Wo Werden Die Nebenkosten In Der Steuererklärung Eintragen Elster
Viele Mieter und Eigentümer in Deutschland fragen sich, wo sie die Nebenkosten in ihrer Steuererklärung mit ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eintragen müssen. Die korrekte Angabe der Nebenkosten kann sich steuermindernd auswirken, daher ist es wichtig, die richtigen Formulare und Zeilen zu kennen. Dieser Artikel erklärt detailliert, wo Sie die relevanten Nebenkosten in ELSTER eintragen, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.
Grundlagen zu Nebenkosten und Steuererklärung
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass nicht alle Nebenkosten steuerlich absetzbar sind. Im Wesentlichen können Sie Nebenkosten absetzen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses stehen, oder wenn es sich um bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt. Die Unterscheidung ist hierbei entscheidend.
Beruflich veranlasste Nebenkosten: Wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben oder Ihre Wohnung teilweise beruflich nutzen, können Sie einen entsprechenden Anteil der Nebenkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für die Gartenpflege, Reinigung der Wohnung (nicht die Nebenkosten für die Reinigung des Treppenhauses, diese sind über die Vermietung absetzbar), Winterdienst oder die Reparatur von Geräten. Diese Kosten können Sie in begrenztem Umfang steuerlich geltend machen.
Wo trage ich die Nebenkosten in ELSTER ein?
Die Eintragung der Nebenkosten in ELSTER erfolgt in verschiedenen Formularen, je nachdem, um welche Art von Nebenkosten es sich handelt.
1. Arbeitszimmer oder berufliche Nutzung der Wohnung
Wenn Sie ein Arbeitszimmer haben, tragen Sie die anteiligen Nebenkosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) oder in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) ein.
Anlage N: Wenn Sie Arbeitnehmer sind und ein Arbeitszimmer nutzen, tragen Sie die anteiligen Nebenkosten als Werbungskosten ein. Sie finden die entsprechenden Felder im Bereich "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer". Hier müssen Sie detailliert angeben, welche Kosten angefallen sind (z.B. Miete, Heizung, Strom, Wasser) und wie hoch der Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche der Wohnung ist. Diesen Anteil können Sie dann auf die gesamten Nebenkosten anwenden, um den absetzbaren Betrag zu ermitteln.
Anlage S: Wenn Sie selbstständig sind, tragen Sie die anteiligen Nebenkosten als Betriebsausgaben ein. Der Ablauf ist ähnlich wie bei Anlage N: Sie geben die Gesamtkosten und den Anteil des Arbeitszimmers an und berechnen so den absetzbaren Betrag. Es ist wichtig, dass das Arbeitszimmer tatsächlich den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Dieses Formular ist speziell für diese Art von Aufwendungen vorgesehen.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: In diesem Formular gibt es verschiedene Bereiche, in denen Sie die jeweiligen Kosten eintragen müssen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier tragen Sie die Kosten für Dienstleistungen ein, die in Ihrem Haushalt erbracht wurden, z.B. Reinigungskräfte, Gartenpflege, Winterdienst. Es ist wichtig, dass Sie eine Rechnung vorlegen können, aus der die Art der Dienstleistung und die Kosten hervorgehen. Barzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt.
- Handwerkerleistungen: Hier tragen Sie die Kosten für Handwerkerleistungen ein, z.B. Reparaturen, Wartungsarbeiten, Renovierungen. Auch hier ist eine Rechnung erforderlich. Achten Sie darauf, dass nur die Arbeitskosten und die Fahrtkosten absetzbar sind, nicht aber die Materialkosten. Der Handwerker muss die Kosten in der Rechnung entsprechend aufschlüsseln.
Wichtiger Hinweis: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, absetzen. Für Handwerkerleistungen können Sie ebenfalls 20 % der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, absetzen.
3. Vermietung und Verpachtung
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, können Sie bestimmte Nebenkosten als Werbungskosten in der Anlage V+V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) geltend machen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Grundsteuer
- Müllabfuhr
- Versicherungen (z.B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung)
- Kosten für Hausmeister oder Hausverwaltung
- Wasserkosten
- Heizkosten (wenn diese nicht direkt vom Mieter bezahlt werden)
- Absetzung für Abnutzung (AfA) für das Gebäude
Diese Kosten tragen Sie in den entsprechenden Feldern der Anlage V+V ein. Es ist wichtig, dass Sie die Kosten nachvollziehbar dokumentieren und Belege aufbewahren.
Detaillierte Schritte in ELSTER
Hier eine detaillierte Anleitung, wie Sie die Nebenkosten in ELSTER eintragen können:
- ELSTER öffnen und anmelden: Starten Sie ELSTER und melden Sie sich mit Ihrem Zertifikat an.
- Steuererklärung auswählen: Wählen Sie die Steuererklärung für das entsprechende Jahr aus.
- Formulare auswählen: Wählen Sie die benötigten Formulare aus (Anlage N, Anlage S, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Anlage V+V).
- Anlage N/S ausfüllen (Arbeitszimmer): Wenn Sie ein Arbeitszimmer haben, füllen Sie die Anlage N oder S aus. Tragen Sie die Gesamtkosten für Miete, Heizung, Strom usw. ein und berechnen Sie den Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt. Tragen Sie diesen Betrag in die entsprechenden Felder ein.
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen: Tragen Sie die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Achten Sie darauf, die Kosten korrekt aufzuschlüsseln und die Rechnungen aufzubewahren.
- Anlage V+V ausfüllen (Vermietung): Wenn Sie eine Wohnung vermieten, füllen Sie die Anlage V+V aus. Tragen Sie die Mieteinnahmen und die Werbungskosten (einschließlich der absetzbaren Nebenkosten) ein.
- Daten prüfen und senden: Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig und senden Sie die Steuererklärung elektronisch ab.
Tipps und Tricks
- Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf. Das Finanzamt kann diese im Rahmen einer Prüfung anfordern.
- Kosten aufschlüsseln: Achten Sie darauf, die Kosten korrekt aufzuschlüsseln. Insbesondere bei Handwerkerleistungen müssen die Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
- Fristen beachten: Beachten Sie die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung.
- Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an einen Steuerberater wenden oder die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
- Nebenkostenabrechnung prüfen: Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf Fehler. Oftmals lassen sich hier noch Einsparungen erzielen.
Zusammenfassung
Die Eintragung der Nebenkosten in ELSTER erfordert Sorgfalt und die Kenntnis der relevanten Formulare. Die Anlage N/S ist für beruflich veranlasste Nebenkosten im Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer relevant, während die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen genutzt wird. Vermieter tragen ihre Nebenkosten in der Anlage V+V ein. Durch die korrekte Angabe der Nebenkosten können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und Steuervorteile nutzen. Beachten Sie die genannten Tipps und Tricks, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
