Zahnzusatzversicherung Steuererklärung 2020 Wo Eintragen Elster
Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung ist ein Thema, das viele Versicherungsnehmer beschäftigt, insbesondere im Hinblick auf die jährliche Steuererklärung. Die korrekte Erfassung dieser Beiträge in der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) für das Jahr 2020 ist essentiell, um das individuelle Steuerminimierungspotenzial auszuschöpfen. Im Folgenden soll eine detaillierte Anleitung gegeben werden, wo und wie diese Beiträge in ELSTER eingetragen werden, um einen klaren Überblick über die relevanten Aspekte zu bieten.
Grundlagen der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen
Bevor wir uns dem konkreten Eintrag in ELSTER widmen, ist es wichtig, die grundlegenden Prinzipien der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen zu verstehen. Im deutschen Steuerrecht werden Versicherungsbeiträge grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen behandelt. Diese umfassen neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Beiträge zu bestimmten Haftpflicht-, Unfall-, Lebens- und eben auch Zahnzusatzversicherungen.
Allerdings ist die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen begrenzt. Es existiert ein Höchstbetrag, der von der Art des Einkommens und dem Familienstand des Steuerpflichtigen abhängt. Für Arbeitnehmer und Rentner gelten in der Regel geringere Höchstbeträge als für Selbstständige. Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung werden dabei in voller Höhe berücksichtigt, wodurch der verbleibende Spielraum für andere Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. die Zahnzusatzversicherung, oft eingeschränkt ist.
Die Unterscheidung zwischen Basis- und sonstigen Versicherungen
Ein wesentlicher Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Basis- und sonstigen Versicherungen. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung (gesetzliche oder private Krankenversicherung, die ein Mindestmaß an Leistungen abdeckt) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar. Beiträge zu anderen Versicherungen, wie der Zahnzusatzversicherung, werden hingegen als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" behandelt und nur im Rahmen der genannten Höchstbeträge berücksichtigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Finanzverwaltung prüft, ob die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits den Höchstbetrag ausschöpfen. Ist dies der Fall, können Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Eintrag in ELSTER unnötig ist. Es ist ratsam, die Beiträge dennoch anzugeben, da es individuelle Konstellationen geben kann, in denen eine Berücksichtigung doch möglich ist.
Wo in ELSTER die Zahnzusatzversicherung eintragen?
Die Eintragung der Beiträge zur Zahnzusatzversicherung erfolgt in ELSTER im Formular "Anlage Vorsorgeaufwand". Dieses Formular ist integraler Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Die relevanten Felder finden sich im Abschnitt "Sonstige Vorsorgeaufwendungen".
- ELSTER öffnen und zur Einkommensteuererklärung navigieren: Nach dem Login in Ihr ELSTER-Konto wählen Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 aus.
- Anlage Vorsorgeaufwand auswählen: Im Navigationsmenü der Steuererklärung suchen Sie nach dem Punkt "Anlage Vorsorgeaufwand" und öffnen dieses Formular.
- Abschnitt "Sonstige Vorsorgeaufwendungen": Innerhalb der Anlage Vorsorgeaufwand navigieren Sie zum Abschnitt "Sonstige Vorsorgeaufwendungen". Hier finden Sie verschiedene Felder für die Eintragung unterschiedlicher Versicherungsbeiträge.
- Feld für "Beiträge zu Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Unfallversicherungen und bestimmte private Kranken- und Pflegeversicherungen": Dieses Feld ist der Ort, an dem Sie die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung eintragen. Beachten Sie, dass hier nicht nur Beiträge zur Zahnzusatzversicherung, sondern auch Beiträge zu anderen genannten Versicherungen eingetragen werden. Es ist also wichtig, die Gesamtsumme aller dieser Beiträge korrekt zu ermitteln.
- Angabe der Beitragszahlungen: Tragen Sie den Gesamtbetrag der im Jahr 2020 geleisteten Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in das entsprechende Feld ein. Achten Sie darauf, dass der Betrag korrekt ist und mit den Beitragsbescheinigungen der Versicherung übereinstimmt.
Wichtiger Hinweis: ELSTER bietet in der Regel Hilfetexte und Erklärungen zu den einzelnen Feldern an. Nutzen Sie diese Informationen, um sicherzustellen, dass Sie die Beiträge korrekt eintragen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Steuerberater.
Belege und Nachweise
Grundsätzlich müssen Sie die Beitragszahlungen zur Zahnzusatzversicherung nicht automatisch mit der elektronischen Steuererklärung einreichen. Jedoch ist es ratsam, die entsprechenden Beitragsbescheinigungen der Versicherung aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung anfordern kann. Die Aufbewahrungsfrist für diese Belege beträgt in der Regel mehrere Jahre.
Fallstricke und Besonderheiten
Bei der Eintragung der Zahnzusatzversicherung in ELSTER gibt es einige Fallstricke und Besonderheiten, die beachtet werden sollten:
- Höchstbeträge beachten: Wie bereits erwähnt, ist die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen begrenzt. Stellen Sie sicher, dass Sie die relevanten Höchstbeträge kennen und prüfen Sie, ob Ihre Beiträge tatsächlich steuermindernd wirken können.
- Korrekte Beitragsbescheinigung verwenden: Verwenden Sie für die Eintragung die korrekte Beitragsbescheinigung der Versicherung für das Jahr 2020. Achten Sie darauf, dass die Angaben auf der Bescheinigung korrekt sind.
- Mehrere Versicherungen: Wenn Sie neben der Zahnzusatzversicherung noch andere Versicherungen haben, die unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" fallen, müssen Sie die Beiträge aller dieser Versicherungen addieren und die Gesamtsumme in ELSTER eintragen.
- Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in einem anderen Abschnitt der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Verwechseln Sie diese nicht mit den Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung.
- Individuelle Situation: Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen kann von der individuellen Situation des Steuerpflichtigen abhängen. Faktoren wie Familienstand, Einkommenshöhe und Art des Einkommens spielen eine Rolle. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Beispielrechnung
Um die Zusammenhänge zu verdeutlichen, betrachten wir ein einfaches Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2020 Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 4.000 Euro geleistet. Darüber hinaus hat er Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen für Arbeitnehmer beträgt im Jahr 2020 1.900 Euro. Da die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits in voller Höhe berücksichtigt werden, verbleibt ein Spielraum von 1.900 Euro.
In diesem Fall können die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in Höhe von 300 Euro in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden, da sie den verbleibenden Spielraum von 1.900 Euro nicht überschreiten.
Fazit
Die korrekte Eintragung der Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in ELSTER ist ein wichtiger Schritt, um das individuelle Steuerminimierungspotenzial auszuschöpfen. Auch wenn die Absetzbarkeit aufgrund der Höchstbeträge und der vorrangigen Berücksichtigung der Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung nicht immer möglich ist, sollte die Eintragung dennoch erfolgen, um alle Chancen zu nutzen.
Durch die Beachtung der oben genannten Hinweise und die Nutzung der Hilfetexte in ELSTER können Sie sicherstellen, dass Sie die Beiträge korrekt eintragen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
Die Investition in eine Zahnzusatzversicherung ist nicht nur eine Investition in die eigene Zahngesundheit, sondern kann unter Umständen auch steuerliche Vorteile bringen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Aspekten ist daher lohnenswert.
