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Ab Wie Viel Jahren Kann Man Zeitung Austragen


Ab Wie Viel Jahren Kann Man Zeitung Austragen

Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen längeren Aufenthalt oder sind Sie vielleicht sogar ganz neu hier? Eine Frage, die sich vielleicht stellt, besonders wenn Sie mit Familie unterwegs sind, ist die nach möglichen Nebenjobs für Kinder und Jugendliche. Ein klassischer Job ist das Austragen von Zeitungen. Aber ab wann darf man das eigentlich in Deutschland?

Zeitungen austragen in Deutschland: Ein beliebter Job für Jugendliche

Zeitungen austragen ist seit Generationen ein beliebter erster Job für junge Menschen in Deutschland. Es bietet eine gute Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern, Verantwortung zu lernen und sich gleichzeitig etwas Bewegung an der frischen Luft zu verschaffen. Doch bevor man sich einen Zeitungsstapel unter den Arm klemmt, gibt es einige wichtige Regeln zu beachten, die im deutschen Arbeitsrecht festgelegt sind.

Das Alter spielt eine entscheidende Rolle

Die wichtigste Frage zuerst: Ab welchem Alter ist es erlaubt, in Deutschland Zeitungen auszutragen? Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber grundsätzlich gilt:

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen, also auch keine Zeitungen austragen. Dies ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) klar geregelt. Der Schutz von Kindern steht hier an erster Stelle.
  • Ab 13 Jahren sind unter bestimmten Bedingungen leichte Tätigkeiten erlaubt. Das Austragen von Zeitungen kann dazu gehören, muss aber bestimmten Einschränkungen unterliegen.
  • Ab 15 Jahren gelten Jugendliche als berufsschulpflichtig. Die Möglichkeiten für Beschäftigungen erweitern sich, aber auch hier gibt es klare Regeln, die eingehalten werden müssen.

Genauer betrachtet: Was bedeutet "leichte Tätigkeit" für 13- und 14-Jährige?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert, was unter "leichter Tätigkeit" zu verstehen ist, die für 13- und 14-Jährige erlaubt ist. Diese Tätigkeiten dürfen die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen nicht beeinträchtigen. Konkret bedeutet das für das Austragen von Zeitungen:

  • Gewichtsbeschränkungen: Die Zeitungen dürfen nicht zu schwer sein. Es gibt keine festen Kilogramm-Angaben im Gesetz, aber der gesunde Menschenverstand gebietet, dass die Last altersgerecht sein muss. Eine übermäßige Belastung des Rückens ist unbedingt zu vermeiden.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit ist streng begrenzt. 13- und 14-Jährige dürfen maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten, und das auch nur zwischen 8 und 18 Uhr. Arbeit vor der Schule oder nach dem Abendessen ist also nicht erlaubt. Auch nicht während des Schulunterrichts.
  • Schule hat Vorrang: Die schulischen Leistungen dürfen durch die Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Wenn die Noten schlechter werden oder die Jugendlichen müde und unkonzentriert in der Schule sind, muss die Arbeit reduziert oder ganz eingestellt werden.
  • Art der Tätigkeit: Die Tätigkeit muss leicht und ungefährlich sein. Das bedeutet, dass das Austragen in einer sicheren Umgebung stattfinden muss, beispielsweise in Wohngebieten mit wenig Verkehr. Das Austragen an stark befahrenen Straßen oder in unwegsamen Gelände ist nicht erlaubt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Zustimmung der Eltern eine absolute Voraussetzung ist, bevor ein 13- oder 14-Jähriger mit dem Austragen von Zeitungen beginnen darf. Die Eltern müssen sich über die Arbeitsbedingungen informieren und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Ab 15 Jahren: Mehr Freiheiten, aber weiterhin Regeln

Mit 15 Jahren, wenn die Berufsschulpflicht beginnt, erweitern sich die Möglichkeiten für Jugendliche, einer Beschäftigung nachzugehen. Auch hier gibt es jedoch klare Regeln im Jugendarbeitsschutzgesetz. Die wichtigsten Unterschiede zu den Regelungen für 13- und 14-Jährige sind:

  • Arbeitszeit: Jugendliche ab 15 Jahren dürfen maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit darf zwischen 6 und 20 Uhr liegen.
  • Ruhepausen: Es gibt feste Ruhepausen, die eingehalten werden müssen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
  • Beschäftigungsverbote: Bestimmte Tätigkeiten sind weiterhin verboten, beispielsweise schwere körperliche Arbeit oder Arbeit mit gefährlichen Stoffen.

Auch für 15-Jährige gilt, dass die schulischen Leistungen nicht unter der Arbeit leiden dürfen. Die Schule hat immer Vorrang!

Wo finde ich Jobs zum Zeitung austragen?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Eltern einverstanden sind, stellt sich die Frage, wo man eigentlich einen Job zum Zeitung austragen findet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Direkt bei den Zeitungsverlagen: Viele Zeitungsverlage suchen regelmäßig Austräger. Auf den Webseiten der Verlage oder in den Lokalzeitungen selbst finden sich oft entsprechende Anzeigen.
  • Über Verteilerfirmen: Es gibt spezialisierte Firmen, die sich um die Verteilung von Zeitungen und Prospekten kümmern. Auch diese Firmen suchen regelmäßig Austräger.
  • Aushänge: In Supermärkten oder an Schwarzen Brettern hängen oft Aushänge, in denen Austräger gesucht werden.
  • Freunde und Bekannte: Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der bereits Zeitungen austrägt und Ihnen Kontakte vermitteln kann.

Wichtige Tipps für angehende Zeitungszusteller

Wenn Sie sich für das Austragen von Zeitungen interessieren, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Informieren Sie sich gründlich: Lesen Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten.
  • Sprechen Sie mit Ihren Eltern: Das Einverständnis der Eltern ist unerlässlich.
  • Achten Sie auf Ihre Gesundheit: Übernehmen Sie sich nicht und achten Sie auf eine gesunde Haltung beim Tragen der Zeitungen.
  • Tragen Sie geeignete Kleidung: Vor allem bei schlechtem Wetter ist es wichtig, sich warm und trocken zu halten.
  • Seien Sie zuverlässig: Die Kunden erwarten ihre Zeitung pünktlich.
  • Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen: Scheuen Sie sich nicht, Ihren Vorgesetzten oder Ihre Kollegen um Hilfe zu bitten.

Fazit: Zeitungen austragen – ein guter erster Job mit Regeln

Das Austragen von Zeitungen kann ein guter erster Job für Jugendliche sein. Es bietet die Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern, Verantwortung zu lernen und sich etwas Bewegung zu verschaffen. Wichtig ist jedoch, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden und die Gesundheit und die schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht beeinträchtigt werden. Mit Mindestalter 13 Jahren kann es losgehen, mit elterlicher Erlaubnis und unter Beachtung der genannten Regeln.

Wir hoffen, dieser Artikel hat Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Zeitung austragen in Deutschland gegeben. Wir wünschen Ihnen oder Ihren Kindern viel Erfolg bei der Suche nach einem passenden Job!

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