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Wo Trage Ich Schornsteinfeger In Der Steuererklärung Ein 2020


Wo Trage Ich Schornsteinfeger In Der Steuererklärung Ein 2020

Die Steuererklärung ist für viele Bürger ein jährliches Ritual, oft verbunden mit Unsicherheit, aber auch mit der Hoffnung auf eine Rückerstattung. Ein Aspekt, der häufig Fragen aufwirft, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, insbesondere Leistungen des Schornsteinfegers. Diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast mindern. Für das Steuerjahr 2020 gibt es dabei spezifische Regelungen, die es zu beachten gilt. Dieser Artikel soll eine detaillierte Anleitung geben, wo und wie Sie Schornsteinfegerleistungen in Ihrer Steuererklärung 2020 korrekt eintragen können.

Grundlagen der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass nicht alle Leistungen des Schornsteinfegers steuerlich absetzbar sind. Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet grundsätzlich zwischen reinen Materialkosten und den Arbeitskosten des Handwerkers. Nur die Arbeitskosten, inklusive Anfahrtskosten und der Mehrwertsteuer, können als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Die Materialkosten hingegen sind nicht abzugsfähig. Dies ist ein zentraler Punkt, der bei der Rechnungsprüfung zu beachten ist.

§ 35a EStG regelt die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen. Demnach können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dies bedeutet, dass Sie 6.000 Euro an Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen könnten, um den maximalen Steuervorteil auszuschöpfen. Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt somit direkt von den tatsächlich angefallenen Arbeitskosten ab.

Voraussetzungen für die Geltendmachung

Damit Sie die Schornsteinfegerleistungen in Ihrer Steuererklärung 2020 geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rechnung: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung des Schornsteinfegers, die die Arbeitskosten separat ausweist. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist unerlässlich.
  • Unbare Zahlung: Die Zahlung muss unbar erfolgt sein, d.h. per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Der Kontoauszug dient hierbei als Nachweis.
  • Eigene Wohnung: Die Leistungen müssen in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem eigenen Haus erbracht worden sein. Bei Mietwohnungen gilt die Regelung, dass nur dann eine Geltendmachung möglich ist, wenn Sie als Mieter die Kosten tragen und diese nicht bereits in den Nebenkosten enthalten sind (und somit vom Vermieter geltend gemacht werden).
  • Keine öffentlich geförderten Leistungen: Die Leistungen dürfen nicht bereits durch öffentliche Mittel gefördert worden sein.

Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente (Rechnung, Kontoauszug) sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen der Steuererklärung anfordern kann.

Wo trage ich die Schornsteinfegerleistungen in der Steuererklärung 2020 ein?

Die Eintragung der Schornsteinfegerleistungen erfolgt im Mantelbogen der Steuererklärung sowie im Formular "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen".

Mantelbogen

Im Mantelbogen selbst müssen Sie keine spezifischen Angaben zu den Schornsteinfegerleistungen machen. Der Mantelbogen dient primär der Erfassung Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer etc.) und der Angabe Ihres Einkommens. Die eigentliche Eintragung der Handwerkerleistungen erfolgt im Formular "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen".

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist das zentrale Formular für die Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Hier finden Sie separate Bereiche für die Eintragung verschiedener Arten von Aufwendungen. Konkret suchen Sie nach dem Bereich für "Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen".

Die Anlage ist in verschiedene Zeilen unterteilt, in denen Sie die entsprechenden Beträge eintragen müssen. Es ist wichtig, die Summe der Arbeitskosten, inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrtskosten, korrekt einzutragen. Die Materialkosten dürfen, wie bereits erwähnt, nicht berücksichtigt werden.

Wichtig: Tragen Sie nur die tatsächlich von Ihnen getragenen Kosten ein. Sollten Sie beispielsweise eine Rechnung mit Ihrem Nachbarn teilen, tragen Sie nur Ihren Anteil ein.

Beispielhafte Eintragung

Nehmen wir an, Sie haben im Jahr 2020 eine Rechnung des Schornsteinfegers über 300 Euro erhalten. Davon entfallen 200 Euro auf Arbeitskosten (inkl. MwSt. und Anfahrtskosten) und 100 Euro auf Materialkosten (z.B. für den Austausch eines defekten Teils). In diesem Fall tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen den Betrag von 200 Euro in der entsprechenden Zeile für Handwerkerleistungen ein.

Das Finanzamt berechnet dann automatisch den Steuervorteil von 20 Prozent der Arbeitskosten, also in diesem Fall 40 Euro (20% von 200 Euro). Diese 40 Euro werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Besonderheiten und häufige Fehler

Bei der Eintragung von Schornsteinfegerleistungen in der Steuererklärung 2020 gibt es einige Besonderheiten und häufige Fehler, die vermieden werden sollten:

  • Falsche Zuordnung: Ein häufiger Fehler ist die falsche Zuordnung der Aufwendungen. Schornsteinfegerleistungen sind in der Regel unter Handwerkerleistungen einzuordnen, nicht unter haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B. Reinigungskräfte oder Gartenpflege).
  • Unvollständige Rechnungen: Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle relevanten Informationen enthält, insbesondere die separate Ausweisung der Arbeitskosten. Unvollständige Rechnungen können vom Finanzamt abgelehnt werden.
  • Barzahlungen: Wie bereits erwähnt, werden Barzahlungen vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Stellen Sie sicher, dass Sie die Rechnung per Überweisung bezahlt haben und den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis vorlegen können.
  • Doppelte Geltendmachung: Vermeiden Sie eine doppelte Geltendmachung der Kosten. Wenn Sie die Kosten bereits im Rahmen einer anderen Steuererklärung (z.B. als Vermieter) geltend gemacht haben, können Sie diese nicht noch einmal geltend machen.

Wichtiger Hinweis: Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden. Dieser kann Ihnen helfen, die komplexen Regelungen des Steuerrechts zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile optimal nutzen.

Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Heutzutage wird die Steuererklärung in den meisten Fällen elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht. Auch hier können Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen bequem online ausfüllen. Die Eingabefelder entsprechen den herkömmlichen Formularen, sodass Sie die Informationen analog den oben beschriebenen Schritten eintragen können.

Ein Vorteil der elektronischen Steuererklärung ist, dass das Programm oft Plausibilitätsprüfungen durchführt und Sie auf mögliche Fehler hinweist. Dies kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt ist.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Schornsteinfegerleistungen im Rahmen der Steuererklärung 2020 bietet eine Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Regelungen genau zu beachten und die Kosten korrekt in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen einzutragen. Eine sorgfältige Dokumentation der Rechnungen und Zahlungsbelege ist unerlässlich. Durch die Beachtung der genannten Hinweise können Sie sicherstellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile ausschöpfen und Ihre Steuererklärung erfolgreich einreichen.

Denken Sie daran, dass dieser Artikel lediglich eine allgemeine Anleitung darstellt und keine individuelle Steuerberatung ersetzt. Bei komplexen Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, der Ihnen eine fundierte Beratung bieten kann.

"Steuererklärung ist keine Hexerei, sondern Fleißarbeit."
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
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