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Zählt Krankheit Zur Rente Mit 63


Zählt Krankheit Zur Rente Mit 63

Hallo und herzlich willkommen in Deutschland! Wenn Sie planen, hier zu leben, zu arbeiten oder vielleicht sogar zu bleiben, ist es wichtig, sich mit den Feinheiten des deutschen Rentensystems vertraut zu machen. Ein besonders interessanter Aspekt ist die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – die sogenannte "Rente mit 63". Aber was passiert, wenn Krankheit ins Spiel kommt? Zählt Krankheit zur Rente mit 63 dazu? Keine Sorge, wir erklären es Ihnen auf verständliche Weise.

Was ist die "Rente mit 63"?

Die "Rente mit 63" ist eine Möglichkeit, vor der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen. Die reguläre Altersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren und wird schrittweise von 65 Jahren angehoben. Es gibt zwei Hauptvarianten:

  • Rente mit 63 für langjährig Versicherte: Hier können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn Sie 45 Versicherungsjahre nachweisen können.
  • Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte: Hier können Sie mit 63 Jahren (mit Abschlägen) in Rente gehen, wenn Sie 35 Versicherungsjahre nachweisen können.

Wichtig: Diese Regelungen sind komplex und können sich ändern. Informieren Sie sich daher immer bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über die aktuell gültigen Bestimmungen.

Wie werden Krankheitszeiten bei der Rente mit 63 berücksichtigt?

Die gute Nachricht ist: Krankheitszeiten können sich positiv auf Ihre Rentenansprüche auswirken! Allerdings ist es wichtig, die Details zu verstehen:

Krankengeldbezug und Rentenbeiträge

Wenn Sie während Ihrer Krankheit Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beziehen, werden in der Regel weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Diese Beiträge werden von der Krankenkasse getragen und wirken sich positiv auf Ihre Rentenhöhe aus. Das bedeutet, dass die Zeit, in der Sie Krankengeld bezogen haben, im Prinzip wie eine normale Beitragszeit behandelt wird.

"Krankengeldbezug ist wichtig, da er Ihre Rentenansprüche sichert. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen einreichen und die Fristen einhalten."

Berücksichtigung von Krankheitszeiten bei der Erfüllung der Wartezeit

Für die "Rente mit 63" ist es entscheidend, die erforderliche Wartezeit (also die Mindestversicherungszeit) von 45 bzw. 35 Jahren zu erfüllen. Hier spielen Krankheitszeiten eine wichtige Rolle. Generell gilt:

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen: Zeiten, in denen Sie aufgrund Ihrer Arbeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, zählen immer zur Wartezeit.
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen: Unter bestimmten Umständen können auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen angerechnet werden.
  • Berücksichtigungszeiten: Hier wird es interessant. Bestimmte Zeiten, in denen Sie keine Beiträge gezahlt haben, können trotzdem als sogenannte "Berücksichtigungszeiten" angerechnet werden. Dazu gehören unter anderem:
    • Krankheitszeiten ohne Krankengeldbezug: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen Sie krank waren, aber kein Krankengeld bezogen haben. Dies ist jedoch von individuellen Faktoren abhängig und muss im Einzelfall geprüft werden.
    • Zeiten der Arbeitsunfähigkeit: Auch Zeiten, in denen Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten konnten, können unter Umständen angerechnet werden.

Achtung: Es gibt hierbei einige Fallstricke. Nicht jede Krankheitszeit wird automatisch angerechnet. Die DRV prüft jeden Fall individuell und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie die Dauer der Krankheit, ob Sie vorher und nachher gearbeitet haben und ob Sie andere rentenrechtliche Zeiten nachweisen können.

Besondere Regelungen für Erwerbsminderungsrente

Es ist wichtig, die "Rente mit 63" von der Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente, die gezahlt wird, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind anders als bei der "Rente mit 63" und die Höhe der Rente wird anders berechnet. Es ist möglich, dass Krankheitszeiten dazu führen, dass Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, auch wenn Sie die Voraussetzungen für die "Rente mit 63" noch nicht erfüllen.

Was Sie tun sollten, wenn Sie krank sind und planen, mit 63 in Rente zu gehen

Wenn Sie krank sind und planen, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, empfehlen wir Ihnen dringend, folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, welche Auswirkungen Ihre Krankheit auf Ihre Arbeitsfähigkeit hat.
  2. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse: Klären Sie ab, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben und welche Leistungen Ihnen zustehen.
  3. Kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung (DRV): Die DRV ist Ihre wichtigste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Rente. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie sich individuell beraten. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, wie z.B. Ihre Versicherungsunterlagen, ärztliche Gutachten und Bescheide der Krankenkasse.
  4. Stellen Sie rechtzeitig einen Rentenantrag: Stellen Sie den Rentenantrag rechtzeitig, am besten einige Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.
  5. Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid sorgfältig: Wenn Sie Ihren Rentenbescheid erhalten, prüfen Sie ihn sorgfältig auf Richtigkeit. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Zeiten berücksichtigt wurden. Wenn Sie Fehler feststellen, legen Sie Widerspruch ein.

Nützliche Tipps und Hinweise

  • Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf, wie z.B. ärztliche Gutachten, Bescheide der Krankenkasse und Rentenversicherungsunterlagen.
  • Seien Sie proaktiv: Warten Sie nicht darauf, dass die DRV auf Sie zukommt. Werden Sie selbst aktiv und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
  • Nutzen Sie die Beratungsangebote: Die DRV bietet kostenlose Beratungsangebote an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich individuell beraten zu lassen.
  • Holen Sie sich professionelle Hilfe: Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, können Sie sich auch an einen Rentenberater oder einen Rechtsanwalt wenden.

Fazit: Krankheit kann Ihre Rente mit 63 beeinflussen – im positiven wie im negativen Sinne

Krankheitszeiten können sich sowohl positiv als auch negativ auf Ihre "Rente mit 63" auswirken. Es ist wichtig, die Zusammenhänge zu verstehen und sich rechtzeitig zu informieren. Durch den Bezug von Krankengeld werden in der Regel weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, was sich positiv auf Ihre Rentenhöhe auswirkt. Auch bestimmte Krankheitszeiten ohne Krankengeldbezug können unter Umständen als Berücksichtigungszeiten angerechnet werden und Ihnen helfen, die erforderliche Wartezeit zu erfüllen. Allerdings ist jeder Fall individuell und muss von der DRV geprüft werden. Holen Sie sich daher rechtzeitig Rat und lassen Sie sich individuell beraten. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rentenansprüche optimal nutzen.

Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, das komplexe Thema "Krankheit und Rente mit 63" besser zu verstehen. Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft in Deutschland!

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