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Wo Trage Ich Schornsteinfeger In Der Steuererklärung 2021 Ein


Wo Trage Ich Schornsteinfeger In Der Steuererklärung 2021 Ein

Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen längeren Aufenthalt oder sind vielleicht sogar dauerhaft hierhergezogen? Dann kann es sein, dass Sie sich irgendwann mit dem deutschen Steuersystem auseinandersetzen müssen. Keine Sorge, es ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheint! In diesem Artikel widmen wir uns einer ganz spezifischen Frage: Wo genau tragen Sie die Kosten für den Schornsteinfeger in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 ein?

Warum ist das überhaupt wichtig?

Die gute Nachricht ist, dass Sie die Kosten für den Schornsteinfeger in vielen Fällen von der Steuer absetzen können. Dies kann Ihre Steuerlast erheblich reduzieren, insbesondere wenn Sie ein Haus besitzen oder zur Miete wohnen und die Nebenkosten zahlen. Der Staat fördert so die Instandhaltung und Sicherheit von Wohngebäuden.

Was gehört alles zu den Schornsteinfegerkosten?

Bevor wir uns der eigentlichen Eintragung in der Steuererklärung widmen, ist es wichtig zu verstehen, welche Kosten überhaupt absetzbar sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Leistungen:

  • Kehrarbeiten: Dies sind die klassischen Tätigkeiten des Schornsteinfegers, wie das Reinigen von Schornsteinen, Abgasleitungen und Feuerstätten. Diese Arbeiten dienen der Brandschutzsicherheit und der Verhinderung von Kohlenmonoxidvergiftungen.
  • Messarbeiten: Hierzu gehören die Überprüfung der Heizungsanlage auf Emissionen, die Messung der Abgastemperatur und die Kontrolle der Einhaltung von Umweltauflagen.

Wichtig: Nicht alle Leistungen des Schornsteinfegers sind steuerlich absetzbar. Kosten für Reparaturen, Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage oder den Austausch von Teilen können nicht als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Achten Sie daher auf eine detaillierte Rechnung, aus der die einzelnen Leistungen klar hervorgehen.

Wo genau trage ich die Schornsteinfegerkosten in der Steuererklärung 2021 ein?

Die Schornsteinfegerkosten werden als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angegeben. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.

Für Eigentümer:

Eigentümer tragen die Kosten für den Schornsteinfeger in der Anlage "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (Anlage V) ein. Konkret finden Sie den passenden Abschnitt unter:

"Aufwendungen für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung"

Geben Sie hier die gesamten Schornsteinfegerkosten an, die auf Ihre vermietete Immobilie entfallen. Achtung: Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie die Schornsteinfegerkosten in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eintragen (dazu später mehr).

Für Mieter:

Als Mieter können Sie die Schornsteinfegerkosten in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" geltend machen. Diese finden Sie im Hauptvordruck Ihrer Steuererklärung.

Die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"

Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie oder Mieter sind, ist die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" der Schlüssel zum Absetzen der Schornsteinfegerkosten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Zeile 6: Hier tragen Sie die Aufwendungen für Handwerkerleistungen ein. Wichtig: Es können nur Arbeits- und Fahrtkosten abgesetzt werden, nicht die Materialkosten. Der Schornsteinfeger muss Ihnen eine Rechnung ausstellen, die diese Kosten separat ausweist.
  • Höchstbetrag: Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beträgt 1.200 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie maximal 20% der Arbeitskosten, jedoch höchstens 1.200 Euro, von der Steuer absetzen können.

Wie weise ich die Kosten nach?

Um die Schornsteinfegerkosten in der Steuererklärung geltend zu machen, benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung vom Schornsteinfeger. Diese Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Schornsteinfegers
  • Ihre Adresse
  • Datum der Leistungserbringung
  • Detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen (Kehrarbeiten, Messarbeiten etc.)
  • Ausweis der Arbeits- und Fahrtkosten (separat von den Materialkosten)
  • Angabe der Mehrwertsteuer

Wichtig: Sie müssen die Rechnung nicht zwingend zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Bewahren Sie sie jedoch gut auf, da das Finanzamt sie im Rahmen einer Prüfung anfordern kann. Es empfiehlt sich, die Rechnung auch digital zu archivieren.

Zahlungsnachweis

Neben der Rechnung ist auch ein Zahlungsnachweis erforderlich. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel folgende Nachweise:

  • Kontoauszug, aus dem die Überweisung an den Schornsteinfeger hervorgeht
  • Quittung des Schornsteinfegers über die Barzahlung (Achtung: Barzahlungen werden vom Finanzamt oft kritischer betrachtet und können Nachfragen auslösen)

Achten Sie darauf, dass aus dem Zahlungsnachweis der Name des Zahlungsempfängers (Schornsteinfeger) und der Betrag eindeutig hervorgehen.

Sonderfälle und Besonderheiten

  • Wohngemeinschaft (WG): In einer Wohngemeinschaft werden die Schornsteinfegerkosten in der Regel auf die einzelnen Bewohner aufgeteilt. Jeder Bewohner kann seinen Anteil an den Kosten in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen. Es ist wichtig, dass die Kostenaufteilung nachvollziehbar ist (z.B. durch eine Vereinbarung im Mietvertrag oder eine separate Abrechnung).
  • Vermietung eines Zimmers: Wenn Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten, können Sie die Schornsteinfegerkosten anteilig geltend machen. Der Anteil richtet sich nach dem Verhältnis der vermieteten Fläche zur Gesamtfläche der Wohnung.
  • Schornsteinfegerkosten in den Nebenkosten: Wenn die Schornsteinfegerkosten in Ihren Nebenkosten enthalten sind, erhalten Sie in der Regel eine Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter. Aus dieser Abrechnung sollte der Anteil der Schornsteinfegerkosten klar hervorgehen.

Zusammenfassung und Tipps

Die Kosten für den Schornsteinfeger können in der Steuererklärung 2021 als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Rechnung die Arbeits- und Fahrtkosten separat ausweist und dass Sie einen Zahlungsnachweis vorlegen können.

Hier noch ein paar abschließende Tipps:

  • Sammeln Sie alle Belege: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
  • Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass die Schornsteinfegerkosten korrekt ausgewiesen sind.
  • Nutzen Sie Steuersoftware: Viele Steuersoftwareprogramme helfen Ihnen bei der korrekten Eintragung der Kosten und führen Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung.
  • Fragen Sie Ihren Steuerberater: Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich professionelle Hilfe von einem Steuerberater.

Wir hoffen, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, das Thema Schornsteinfegerkosten in der Steuererklärung besser zu verstehen. Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung!

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer von einem qualifizierten Steuerberater beraten lassen.

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