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Zahnzusatzversicherung Steuererklärung 2021 Wo Eintragen Elster


Zahnzusatzversicherung Steuererklärung 2021 Wo Eintragen Elster

Hallo meine Lieben! Eure reiselustige Steuerexpertin ist wieder da – zumindest, wenn es um das Thema Zahnzusatzversicherung und Steuererklärung geht! Ja, ich weiß, Steuern klingen nicht so aufregend wie ein Sonnenuntergang auf Bali oder ein Spaziergang durch die Gassen Roms, aber glaubt mir, mit ein paar Tricks könnt ihr euch bares Geld zurückholen und eure nächste Reise mitfinanzieren. Und wer würde das nicht wollen?

Heute erzähle ich euch, wie ihr eure Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung 2021 geltend machen könnt, und zwar mit dem allseits beliebten (oder eher gefürchteten?) ELSTER. Keine Sorge, ich versuche, es so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Versprochen!

Meine Zahnzusatzversicherung: Ein Reise-Retter!

Bevor wir ins Detail gehen, möchte ich kurz erzählen, warum ich überhaupt eine Zahnzusatzversicherung habe. Als begeisterte Reisende bin ich natürlich viel unterwegs. Und gerade im Urlaub kann ein Zahnproblem richtig teuer werden. Stellt euch vor, ihr seid gerade in Thailand und plötzlich schmerzt ein Zahn höllisch. Die Behandlung vor Ort kann nicht nur unangenehm, sondern auch richtig ins Geld gehen. Da ist eine gute Zahnzusatzversicherung Gold wert. Sie federt nicht nur die Kosten ab, sondern gibt mir auch ein sicheres Gefühl, egal wo ich gerade bin.

Warum die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar ist

Nun, warum können wir die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung überhaupt in der Steuererklärung angeben? Ganz einfach: Sie werden als Vorsorgeaufwendungen behandelt. Das bedeutet, dass der Staat euch an den Kosten beteiligt, weil ihr für eure Gesundheit vorsorgt. Super, oder?

Aber Achtung: Es gibt natürlich ein paar Regeln und Grenzen. Nicht alle Kosten sind in vollem Umfang absetzbar. Dazu aber später mehr.

Wo in ELSTER eintragen? Der Dschungel der Formulare

So, jetzt geht's ans Eingemachte: Wo genau in ELSTER müsst ihr die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung eintragen? Keine Panik, ich führe euch Schritt für Schritt durch den Formulardschungel.

Ihr benötigt den Hauptvordruck und die Anlage Vorsorgeaufwand.

  1. Hauptvordruck: Hier tragt ihr eure persönlichen Daten ein, wie Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer usw. Das ist der Standardkram, den ihr wahrscheinlich schon kennt.
  2. Anlage Vorsorgeaufwand: Diese Anlage ist der Schlüssel zum Erfolg! Hier werden alle eure Vorsorgeaufwendungen eingetragen, also Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherungen und eben auch die Zahnzusatzversicherung.

Die magische Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand

In der Anlage Vorsorgeaufwand sucht ihr nach den Zeilen, in denen es um "Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung" geht. Klingt erstmal komisch, da es ja um die Zahnzusatzversicherung geht, aber die wird hier mit berücksichtigt. Genauer gesagt geht es um:

  • Zeile 28: Hier tragt ihr eure Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung ein. Das sind die Beiträge, die ihr für die grundlegende medizinische Versorgung zahlt. Wichtig: Die Zahnzusatzversicherung gehört nicht hierhin!
  • Zeile 31: Und hier kommt der Clou! In dieser Zeile tragt ihr die Beiträge zu eurer Zahnzusatzversicherung ein. Diese Zeile ist für "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" vorgesehen.

Wichtig: Tragt hier nur die Beiträge ein, die ihr selbst gezahlt habt. Wenn euer Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernommen hat, dürft ihr diesen Teil nicht angeben.

Wie finde ich die richtigen Beträge?

Keine Sorge, ihr müsst jetzt nicht eure Kontoauszüge der letzten Jahre durchforsten! Eure Versicherung schickt euch in der Regel eine Jahresbescheinigung zu. Auf dieser Bescheinigung sind alle wichtigen Informationen aufgeführt, die ihr für die Steuererklärung benötigt, inklusive der gezahlten Beiträge. Also, ab in den Papierkram und die Bescheinigung raussuchen! Wenn ihr sie nicht findet, fragt einfach bei eurer Versicherung nach, die schicken euch sicher gerne eine neue zu.

Höchstgrenzen beachten: Wie viel ist wirklich absetzbar?

Wie bereits erwähnt, gibt es auch bei den Vorsorgeaufwendungen Höchstgrenzen. Das bedeutet, dass ihr nicht unbegrenzt Beiträge absetzen könnt. Die Höchstgrenzen hängen von eurem Familienstand ab:

  • Alleinstehende: Die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen (dazu gehört die Zahnzusatzversicherung) liegt bei 1.900 Euro.
  • Verheiratete/Verpartnerte: Die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei 3.800 Euro.

Aber Achtung: Diese Höchstgrenzen gelten insgesamt für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also nicht nur für die Zahnzusatzversicherung. Wenn ihr also beispielsweise auch Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Haftpflichtversicherung habt, werden diese zusammen mit der Zahnzusatzversicherung bis zu dieser Höchstgrenze berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich die Höchstgrenze überschreite?

Keine Panik! Wenn eure Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen die Höchstgrenze übersteigen, bedeutet das nicht, dass ihr leer ausgeht. In der Regel werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vorrangig berücksichtigt. Nur wenn nach Abzug dieser Beiträge noch Platz ist, können die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung geltend gemacht werden.

Ein kleines Rechenbeispiel:

Angenommen, ihr seid alleinstehend und habt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. Die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 Euro. Das bedeutet, dass ihr noch 400 Euro für andere Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. die Zahnzusatzversicherung, geltend machen könnt.

ELSTER Tipps und Tricks: So klappt's garantiert!

ELSTER kann manchmal etwas knifflig sein, aber mit ein paar Tipps und Tricks wird die Steuererklärung zum Kinderspiel:

  • Registrierung: Bevor ihr loslegen könnt, müsst ihr euch bei ELSTER registrieren. Das geht online und ist kostenlos. Plant dafür aber etwas Zeit ein, da der Prozess ein paar Tage dauern kann.
  • Zertifikat: Nach der Registrierung erhaltet ihr ein Zertifikat, das ihr für die Anmeldung bei ELSTER benötigt. Speichert dieses Zertifikat gut ab, denn ohne Zertifikat kommt ihr nicht in euer ELSTER-Konto.
  • Datenübernahme: ELSTER bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Vorjahr zu übernehmen. Das spart Zeit und vermeidet Tippfehler.
  • Plausibilitätsprüfung: Bevor ihr eure Steuererklärung abschickt, solltet ihr unbedingt die Plausibilitätsprüfung durchführen. ELSTER überprüft dann automatisch, ob ihr alle Felder korrekt ausgefüllt habt.
  • Belege: Bewahrt alle Belege für eure Vorsorgeaufwendungen gut auf. Das Finanzamt kann diese gegebenenfalls anfordern.
  • Hilfe: Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch jederzeit an das ELSTER-Forum wenden oder einen Steuerberater konsultieren.

Fazit: Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung – Ein Muss für Reisende!

So, meine Lieben, das war's! Ich hoffe, ich konnte euch ein bisschen Klarheit in den Formulardschungel bringen. Die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben ist wirklich kein Hexenwerk. Mit ein bisschen Geduld und meinen Tipps könnt ihr euch bares Geld zurückholen und eure nächste Reise noch mehr genießen. Und wer weiß, vielleicht geht es ja bald wieder nach Bali, Rom oder wo auch immer euer Herz euch hintreibt!

Denkt daran: Eine gute Vorbereitung ist alles. Sucht eure Jahresbescheinigung raus, loggt euch bei ELSTER ein und legt los! Und wenn ihr Fragen habt, fragt einfach. Ich stehe euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Bis zum nächsten Mal und denkt daran: Die Welt ist voller Abenteuer, also packt eure Koffer und erkundet sie! Aber vergesst eure Zahnzusatzversicherung nicht! ;)

Liebe Grüße,

Eure reiselustige Steuerexpertin

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