Zeile 19 Lohnsteuerbescheinigung In Steuererklärung Eintragen
Hallo ihr lieben Steuer-Reise-Enthusiasten! Ich bin's wieder, eure Steffi, die mit dem Laptop im Gepäck die Welt erkundet. Und heute geht es nicht um atemberaubende Sonnenuntergänge in Bali oder köstliche Tapas in Barcelona, sondern um etwas, das uns alle betrifft, egal wo wir gerade unseren digitalen Nomadenfußabdruck hinterlassen: die liebe, ungeliebte Steuererklärung. Keine Panik! Ich weiß, das Wort allein kann schon kalte Schauer über den Rücken jagen. Aber ich verspreche euch, wir machen das zusammen ganz entspannt und vor allem verständlich.
Heute zoomen wir uns ganz konkret in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung und wie ihr diese Information in eure Steuererklärung eintragt. Keine Sorge, es ist kein Hexenwerk! Ich erinnere mich noch gut an meine ersten Steuererklärungen – ein Dschungel aus Formularen und unverständlichen Begriffen. Aber keine Angst, wir navigieren gemeinsam durch diesen Dschungel, und am Ende werdet ihr euch fühlen wie Indiana Jones nach dem Finden des heiligen Grals – nur eben mit einer fertigen Steuererklärung in der Hand!
Was verbirgt sich hinter Zeile 19?
Bevor wir uns ins Getümmel stürzen, klären wir erst einmal, was genau in Zeile 19 eurer Lohnsteuerbescheinigung steht. Dort findet ihr den Betrag, der als "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für frühere Dienstzeiten" ausgewiesen ist. Das klingt erstmal sehr technisch, aber im Grunde geht es um Zahlungen, die ihr im Zusammenhang mit eurer Altersvorsorge erhaltet, die aber auf früheren Dienstzeiten beruhen. Denkbar sind beispielsweise Zahlungen im Rahmen einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse, die ihr aufgrund eurer früheren Beschäftigung bekommt.
Wichtig: Nicht jeder Arbeitnehmer hat etwas in Zeile 19 stehen! Das ist völlig normal. Wenn ihr keine solchen Versorgungsbezüge erhaltet, bleibt diese Zeile einfach leer. Vergesst aber nicht, eure Lohnsteuerbescheinigung trotzdem sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle anderen Angaben korrekt sind.
Wo und wie trage ich das in meine Steuererklärung ein?
So, jetzt kommen wir zum spannenden Teil: Wo gehört dieser Betrag denn nun in eure Steuererklärung? Das hängt ein wenig davon ab, ob ihr eure Steuererklärung online mit Programmen wie ElsterFormular (oder einer anderen Steuersoftware) oder klassisch in Papierform macht.
Die Online-Variante (Elster & Co.)
Die meisten von uns nutzen heutzutage eine Steuersoftware, um sich die Arbeit zu erleichtern. Das ist auch mein absoluter Tipp! Die Programme führen euch in der Regel Schritt für Schritt durch die Erklärung und helfen euch, Fehler zu vermeiden.
Konkret müsst ihr in eurem Steuerprogramm nach dem Bereich suchen, der sich mit "Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit" befasst. Innerhalb dieses Bereichs gibt es in der Regel einen Unterpunkt für "Versorgungsbezüge". Hier findet ihr dann ein Feld, in das ihr den Betrag aus Zeile 19 eurer Lohnsteuerbescheinigung eintragen könnt.
Achtung! Die genaue Bezeichnung der Felder kann je nach Steuersoftware variieren. Aber keine Sorge, die Programme sind in der Regel sehr benutzerfreundlich. Wenn ihr unsicher seid, schaut in der Hilfefunktion des Programms nach oder nutzt die Suchfunktion. Gebt einfach "Versorgungsbezüge" oder "Zeile 19" ein, dann solltet ihr schnell fündig werden.
Mein Tipp: Viele Steuersoftware-Programme bieten eine automatische Datenübernahme von eurer Lohnsteuerbescheinigung an. Das spart Zeit und minimiert das Risiko von Tippfehlern. Nutzt diese Funktion unbedingt!
Die Papier-Variante
Für alle, die es klassisch mögen (oder müssen), hier die Anleitung für die Papier-Steuererklärung:
Ihr benötigt das Formular "Anlage N", das ist das Formular für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Auch hier geht es um den Bereich "Versorgungsbezüge". Den genauen Punkt, an dem ihr den Betrag aus Zeile 19 eintragen müsst, findet ihr in der Regel auf Seite 2 der Anlage N. Achtet darauf, die richtige Zeile zu erwischen! Es ist wichtig, dass ihr sauber und leserlich schreibt, damit das Finanzamt eure Angaben korrekt erfassen kann.
Wichtig: Legt eurer Steuererklärung eine Kopie eurer Lohnsteuerbescheinigung bei. So kann das Finanzamt eure Angaben problemlos überprüfen.
Warum ist diese Angabe wichtig?
Jetzt fragt ihr euch vielleicht: Warum muss ich diesen Betrag überhaupt angeben? Ganz einfach: Das Finanzamt muss wissen, wie hoch eure Versorgungsbezüge sind, um eure Steuerlast korrekt zu berechnen. Diese Bezüge unterliegen in der Regel der Steuerpflicht, aber es gibt auch bestimmte Freibeträge und Vergünstigungen, die berücksichtigt werden können.
Indem ihr den Betrag aus Zeile 19 korrekt in eurer Steuererklärung angebt, stellt ihr sicher, dass das Finanzamt alle relevanten Informationen hat, um eure Steuerlast optimal zu berechnen. Im besten Fall bekommt ihr sogar noch etwas zurück!
Was, wenn ich Fehler gemacht habe?
Keine Panik! Fehler passieren. Wenn ihr nach dem Absenden eurer Steuererklärung feststellt, dass ihr etwas falsch eingetragen habt, könnt ihr eine berichtigte Steuererklärung abgeben. Das ist in der Regel problemlos möglich. Kontaktiert am besten euer Finanzamt oder euren Steuerberater, um euch beraten zu lassen, wie ihr am besten vorgeht.
Mein persönlicher Tipp für Steuer-Reisende:
Als digitale Nomadin weiß ich, wie wichtig es ist, seine Finanzen im Blick zu behalten. Mein Tipp für euch: Beschäftigt euch frühzeitig mit eurer Steuererklärung. Fangt nicht erst am letzten Tag an, sondern sammelt eure Unterlagen schon während des Jahres. So habt ihr alles griffbereit und vermeidet Stress.
Und noch ein Tipp: Nutzt die Möglichkeiten, die euch das Internet bietet. Es gibt unzählige Blogs, Foren und Videos, die euch bei eurer Steuererklärung helfen können. Und natürlich stehe auch ich euch gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen, das Mysterium um Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung zu lüften. Lasst euch nicht entmutigen, die Steuererklärung ist wirklich kein unüberwindbares Hindernis. Mit ein bisschen Vorbereitung und den richtigen Hilfsmitteln könnt ihr sie ganz entspannt meistern.
Und jetzt ab mit euch! Genießt eure Reisen, entdeckt die Welt und vergesst nicht: Auch wenn die Steuererklärung manchmal lästig ist, sie gehört eben auch dazu. Und wer weiß, vielleicht bekommt ihr ja sogar etwas zurück! In diesem Sinne: Happy travels und fröhliches Steuern!
Eure Steffi
