Wo Bekomme Ich Rote Kennzeichen Her
Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen kurzfristigen Aufenthalt und benötigen ein Fahrzeug? Dann sind Sie vielleicht schon auf die Frage gestoßen: "Wo bekomme ich rote Kennzeichen her?" Keine Sorge, wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um rote Kennzeichen, auch bekannt als Überführungskennzeichen, in Deutschland zu erhalten.
Was sind rote Kennzeichen überhaupt?
Rote Kennzeichen sind spezielle Kennzeichen, die ausschließlich für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. Sie sind nicht für den regulären Fahrbetrieb gedacht, sondern dienen primär der Überführung, Probe- oder Werkstattfahrten. Man erkennt sie leicht an ihrer roten Farbe und der Zahlenkombination, die immer mit "06" beginnt. Sie werden oft von Autohändlern, Werkstätten und Fahrzeugherstellern genutzt, aber auch Privatpersonen können sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Wofür darf man rote Kennzeichen verwenden?
Die Verwendung roter Kennzeichen ist streng reglementiert. Folgende Fahrten sind in der Regel erlaubt:
- Überführungsfahrten: Um ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu bringen, z.B. vom Händler zum Käufer oder von einem Ausstellungsort zum nächsten.
- Probefahrten: Um die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugs zu überprüfen. Dies ist besonders relevant bei Gebrauchtwagenkäufen oder nach Reparaturen.
- Fahrten zur technischen Untersuchung (TÜV): Um das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder anderen technischen Prüfungen zu bringen.
- Werkstattfahrten: Fahrten zu und von der Werkstatt, z.B. für Reparaturen oder Wartungsarbeiten.
Wichtig: Private Urlaubsfahrten oder regelmäßige Fahrten zur Arbeit sind nicht erlaubt. Die Nutzung roter Kennzeichen für solche Zwecke ist illegal und kann zu hohen Strafen führen!
Wer kann rote Kennzeichen beantragen?
Die Beantragung roter Kennzeichen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich können folgende Personengruppen sie beantragen:
- Gewerbetreibende: Autohändler, Werkstätten, Fahrzeughersteller und andere Unternehmen, die regelmäßig Fahrzeuge überführen oder Probe-/Werkstattfahrten durchführen müssen. Diese benötigen in der Regel eine Gewerbeanmeldung und müssen nachweisen, dass sie die roten Kennzeichen für ihren Geschäftsbetrieb benötigen.
- Privatpersonen: In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen rote Kennzeichen beantragen. Dies ist meist dann möglich, wenn sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen müssen und keine regulären Ausfuhrkennzeichen erhalten (z.B. weil das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat). Allerdings ist dies oft mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden und die Genehmigung liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.
Achtung: Die Zulassungsstellen prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen für die Erteilung roter Kennzeichen erfüllt sind. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erkundigen, welche Unterlagen im individuellen Fall benötigt werden.
Wo bekomme ich rote Kennzeichen? – Der Weg zur Zulassungsstelle
Rote Kennzeichen können Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort oder, im Falle eines Gewerbebetriebs, nach dem Sitz des Unternehmens. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Vorbereitung: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe unten). Es ist ratsam, sich vorab telefonisch oder online bei der Zulassungsstelle zu informieren, ob noch weitere Dokumente benötigt werden.
- Terminvereinbarung: Viele Zulassungsstellen arbeiten nur noch mit Terminvergabe. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Besuch der Zulassungsstelle: Gehen Sie mit allen Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Zulassungsstelle.
- Antragstellung: Füllen Sie den Antrag auf Erteilung roter Kennzeichen aus. Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle helfen Ihnen gerne dabei.
- Prüfung der Unterlagen: Die Zulassungsstelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Erteilung roter Kennzeichen erfüllt sind.
- Bezahlung der Gebühren: Für die Erteilung roter Kennzeichen fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Zulassungsstelle.
- Abholung der Kennzeichen und Fahrzeugpapiere: Nach erfolgreicher Prüfung und Bezahlung der Gebühren erhalten Sie die roten Kennzeichen und die dazugehörigen Fahrzeugpapiere.
Welche Unterlagen benötige ich?
Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle und individuellem Fall variieren. In der Regel werden jedoch folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung.
- Gewerbeanmeldung (falls zutreffend): Für Gewerbetreibende als Nachweis des Geschäftsbetriebs.
- Führungszeugnis (ggf.): Einige Zulassungsstellen verlangen ein Führungszeugnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ggf.): Für Gewerbetreibende.
- Versicherungsbestätigung: Eine Bestätigung, dass für die roten Kennzeichen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
- SEPA-Lastschriftmandat: Für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
- Nachweis über den Bedarf: Eine Begründung, warum Sie rote Kennzeichen benötigen (z.B. durch Vorlage von Kaufverträgen, Werkstattaufträgen oder ähnlichem).
- Eventuell: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) falls das Fahrzeug bereits zugelassen war.
Tipp: Kontaktieren Sie Ihre Zulassungsstelle vorab, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente dabei haben. Das spart Zeit und Nerven!
Was kostet ein rotes Kennzeichen?
Die Kosten für rote Kennzeichen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Gebühren der Zulassungsstelle: Die Gebühren für die Erteilung der Kennzeichen variieren je nach Zulassungsstelle und betragen in der Regel zwischen 30 und 100 Euro.
- Kosten für die Kennzeichenschilder: Die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder liegen bei etwa 20 bis 30 Euro pro Paar.
- Kfz-Steuer: Für rote Kennzeichen muss Kfz-Steuer entrichtet werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Hubraum und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs.
- Versicherungsbeiträge: Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind der größte Kostenfaktor. Die Versicherungsbeiträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Fahrerkreis, der Fahrzeugart und der Schadenfreiheitsklasse. Rechnen Sie hier mit mehreren hundert Euro pro Jahr.
Wichtig: Die Kosten für rote Kennzeichen können erheblich sein. Es ist daher ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren und verschiedene Angebote einzuholen.
Alternativen zu roten Kennzeichen
Wenn Sie nur ein einzelnes Fahrzeug überführen müssen, kann es sinnvoll sein, über Alternativen zu roten Kennzeichen nachzudenken:
- Kurzzeitkennzeichen (gelbe Kennzeichen): Diese Kennzeichen sind für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und eignen sich gut für einmalige Überführungsfahrten. Sie benötigen dafür eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV).
- Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren möchten, benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen. Diese Kennzeichen sind ebenfalls zeitlich begrenzt gültig und erfordern eine gültige Hauptuntersuchung.
- Transportunternehmen: Für längere Strecken oder wenn Sie keine Zeit haben, das Fahrzeug selbst zu überführen, können Sie ein Transportunternehmen beauftragen.
Welche Option für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen ab. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen sorgfältig ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Fazit
Rote Kennzeichen sind ein nützliches Instrument für Gewerbetreibende, die regelmäßig Fahrzeuge überführen oder Probe-/Werkstattfahrten durchführen müssen. Für Privatpersonen ist die Beantragung oft schwieriger und an strenge Auflagen gebunden. Bevor Sie rote Kennzeichen beantragen, sollten Sie sich daher gründlich informieren und prüfen, ob es nicht eine passendere Alternative für Ihre Bedürfnisse gibt. Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, die Welt der roten Kennzeichen besser zu verstehen. Gute Fahrt!
