Wieviel Darf Ich Als Honorarkraft Steuerfrei Verdienen 2022
Viele Menschen, die in Deutschland als Honorarkraft arbeiten, fragen sich, wie viel sie im Jahr 2022 steuerfrei verdienen durften. Die Antwort ist nicht ganz einfach, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere von der Art der Tätigkeit und den persönlichen Umständen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die relevanten Regelungen für das Jahr 2022.
Grundfreibetrag: Die Basis der Steuerfreiheit
Der wichtigste Faktor für die Steuerfreiheit ist der Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für das Jahr 2022 betrug der Grundfreibetrag 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Das bedeutet, dass jeder, der im Jahr 2022 weniger als diese Beträge verdient hat (einschließlich aller Einkunftsarten, nicht nur Honorare), keine Einkommensteuer zahlen musste.
Wichtig: Der Grundfreibetrag gilt für das gesamte zu versteuernde Einkommen. Das heißt, wenn Sie neben Ihren Honorareinkünften noch andere Einkünfte haben (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen oder einer Nebentätigkeit als Angestellter), werden diese zusammengerechnet. Nur wenn die Summe aller Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegt, bleibt das gesamte Einkommen steuerfrei.
Honorare und Einkunftsarten
Honorareinnahmen fallen in der Regel unter die Einkunftsarten „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ oder „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“. Die genaue Einordnung hängt von der Art der Tätigkeit ab. Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten) erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Gewerbetreibende (z.B. Handwerker, Händler) erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Abgrenzung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Buchführungspflichten und die Gewerbesteuer hat.
Für beide Einkunftsarten gilt: Sie müssen nicht den kompletten Honorarumsatz versteuern, sondern nur den Gewinn. Der Gewinn wird ermittelt, indem Sie von den Honorareinnahmen die Betriebsausgaben abziehen.
Betriebsausgaben: Steuern sparen durch Abzug
Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch Ihre selbstständige Tätigkeit veranlasst sind. Sie können diese von Ihren Honorareinnahmen abziehen und so Ihren zu versteuernden Gewinn mindern. Typische Betriebsausgaben sind:
- Büromiete und -kosten: Miete für ein Büro, Kosten für Büromaterial, Telefon, Internet.
- Fahrtkosten: Kosten für Fahrten zu Kunden oder Auftraggebern (entweder pauschal mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer oder die tatsächlichen Kosten, z.B. für Benzin, Reparaturen, Versicherung, wenn Sie ein Firmenfahrzeug haben).
- Fortbildungskosten: Kosten für Kurse, Seminare, Fachliteratur, die Ihre beruflichen Kenntnisse erweitern.
- Werbungskosten: Kosten für Anzeigen, Flyer, Visitenkarten, Webseiten.
- Versicherungskosten: Beiträge zu berufsbezogenen Versicherungen (z.B. Berufshaftpflichtversicherung).
- Reisekosten: Kosten für Übernachtung und Verpflegung bei Geschäftsreisen.
- Abschreibung (AfA): Wenn Sie Wirtschaftsgüter anschaffen, die Sie länger als ein Jahr nutzen (z.B. Computer, Büromöbel), können Sie diese nicht sofort als Betriebsausgabe abziehen, sondern müssen sie über die Nutzungsdauer abschreiben.
Es ist wichtig, alle Belege für Ihre Betriebsausgaben aufzubewahren, da Sie diese im Falle einer Steuerprüfung vorlegen müssen.
Kleinunternehmerregelung: Vereinfachung für Gründer
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung für Selbstständige und Gewerbetreibende mit geringem Umsatz. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie keine Umsatzsteuer erheben und abführen. Für das Jahr 2022 galt: Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr (2021) nicht höher als 22.000 Euro war und im laufenden Jahr (2022) voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Vorteil: Weniger bürokratischer Aufwand, da Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
Nachteil: Sie können keine Vorsteuer (Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Ausgaben gezahlt haben) geltend machen.
Gewerbesteuer: Relevant für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende müssen in der Regel Gewerbesteuer zahlen. Es gibt jedoch einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende erst dann Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihr Gewerbeertrag (Gewinn aus dem Gewerbebetrieb) diesen Freibetrag übersteigt.
Wichtig: Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist daher je nach Gemeinde unterschiedlich hoch. Die Gewerbesteuer kann jedoch teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Krankenversicherung und Sozialversicherung
Als Honorarkraft sind Sie in der Regel selbst für Ihre Krankenversicherung und gegebenenfalls auch für andere Sozialversicherungen (z.B. Rentenversicherung) verantwortlich. Die Beiträge sind abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Versicherungsstatus. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar und mindern somit Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Zusammenfassung: Wie viel durften Sie 2022 steuerfrei verdienen?
Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Grundfreibetrag: 9.984 Euro für Alleinstehende, 19.968 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
- Einkunftsarten: Honorare fallen in der Regel unter „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ oder „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.
- Betriebsausgaben: Ziehen Sie alle Betriebsausgaben von Ihren Honorareinnahmen ab, um Ihren Gewinn zu ermitteln.
- Kleinunternehmerregelung: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
- Gewerbesteuer: Gewerbetreibende müssen den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro beachten.
- Sozialversicherungsbeiträge: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar.
Beispiel:
Angenommen, Sie sind im Jahr 2022 als freiberuflicher Grafiker tätig und erzielen Honorareinnahmen von 15.000 Euro. Ihre Betriebsausgaben (Büromiete, Software, Fahrtkosten) betragen 5.000 Euro. Ihr Gewinn beträgt also 10.000 Euro. Da dieser Betrag über dem Grundfreibetrag von 9.984 Euro liegt, müssen Sie einen Teil davon versteuern. Allerdings wird Ihr zu versteuerndes Einkommen noch durch absetzbare Sonderausgaben (z.B. Krankenversicherungsbeiträge) reduziert.
Steuererklärung: Wichtig für die korrekte Versteuerung
Um Ihre Einkünfte korrekt zu versteuern, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022 war der 31. Oktober 2023 (bzw. der 31. August 2023 bei Beauftragung eines Steuerberaters). Wenn Sie die Frist versäumt haben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben.
In der Steuererklärung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:
- Ihre persönlichen Daten
- Ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (Anlage S oder Anlage G)
- Ihre Betriebsausgaben
- Ihre Sonderausgaben
- Ihre außergewöhnlichen Belastungen
Es empfiehlt sich, die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen und alle relevanten Belege beizufügen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Hinweis zur Abgabepflicht
Auch wenn Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann es sein, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden oder wenn Sie Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben, die über einem bestimmten Betrag liegen.
Fazit
Die Frage, wie viel Sie als Honorarkraft im Jahr 2022 steuerfrei verdienen durften, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von Ihrem individuellen Einkommen, Ihren Betriebsausgaben und Ihren persönlichen Umständen ab. Der Grundfreibetrag bildet die Basis, aber es ist wichtig, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Steuerlast zu optimieren und Fehler zu vermeiden. Eine sorgfältige Buchführung und das Aufbewahren aller Belege sind unerlässlich, um Ihre Angaben in der Steuererklärung belegen zu können.
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.
