet ist. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Ausbildung und deinem Job!
Wichtiger Hinweis:
Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Gesetzeslage kann sich ändern. Im Zweifelsfall solltest du dich immer von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
Zusätzliche Tipps für Internationale Besucher:
Wenn du als internationaler Besucher mit Familie in Deutschland bist und Kindergeld beziehst oder beziehen möchtest, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Allerdings ist es wichtig, dass du deinen Aufenthaltsstatus und deine Steuerpflicht in Deutschland beachtest. Das Kindergeld wird in der Regel nur an Personen gezahlt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Informiere dich am besten bei den zuständigen Behörden (z.B. Familienkasse) über die spezifischen Voraussetzungen für deinen Fall. Es kann auch hilfreich sein, einen deutschsprachigen Steuerberater zu konsultieren, der dich bei den Formalitäten unterstützen kann. Dein lokales Ausländeramt kann dir gegebenenfalls ebenfalls weiterhelfen.
Wir hoffen, dieser Leitfaden hat dir geholfen! Viel Spaß bei deinem Aufenthalt in Deutschland!
