Darf Der Arbeitgeber Urlaub Wegen Krankheit Abziehen 2021

Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind unsicher, ob ihr Arbeitgeber Urlaubstage abziehen darf, wenn sie krank sind. Diese Frage betrifft besonders Expats und Neuankömmlinge, die mit dem deutschen Arbeitsrecht noch nicht vertraut sind. Dieser Artikel bietet eine klare und verständliche Erklärung der Rechtslage in Deutschland, basierend auf den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) und relevanter Gerichtsurteile. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Rechtslage ab 2021 und gelten weiterhin.
Grundsatz: Urlaub und Krankheit sind getrennt zu betrachten
Der wichtigste Grundsatz ist, dass Urlaub und Krankheit rechtlich getrennt voneinander zu betrachten sind. Das bedeutet, dass Krankheitstage, die während eines geplanten Urlaubs auftreten, nicht als Urlaubstage angerechnet werden dürfen. Dies ist im § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) explizit geregelt.
§ 9 BUrlG: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Das bedeutet, wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können, werden Ihnen die Krankheitstage Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Sie haben dann Anspruch darauf, diese Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.
Wichtige Voraussetzungen für die Anrechnung von Krankheitstagen
Damit Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den Urlaub angerechnet werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ärztliches Attest: Sie müssen Ihre Krankheit durch ein ärztliches Attest (Krankschreibung) nachweisen. Dies ist zwingend erforderlich.
- Unverzügliche Meldung: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit informieren. "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Am besten informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich, idealerweise am ersten Krankheitstag.
- Übersendung des Attests: Sie müssen das ärztliche Attest unverzüglich Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Die genauen Modalitäten (z.B. per Post, E-Mail, persönliche Abgabe) können im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen geregelt sein.
Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu beachten, da Ihr Arbeitgeber andernfalls berechtigt sein könnte, die Krankheitstage auf Ihren Urlaub anzurechnen.
Was passiert, wenn ich im Ausland erkranke?
Auch wenn Sie im Ausland erkranken, gelten grundsätzlich dieselben Regeln. Sie müssen Ihre Krankheit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Allerdings kann es hier zu einigen Besonderheiten kommen:
- Nachweis der Krankheit: Es kann schwieriger sein, im Ausland ein Attest zu erhalten, das den deutschen Anforderungen entspricht. Achten Sie darauf, dass das Attest alle relevanten Informationen enthält, wie z.B. Ihren Namen, den Zeitraum der Krankheit und die Diagnose (wenn möglich).
- Übersetzung des Attests: Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie das ausländische Attest übersetzen lassen. Die Kosten für die Übersetzung müssen Sie in der Regel selbst tragen.
- Information des Arbeitgebers: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie sich im Ausland befinden und die Kommunikation erschwert ist.
Es ist ratsam, sich vor einer Auslandsreise über die jeweiligen Bestimmungen im Krankheitsfall zu informieren. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber, welche Anforderungen an den Nachweis der Krankheit im Ausland gestellt werden.
Was passiert, wenn ich vor dem Urlaub krank werde?
Wenn Sie bereits vor Antritt Ihres Urlaubs krank sind, beginnt Ihr Urlaub erst, wenn Sie wieder gesund sind. Die Krankheitstage werden nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber auch hier unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaub nicht automatisch aufgeschoben wird. Sie müssen sich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, wann Sie den Urlaub stattdessen nehmen möchten. Ihr Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, Ihren Urlaubsantrag im Regelfall zu genehmigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen.
Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub wegen Krankheit streichen?
Die Frage, ob der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub aufgrund einer Erkrankung streichen darf, ist komplexer. Grundsätzlich gilt, dass ein einmal genehmigter Urlaub bindend ist. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Dringende betriebliche Gründe: Wenn aufgrund Ihrer Erkrankung und des damit verbundenen Ausfalls dringende betriebliche Gründe vorliegen, die die Durchführung des Urlaubs unmöglich machen (z.B. Personalengpässe, wichtige Projekte, die nicht verschoben werden können), kann der Arbeitgeber den Urlaub ausnahmsweise streichen.
- Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss bei der Entscheidung, ob er den Urlaub streicht, eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss Ihre Interessen an der Durchführung des Urlaubs gegen seine betrieblichen Interessen abwägen. Die betrieblichen Interessen müssen dabei deutlich überwiegen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Streichung des Urlaubs aufgrund von Krankheit eine Ausnahme darstellt und nur in begründeten Fällen zulässig ist. Der Arbeitgeber muss die Gründe für die Streichung des Urlaubs nachvollziehbar darlegen können.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich lange krank bin?
Auch wenn Sie längerfristig erkrankt sind, verfällt Ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht sofort. Der Gesetzgeber hat hier eine Regelung getroffen, um Arbeitnehmer vor einem Verlust ihres Urlaubsanspruchs zu schützen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfällt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der dauerhaft erkrankt ist, nicht automatisch am Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums. Stattdessen wird der Urlaubsanspruch längstens 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen.
Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise im Jahr 2021 Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen konnten, verfällt Ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich erst am 31. März 2023.
Was ist zu beachten?
- Mitteilungspflicht: Es ist ratsam, Ihren Arbeitgeber über Ihre langfristige Erkrankung und den damit verbundenen Urlaubsanspruch zu informieren.
- Anspruch auf Auszahlung: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung den Urlaub auch innerhalb des Übertragungszeitraums von 15 Monaten nicht nehmen können, haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsanspruchs. Dies gilt jedoch nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs grundsätzlich nicht möglich.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub grundsätzlich nicht wegen Krankheit abziehen darf. Krankheitstage, die während des Urlaubs auftreten, werden Ihnen gutgeschrieben, sofern Sie ein ärztliches Attest vorlegen und Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Auch bei langfristiger Erkrankung verfällt Ihr Urlaubsanspruch nicht sofort, sondern erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres.
Es ist jedoch wichtig, die oben genannten Voraussetzungen zu beachten und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen. Dieses Informationsmaterial dient lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Für Expats und Neuankömmlinge empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit dem deutschen Arbeitsrecht vertraut zu machen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Bei Fragen können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder an eine Arbeitnehmerberatungsstelle wenden.












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