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Darf Die Begleitperson Bei Bf17 Hinten Sitzen


Darf Die Begleitperson Bei Bf17 Hinten Sitzen

Die Frage, wo die Begleitperson während einer Bf17-Fahrt (Begleitetes Fahren ab 17) sitzen darf, ist Gegenstand vieler Diskussionen und Unsicherheiten. Während die Straßenverkehrsordnung (StVO) relativ präzise Vorgaben für das Fahren mit 17 und die Anforderungen an die Begleitperson macht, lässt sie die Sitzposition der Begleitperson scheinbar offen. Diese vermeintliche Freiheit birgt jedoch Interpretationsspielraum und wirft Fragen nach der pädagogischen Wirksamkeit und der Verkehrssicherheit auf.

Die Rechtslage und ihre Interpretation

Die StVO definiert in §48a, Absatz 5 lediglich die Anforderungen an die Begleitperson: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Klasse) sein und darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Weiterhin darf die Begleitperson während der Fahrt nicht alkoholisiert sein oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Eine konkrete Vorgabe bezüglich der Sitzposition fehlt explizit.

Diese Auslassung hat zu verschiedenen Interpretationen geführt. Einige argumentieren, dass die Begleitperson grundsätzlich frei in ihrer Sitzwahl sei, solange die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Andere betonen, dass die Begleitperson eine Aufsichtspflicht hat und daher in der Regel auf dem Beifahrersitz sitzen sollte, um den Fahranfänger besser beobachten und gegebenenfalls eingreifen zu können.

Die Argumente für den Beifahrersitz

Die überwiegende Mehrheit der Fahrschulen und Verkehrsexperten empfiehlt, dass die Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Diese Empfehlung basiert auf mehreren Gründen:

  • Direkte Interventionsmöglichkeit: Der Beifahrersitz ermöglicht der Begleitperson einen unmittelbaren Blick auf das Verkehrsgeschehen und das Verhalten des Fahranfängers. Bei Bedarf kann sie schneller und direkter eingreifen, beispielsweise durch Hinweise oder im Notfall sogar durch das Betätigen der Handbremse (obwohl dies natürlich nur in absoluten Ausnahmesituationen in Frage kommt).
  • Verbesserte Kommunikation: Die Kommunikation zwischen Fahranfänger und Begleitperson ist entscheidend für den Lernerfolg. Auf dem Beifahrersitz ist eine direktere und klarere Kommunikation möglich, was das Geben von Anweisungen, Ratschlägen und Feedback erleichtert.
  • Kontrollierte Lernumgebung: Die Anwesenheit der Begleitperson auf dem Beifahrersitz schafft eine kontrollierte Lernumgebung, in der sich der Fahranfänger sicherer und unterstützt fühlt. Dies kann dazu beitragen, Ängste abzubauen und das Selbstvertrauen zu stärken.

Die Argumente gegen den Rücksitz

Die Argumente für die Sitzposition der Begleitperson auf dem Rücksitz sind deutlich schwächer. Einige mögen argumentieren, dass dies dem Fahranfänger mehr Eigenverantwortung überträgt und ihn dazu zwingt, selbstständiger zu handeln. Dies ist zwar grundsätzlich ein wünschenswertes Ziel, jedoch sollte dies nicht auf Kosten der Sicherheit und der direkten Unterstützung geschehen.

Einige Gegenargumente lauten:

  • Eingeschränkte Sicht und Reaktionsfähigkeit: Die Begleitperson auf dem Rücksitz hat eine deutlich eingeschränktere Sicht auf das Verkehrsgeschehen und das Verhalten des Fahranfängers. Dies erschwert die rechtzeitige Erkennung von Gefahren und die adäquate Reaktion in kritischen Situationen.
  • Erschwerte Kommunikation: Die Kommunikation zwischen Fahranfänger und Begleitperson wird durch die räumliche Distanz und die möglicherweise störende Geräuschkulisse im Fahrzeug erschwert. Dies kann zu Missverständnissen und Verzögerungen führen.
  • Psychologische Wirkung: Die Anwesenheit der Begleitperson auf dem Rücksitz kann beim Fahranfänger das Gefühl erwecken, nicht ausreichend unterstützt und kontrolliert zu werden. Dies kann zu Unsicherheit und Ängstlichkeit führen, was sich negativ auf das Fahrverhalten auswirken kann.

Pädagogische Aspekte und Lernerfolg

Das Begleitete Fahren ab 17 dient in erster Linie dazu, jungen Menschen unter Aufsicht erfahrener Autofahrer die Möglichkeit zu geben, Fahrpraxis zu sammeln und sicherer im Straßenverkehr zu werden. Der pädagogische Wert des Programms hängt maßgeblich davon ab, wie die Begleitperson ihre Rolle ausfüllt.

Die Begleitperson sollte nicht nur als Aufsichtsperson fungieren, sondern auch als Mentor und Coach. Sie sollte den Fahranfänger konstruktiv kritisieren, ihm Ratschläge geben und ihn ermutigen, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation ist dabei unerlässlich. Wenn die Begleitperson auf dem Rücksitz sitzt, wird diese Kommunikation erheblich erschwert, was den Lernerfolg beeinträchtigen kann.

"Das Begleitete Fahren ab 17 ist mehr als nur eine Möglichkeit, früher den Führerschein zu machen. Es ist eine Chance, von der Erfahrung älterer Autofahrer zu profitieren und sicherer im Straßenverkehr zu werden."

Verkehrssicherheit als oberstes Gebot

Letztendlich sollte die Verkehrssicherheit immer oberste Priorität haben. Die Sitzposition der Begleitperson sollte so gewählt werden, dass sie die Sicherheit des Fahranfängers und anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Angesichts der oben genannten Argumente spricht alles dafür, dass die Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz nehmen sollte.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Begleitete Fahren ab 17 kein Freifahrtschein für riskantes Fahrverhalten ist. Fahranfänger sollten sich stets an die Verkehrsregeln halten und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Die Begleitperson sollte darauf achten, dass der Fahranfänger nicht übermütig wird und ihn gegebenenfalls bremsen.

Fazit

Obwohl die StVO keine explizite Vorgabe für die Sitzposition der Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 macht, spricht aus pädagogischen und sicherheitsrelevanten Gründen alles dafür, dass die Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Diese Position ermöglicht eine direktere Interaktion, eine bessere Überwachung des Fahranfängers und eine schnellere Reaktion in kritischen Situationen. Die Wahl des Beifahrersitzes trägt somit maßgeblich dazu bei, den Lernerfolg zu maximieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine Ausnahme von dieser Empfehlung sollte nur in begründeten Einzelfällen und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren in Betracht gezogen werden.

Es ist ratsam, vor Antritt der ersten Fahrt mit der Begleitperson die Erwartungen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Ein offenes Gespräch über die Regeln und Ziele des Begleiteten Fahrens kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und eine positive Lernatmosphäre zu schaffen. Die Begleitperson sollte sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und stets ein sicheres und verantwortungsbewusstes Fahrverhalten demonstrieren.

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