Ab Wann Braucht Man Eine Krankmeldung Wochenende

Viele Arbeitnehmer, insbesondere solche, die neu in Deutschland sind, sind sich oft unsicher, wann sie eine offizielle Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU) vorlegen müssen, wenn sie am Wochenende krank werden. Die Regeln hierzu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt und können je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren. Dieser Artikel soll Ihnen einen klaren und verständlichen Überblick über die geltenden Bestimmungen geben.
Grundsatz: Meldepflicht und Nachweispflicht
In Deutschland gibt es zwei grundlegende Pflichten, wenn Sie arbeitsunfähig sind: die Meldepflicht und die Nachweispflicht. Die Meldepflicht bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren müssen. Die Nachweispflicht bedeutet, dass Sie dem Arbeitgeber einen ärztlichen Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen müssen.
Meldepflicht
Die Meldepflicht tritt sofort ein, sobald Sie wissen oder vermuten, dass Sie arbeitsunfähig sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Tag Ihrer Erkrankung informieren müssen, und zwar so früh wie möglich. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen vereinbarten Weg geschehen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, warum Sie nicht zur Arbeit kommen können (also krank sind) und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Auch wenn Sie sich am Wochenende krank fühlen und wissen, dass Sie am Montag nicht arbeiten können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bereits am Wochenende informieren.
Nachweispflicht
Die Nachweispflicht regelt, wann Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Hier kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Grundsätzlich gilt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. "Kalendertage" sind dabei alle Tage der Woche, einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage.
Wann brauche ich eine Krankmeldung am Wochenende?
Die entscheidende Frage ist also: Dauert Ihre Erkrankung länger als drei Kalendertage? Hier einige Beispiele:
- Beispiel 1: Sie fühlen sich am Samstagmorgen krank und wissen, dass Sie am Montag nicht arbeiten können. Samstag, Sonntag und Montag sind drei Kalendertage. Da Ihre Arbeitsunfähigkeit drei Kalendertage dauert, müssen Sie am Montag eine Krankmeldung vorlegen (oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, wenn Montag ein Feiertag ist). Sie sollten idealerweise am Samstag oder Sonntag einen Arzt aufsuchen oder einen Termin vereinbaren, damit Sie die Krankmeldung rechtzeitig erhalten.
- Beispiel 2: Sie fühlen sich am Freitagnachmittag krank und können am Freitag nicht mehr arbeiten. Sie sind auch am Samstag und Sonntag krank. Am Montag fühlen Sie sich wieder fit und gehen zur Arbeit. Ihre Arbeitsunfähigkeit dauerte drei Kalendertage (Freitag, Samstag, Sonntag). Da Ihre Arbeitsunfähigkeit genau drei Kalendertage dauert, müssen Sie *grundsätzlich* keine Krankmeldung vorlegen, *es sei denn*, Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sieht etwas anderes vor.
- Beispiel 3: Sie fühlen sich am Sonntagabend krank und wissen, dass Sie am Montag und Dienstag nicht arbeiten können. Sonntag, Montag und Dienstag sind drei Kalendertage. Da Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, müssen Sie am Montag eine Krankmeldung vorlegen (oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, wenn Montag ein Feiertag ist). Sie sollten am Montag einen Arzt aufsuchen, um die Krankmeldung zu erhalten.
- Beispiel 4: Sie fühlen sich am Freitag krank und sind auch am Samstag, Sonntag und Montag krank. Da Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, müssen Sie am Montag eine Krankmeldung vorlegen (oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, wenn Montag ein Feiertag ist).
Was steht in meinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Es ist äußerst wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag genau prüfen. Dort können abweichende Regelungen zur Vorlage einer Krankmeldung festgelegt sein. Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass eine Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden muss. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie am Wochenende krank werden oder nicht. Sie müssen immer eine Krankmeldung vorlegen, sobald Sie arbeitsunfähig sind.
Manche Tarifverträge enthalten auch spezielle Regelungen, beispielsweise dass die Vorlagepflicht erst ab dem vierten Arbeitstag gilt, auch wenn die Krankheit schon länger andauert. "Arbeitstage" sind dabei die Tage, an denen Sie laut Ihrem Arbeitsvertrag arbeiten müssten. Wenn Sie beispielsweise von Montag bis Freitag arbeiten, zählen Samstag und Sonntag nicht als Arbeitstage.
Was passiert, wenn ich die Krankmeldung zu spät vorlege?
Wenn Sie die Krankmeldung nicht rechtzeitig vorlegen, kann Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt erhalten. Allerdings ist die Verweigerung der Entgeltfortzahlung nur dann rechtens, wenn Sie die verspätete Vorlage der Krankmeldung zu vertreten haben. Wenn Sie beispielsweise aufgrund Ihrer Erkrankung nicht in der Lage waren, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, kann Ihnen die verspätete Vorlage nicht angelastet werden. In diesem Fall sollten Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Gründe für die verspätete Vorlage mitteilen.
Wo bekomme ich eine Krankmeldung am Wochenende?
An Wochenenden und Feiertagen haben viele Arztpraxen geschlossen. In diesem Fall können Sie folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Der ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116117) ist außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen für Sie da. Der Bereitschaftsdienst kann Sie entweder telefonisch beraten oder Sie zu einem Arzt in Ihrer Nähe vermitteln, der Notdienst hat.
- Notaufnahme eines Krankenhauses: In dringenden Fällen können Sie auch die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Beachten Sie jedoch, dass die Notaufnahme in erster Linie für Notfälle gedacht ist. Für eine einfache Erkältung oder Grippe sollten Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen.
- Online-Arzt: Mittlerweile gibt es auch Online-Ärzte, die Ihnen nach einer Videosprechstunde eine Krankmeldung ausstellen können. Erkundigen Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber diese Art von Krankmeldung akzeptiert.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren (Meldepflicht).
- Grundsätzlich müssen Sie eine Krankmeldung vorlegen, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert (Nachweispflicht).
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, da dort abweichende Regelungen zur Vorlage der Krankmeldung festgelegt sein können.
- Wenn Sie die Krankmeldung zu spät vorlegen, kann Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.
- Am Wochenende können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen.
Empfehlung
Um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall immer eine Krankmeldung vorzulegen, auch wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit nur kurz dauert. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, um die geltenden Regelungen in Ihrem Unternehmen zu klären. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötigen Ärger.









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