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Chef Will Mich Loswerden Krankschreiben Lasse


Chef Will Mich Loswerden Krankschreiben Lasse

Viele Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten, fragen sich, wie sie sich korrekt krankschreiben lassen können, wenn sie arbeitsunfähig sind. Der Prozess ist relativ standardisiert, aber es gibt einige wichtige Punkte, die man beachten muss, um keine Probleme mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse zu bekommen. Dieser Artikel soll Ihnen eine klare und prägnante Anleitung geben, wie Sie sich in Deutschland krankschreiben lassen können.

Wann sollte ich mich krankschreiben lassen?

Eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, ist notwendig, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit auszuführen. Es ist wichtig, sich nicht zur Arbeit zu schleppen, wenn Sie krank sind, da dies Ihre Genesung verzögern und möglicherweise Kollegen anstecken kann. Zu den typischen Gründen für eine Krankschreibung gehören:

  • Erkältung und Grippe
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Rücken- und Gelenkschmerzen
  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout
  • Verletzungen
  • Operationen und Nachbehandlungen

Der Ablauf der Krankschreibung

1. Arztbesuch

Der erste und wichtigste Schritt ist der Besuch bei einem Arzt. Sie können entweder Ihren Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder einen Facharzt aufsuchen, je nachdem, welche Art von Erkrankung Sie haben. Viele Ärzte bieten auch Videosprechstunden an, bei denen Sie sich online krankschreiben lassen können. Dies ist besonders nützlich für Routineerkrankungen wie Erkältungen.

Wichtige Informationen für den Arzt:

  • Nennen Sie Ihre Symptome und den Beginn der Beschwerden.
  • Geben Sie an, welchen Beruf Sie ausüben und welche Tätigkeiten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht ausführen können.
  • Informieren Sie den Arzt über eventuelle Vorerkrankungen oder Medikamente, die Sie einnehmen.

Der Arzt wird Sie untersuchen und entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wenn dies der Fall ist, wird er Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

2. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) besteht aus drei Teilen:

  • Original für die Krankenkasse: Diese muss unverzüglich an Ihre Krankenkasse geschickt werden. Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die AU online oder per Post einzureichen.
  • Original für den Arbeitgeber: Diese muss unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden.
  • Exemplar für Ihre Unterlagen: Dieses Exemplar behalten Sie für Ihre eigenen Unterlagen.

Wichtige Informationen auf der AU:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Der Name und die Adresse Ihres Arbeitgebers
  • Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Das Ausstellungsdatum
  • Der Stempel und die Unterschrift des Arztes

Achten Sie darauf, dass alle Angaben auf der AU korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte Angaben können zu Problemen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse führen.

3. Benachrichtigung des Arbeitgebers

Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail geschehen. Geben Sie an, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Die AU muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart. Einige Arbeitgeber verlangen die AU bereits ab dem ersten Tag. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Unternehmen.

Beachten Sie: Die Krankenkasse erhält die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den meisten Fällen direkt vom Arzt. Allerdings sollten Sie sich trotzdem erkundigen, ob Sie die AU zusätzlich selbst einreichen müssen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft.

4. Was ist bei längerer Krankheit zu tun?

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit über die ursprünglich angegebene Dauer hinausgeht, müssen Sie sich erneut von einem Arzt untersuchen lassen und eine Folgebescheinigung (Folge-AU) ausstellen lassen. Diese muss ebenfalls unverzüglich an Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse geschickt werden. Achten Sie darauf, dass die Folge-AU nahtlos an die vorherige AU anschließt, um keine Lücke in der Krankschreibung zu haben.

Wichtige Regeln während der Krankschreibung

Während Ihrer Krankschreibung sind Sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihre Genesung verzögern könnte. Das bedeutet:

  • Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes.
  • Vermeiden Sie unnötige körperliche Anstrengung.
  • Nehmen Sie die verschriebenen Medikamente ein.
  • Geben Sie Ihrem Körper die Ruhe, die er braucht.

Was ist erlaubt?

Sie dürfen grundsätzlich alles tun, was Ihrer Genesung förderlich ist. Dazu gehören:

  • Spaziergänge an der frischen Luft (sofern vom Arzt erlaubt)
  • Leichte sportliche Betätigung (nach Rücksprache mit dem Arzt)
  • Soziale Kontakte (in Maßen)
  • Erledigungen des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufen von Lebensmitteln)

Was ist nicht erlaubt?

Folgende Aktivitäten sind während der Krankschreibung in der Regel nicht erlaubt:

  • Arbeit (auch nicht in Teilzeit oder im Homeoffice)
  • Anstrengende sportliche Betätigung
  • Reisen (ohne Rücksprache mit dem Arzt)
  • Aktivitäten, die die Erkrankung verschlimmern könnten

Beachten Sie: Ihr Arbeitgeber hat das Recht, Sie während Ihrer Krankschreibung zu kontaktieren, um sich nach Ihrem Befinden zu erkundigen oder organisatorische Fragen zu klären. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, über Details Ihrer Erkrankung Auskunft zu geben.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In Deutschland haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen während dieser Zeit Ihr reguläres Gehalt weiter. Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% Ihres Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% Ihres Nettoeinkommens.

Wichtig: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur dann, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie sich durch grob fahrlässiges Verhalten verletzt haben.

Krankengeld

Wie bereits erwähnt, erhalten Sie nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt in der Regel monatlich.

Wichtig: Während Sie Krankengeld beziehen, sind Sie weiterhin krankenversichert.

Sonderfälle

Krankschreibung im Urlaub

Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Gutschrift der Urlaubstage. Dazu müssen Sie sich ebenfalls von einem Arzt krankschreiben lassen und die AU Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Urlaubstage, an denen Sie krank waren, werden Ihnen dann gutgeschrieben und Sie können diese zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.

Krankschreibung während der Probezeit

Auch während der Probezeit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings kann eine häufige oder lange Krankschreibung während der Probezeit dazu führen, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird.

Kündigung während der Krankschreibung

Es ist grundsätzlich möglich, während einer Krankschreibung gekündigt zu werden. Eine Kündigung während der Krankschreibung ist jedoch nicht automatisch unwirksam. Es gelten die gleichen Kündigungsfristen und -bedingungen wie bei einer Kündigung ohne Krankschreibung. In bestimmten Fällen kann die Kündigung jedoch sozial ungerechtfertigt sein, beispielsweise wenn die Kündigung ausschließlich aufgrund der Krankheit erfolgt.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Gehen Sie zum Arzt, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
  • Lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  • Schicken Sie die AU unverzüglich an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber.
  • Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes.
  • Vermeiden Sie Aktivitäten, die Ihre Genesung verzögern könnten.
  • Beantragen Sie Krankengeld, wenn Ihre Lohnfortzahlung ausläuft.

Dieser Artikel soll Ihnen eine erste Orientierung geben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer von einem Arzt, einem Rechtsanwalt oder Ihrer Krankenkasse beraten lassen. Die Regelungen und Gesetze können sich ändern, daher ist es wichtig, sich stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachmann.

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