Wo Trage Ich Hausmeisterkosten In Der Steuererklärung Ein
Hallo meine lieben Reisefreunde und Steueroptimierer! Wisst ihr, zwischen dem Packen für den nächsten Trip nach Rom und dem Sortieren der Fotos von den Lofoten, findet sich oft noch ein unliebsames Thema: die Steuererklärung. Aber keine Sorge, auch die können wir mit ein paar Tricks und Kniffen meistern, so dass am Ende vielleicht sogar noch ein kleines Budget für das nächste Abenteuer übrigbleibt! Heute nehme ich euch mit auf eine kleine Entdeckungsreise durch den Steuerdschungel, genauer gesagt, zeigen wir, wo und wie ihr eure Hausmeisterkosten in der Steuererklärung geltend machen könnt. Klingt trocken? Ist es vielleicht ein bisschen, aber versprochen, ich versuche, es so unterhaltsam wie möglich zu gestalten!
Warum überhaupt Hausmeisterkosten absetzen?
Bevor wir uns in die Details stürzen, kurz die Motivation: Warum sollten wir uns die Mühe machen, diese Kosten überhaupt in der Steuererklärung anzugeben? Ganz einfach: Weil der Staat uns dabei unterstützt, unsere Wohnkosten zu senken! Hausmeistertätigkeiten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Und das bedeutet: Ihr könnt einen Teil der Kosten direkt von eurer Steuerschuld abziehen. Das ist doch ein schöner Anreiz, oder?
Haushaltsnahe Dienstleistungen vs. Handwerkerleistungen – Wo liegt der Unterschied?
Hier wird es ein klein wenig technisch, aber keine Angst, wir bleiben an der Oberfläche. Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen zwei Kategorien: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie sich auf die Höhe der absetzbaren Kosten auswirkt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Familienmitgliedern selbst erledigt werden könnten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Reinigung des Treppenhauses: Ja, auch wenn der Hausmeister hier mit dem Staubsauger anrückt, zählt das dazu.
- Gartenpflege: Rasenmähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten – alles, was den Garten in Schuss hält.
- Winterdienst: Schnee räumen und Streuen im Winter. Gerade in schneereichen Regionen eine nicht zu unterschätzende Leistung!
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen könnt ihr 20% der Kosten absetzen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, wenn eure Hausmeisterkosten für diese Tätigkeiten 5.000 Euro betragen, könnt ihr 4.000 Euro in eurer Steuererklärung angeben und 800 Euro (20% von 4.000 Euro) von eurer Steuerschuld abziehen.
Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen sind Tätigkeiten, die in der Regel von Fachleuten durchgeführt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Reparaturarbeiten: Wenn der Hausmeister einen tropfenden Wasserhahn repariert oder eine kaputte Glühbirne austauscht.
- Wartungsarbeiten: Die Wartung der Heizungsanlage oder des Aufzugs.
- Renovierungsarbeiten: Sofern sie nicht zu umfangreich sind und den Charakter einer Neubaumaßnahme haben.
Auch hier könnt ihr 20% der Kosten absetzen, allerdings liegt der maximale Betrag hier bei 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass nur die Arbeitskosten absetzbar sind, nicht das Material! Also, wenn die Rechnung 500 Euro für Arbeitskosten und 200 Euro für Material ausweist, könnt ihr 20% von 500 Euro, also 100 Euro, absetzen.
Wo genau trage ich die Hausmeisterkosten ein?
Jetzt kommt der spannende Teil: Wo verstecken wir diese Kosten in der Steuererklärung? Die Antwort hängt davon ab, ob ihr zur Miete wohnt oder Eigentümer seid.
Mieter
Als Mieter findet ihr die Hausmeisterkosten in eurer Nebenkostenabrechnung. Dort sind sie in der Regel unter den Positionen "Hausmeister" oder "sonstige Betriebskosten" aufgeführt. Wichtig ist, dass ihr die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerleistungen separat aus der Abrechnung herausrechnet. Denn nur diese sind absetzbar!
Ihr tragt die Beträge dann in der Anlage Haushaltnahe Aufwendungen eurer Steuererklärung ein. Hier gibt es separate Felder für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Achtet darauf, die richtigen Beträge in die richtigen Felder einzutragen!
Eigentümer
Als Eigentümer habt ihr es etwas einfacher, da ihr die Rechnungen für die Hausmeisterleistungen in der Regel direkt erhaltet. Auch hier gilt: Achtet darauf, dass die Rechnung detailliert aufschlüsselt, welche Arbeiten durchgeführt wurden und wie hoch die Arbeitskosten sind. Nur die Arbeitskosten sind absetzbar!
Auch ihr tragt die Kosten in der Anlage Haushaltnahe Aufwendungen ein. Zusätzlich könnt ihr, je nachdem, wie ihr die Immobilie nutzt, auch noch weitere Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung geltend machen.
Wichtige Tipps und Tricks
Damit beim Absetzen der Hausmeisterkosten nichts schiefgeht, hier noch ein paar wichtige Tipps und Tricks:
- Rechnungen aufbewahren!: Das ist das A und O. Ohne Rechnung kein Abzug! Das Finanzamt kann die Belege anfordern, also haltet sie gut aufbewahrt.
- Unbare Zahlung: Zahlt die Hausmeisterrechnung immer per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.
- Detaillierte Rechnung: Achtet darauf, dass die Rechnung die Art der erbrachten Leistungen genau beschreibt und die Arbeitskosten separat ausweist.
- Nicht alles ist absetzbar: Kosten für Material, Anfahrtskosten oder die Umsatzsteuer sind nicht absetzbar.
- Zeitpunkt beachten: Abziehbar sind die Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden.
Fazit: Steuererklärung kann Spaß machen (fast)!
Okay, zugegeben, die Steuererklärung wird wahrscheinlich nie zu meiner Lieblingsbeschäftigung werden. Aber mit ein bisschen Organisation und dem Wissen, wo man suchen muss, kann man durchaus einiges an Geld sparen. Und das gesparte Geld lässt sich dann wiederum wunderbar in die nächste Reise investieren! Also, ran an die Unterlagen, lasst die Hausmeisterkosten nicht unter den Tisch fallen und freut euch auf das nächste Abenteuer! Und wenn ihr euch unsicher seid, scheut euch nicht, einen Steuerberater zu konsultieren. Der kann euch individuell beraten und sicherstellen, dass ihr alle Möglichkeiten ausschöpft.
Ich hoffe, dieser kleine Ausflug in die Welt der Hausmeisterkosten war hilfreich. Ich wünsche euch viel Erfolg bei eurer Steuererklärung und allzeit gute Reise!
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
