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Was Darf Ich Mit Einem Kleinen Waffenschein


Was Darf Ich Mit Einem Kleinen Waffenschein

Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland eine spezielle Erlaubnis, die es Ihnen gestattet, bestimmte Arten von Waffen, nämlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), in der Öffentlichkeit zu führen. Dies bedeutet, Sie dürfen diese Waffen geladen bei sich tragen, beispielsweise in einer Handtasche oder am Gürtel. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Kleine Waffenschein keine Erlaubnis zum Besitz von scharfen Schusswaffen (z.B. Pistolen, Revolver) oder zum Führen dieser Waffen ist. Dafür ist ein regulärer Waffenschein erforderlich.

Was darf ich mit einem Kleinen Waffenschein?

Mit dem Kleinen Waffenschein dürfen Sie ausschließlich SRS-Waffen in der Öffentlichkeit führen. Das Führen bedeutet, dass die Waffe zugriffsbereit ist. Sie darf also beispielsweise in einem Holster am Gürtel getragen werden. Es ist entscheidend zu betonen, dass der Kleine Waffenschein nicht zum Schießen mit diesen Waffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine Notwehrsituation. Der Gebrauch der Waffe ist grundsätzlich nur zur Notwehr oder Nothilfe zulässig, wenn dies durch das Notwehrrecht gedeckt ist. Das Schießen auf der Straße, in der Öffentlichkeit oder zu Silvester ohne gesonderte Erlaubnis ist strafbar, auch mit einem Kleinen Waffenschein.

Detaillierte Erläuterung der Berechtigungen:

  • Führen von SRS-Waffen: Die wichtigste Berechtigung ist das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit.
  • Notwehr und Nothilfe: Sie dürfen die Waffe ausschließlich zur Notwehr oder Nothilfe einsetzen. Dies bedeutet, dass Sie sich oder andere vor einem unmittelbaren rechtswidrigen Angriff schützen dürfen. Die Anwendung muss verhältnismäßig sein.
  • Transport zu einem befriedeten Besitztum: Sie dürfen die Waffe auch zum eigenen befriedeten Besitztum (z.B. Wohnung, Haus, Garten) transportieren. Beim Transport muss die Waffe ungeladen sein.

Was darf ich mit einem Kleinen Waffenschein nicht?

Es gibt eine Reihe von Einschränkungen, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie einen Kleinen Waffenschein besitzen:

  • Kein Besitz und Führen scharfer Schusswaffen: Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Besitz oder Führen scharfer Schusswaffen. Dafür ist ein regulärer Waffenschein erforderlich, der an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft ist.
  • Kein Schießen in der Öffentlichkeit: Das Schießen mit SRS-Waffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten, auch mit dem Kleinen Waffenschein. Ausnahmen gelten nur im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe.
  • Verbot in bestimmten Bereichen: In bestimmten Bereichen ist das Führen von Waffen, auch von SRS-Waffen mit Kleinem Waffenschein, verboten. Dies kann beispielsweise für Demonstrationen, Veranstaltungen oder in bestimmten öffentlichen Gebäuden gelten. Die genauen Bestimmungen sind im Waffengesetz und in den jeweiligen örtlichen Verordnungen geregelt.
  • Keine automatische Erlaubnis für Pyrotechnik: Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht automatisch zum Besitz und Gebrauch von Pyrotechnik. Für den Besitz und Gebrauch von Pyrotechnik gelten gesonderte Bestimmungen.
  • Alkohol und Drogen: Das Führen von Waffen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens verboten.

Wichtige Verbotszonen:

Das Waffengesetz (§ 42) verbietet das Führen von Waffen, einschließlich SRS-Waffen mit Kleinem Waffenschein, an bestimmten Orten. Dazu gehören:

(1) Das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 (Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) ist verboten

1. bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Versammlungen und sonstigen Menschenansammlungen,

2. in Gerichtsgebäuden und in Gebäuden der Staatsanwaltschaften.

(2) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung weitere Orte bestimmen, an denen das Führen von Waffen verboten ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde nach den spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune.

Wie erhalte ich einen Kleinen Waffenschein?

Um einen Kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Zuverlässigkeit: Sie müssen zuverlässig sein. Dies bedeutet, dass Sie keine Vorstrafen haben dürfen, die Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit begründen. Die Behörde prüft in der Regel Ihr polizeiliches Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Bundeszentralregister.
  • Persönliche Eignung: Sie müssen persönlich geeignet sein. Dies bedeutet, dass Sie keine psychischen oder physischen Einschränkungen haben dürfen, die Sie daran hindern könnten, die Waffe verantwortungsvoll zu führen.
  • Sachkunde: Im Gegensatz zum regulären Waffenschein ist für den Kleinen Waffenschein kein Sachkundenachweis erforderlich. Allerdings ist es dringend empfehlenswert, sich vor dem Erwerb und Führen einer SRS-Waffe mit deren Handhabung und den rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen.

Antragstellung:

Den Kleinen Waffenschein beantragen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Wohnortes. Dies ist in der Regel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Für den Antrag benötigen Sie:

  • Einen Personalausweis oder Reisepass.
  • Ein aktuelles Lichtbild.
  • Einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins (erhältlich bei der Behörde).

Die Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Zuverlässigkeit. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Behörde variieren. Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins fallen Gebühren an.

Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln

  • Kenntnis des Waffengesetzes: Es ist unerlässlich, dass Sie sich gründlich mit dem Waffengesetz und den dazugehörigen Verordnungen vertraut machen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
  • Sicherer Umgang mit der Waffe: Üben Sie den sicheren Umgang mit Ihrer SRS-Waffe. Machen Sie sich mit der Funktionsweise, der Handhabung und den Sicherheitsvorkehrungen vertraut.
  • Verantwortungsvolles Verhalten: Tragen Sie die Waffe nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Vermeiden Sie unnötige Provokationen und achten Sie auf ein deeskalierendes Verhalten.
  • Diskretion: Machen Sie nicht unnötig auf das Führen Ihrer Waffe aufmerksam.
  • Auskunftspflicht gegenüber der Polizei: Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden, sind Sie verpflichtet, Ihren Kleinen Waffenschein und Ihre Waffe vorzuzeigen.
  • Aufbewahrung: Bewahren Sie Ihre SRS-Waffe und Munition zu Hause sicher und unzugänglich für Unbefugte auf.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen das Waffengesetz können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Dies kann von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Darüber hinaus kann die Waffenbehörde Ihren Kleinen Waffenschein widerrufen, wenn Sie gegen die Bestimmungen des Waffengesetzes verstoßen oder wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit aufkommen.

Beispiele für Verstöße:

  • Führen der Waffe in verbotenen Bereichen.
  • Schießen in der Öffentlichkeit ohne Notwehrsituation.
  • Führen der Waffe unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Verwendung der Waffe zu anderen Zwecken als zur Notwehr oder Nothilfe.

Es ist daher von größter Bedeutung, dass Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und Ihre SRS-Waffe verantwortungsvoll einsetzen.

Fazit

Der Kleine Waffenschein ermöglicht es Ihnen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit zu führen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Erlaubnis mit einer Reihe von Einschränkungen und Verpflichtungen verbunden ist. Informieren Sie sich gründlich über die rechtlichen Bestimmungen und üben Sie den sicheren Umgang mit Ihrer Waffe. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie den Kleinen Waffenschein verantwortungsvoll nutzen und rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Was Darf Ich Mit Einem Kleinen Waffenschein Foto Artikel : Mengenal Penyakit Was-Was dalam Hal Ibadah dan Lainnya
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Was Darf Ich Mit Einem Kleinen Waffenschein Was? (1972) | Film, Trailer, Kritik
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