Darf Man Mit Begleitetem Fahren Roller Fahren

Herzlich willkommen in Deutschland! Du planst einen Besuch, bist vielleicht sogar neu hier und fragst dich, ob du mit deinem "Begleiteten Fahren ab 17" Führerschein auch Roller fahren darfst? Keine Sorge, wir klären das hier umfassend und unkompliziert auf, damit du sicher und informiert durchstarten kannst. Denn gerade für Touristen und Kurzzeitbesucher ist die Mobilität ein wichtiger Faktor, um Land und Leute kennenzulernen.
Was ist "Begleitetes Fahren ab 17" überhaupt?
Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig zu verstehen, was genau hinter dem Konzept des "Begleiteten Fahrens ab 17" steckt, oft kurz BF17 genannt. Es ist ein Programm, das jungen Menschen in Deutschland ermöglicht, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen. Der Clou dabei: Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie nur in Begleitung einer erfahrenen Person Auto fahren. Diese Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise ein Mindestalter (meist 30 Jahre) und eine bestimmte Anzahl von Jahren Fahrpraxis.
Dieses Modell soll jungen Fahrern helfen, unter Aufsicht und mit Unterstützung erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln und somit das Unfallrisiko zu reduzieren. Die Idee ist also, dass sie von der Erfahrung der Begleitperson profitieren und sicherer Autofahrer werden.
Darf ich mit BF17 Roller fahren? Die klare Antwort!
Die kurze und prägnante Antwort lautet: Nein, grundsätzlich darfst du mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" Führerschein keinen Roller fahren. Das BF17 bezieht sich ausschließlich auf das Führen von Personenkraftwagen (PKW) der Klasse B.
Warum ist das so? Ganz einfach: Der BF17 Führerschein ist an die Klasse B gebunden. Roller, genauer gesagt Kleinkrafträder (bis 45 km/h) und Leichtkrafträder (bis 125 cm³), fallen in andere Führerscheinklassen. Um einen Roller zu fahren, benötigst du entweder den Führerschein der Klasse AM (für Roller bis 45 km/h) oder den Führerschein der Klasse A1 (für Leichtkrafträder bis 125 cm³).
Auch wenn du beim "Begleiteten Fahren" von einer erfahrenen Person begleitet wirst, ändert das nichts an der Führerscheinklasse. Die Begleitung gilt nur für die Fahrzeugklasse B. Das bedeutet, die Aufsichtspflicht, die mit dem BF17 verbunden ist, bezieht sich ausschließlich auf PKWs und nicht auf andere Fahrzeugarten wie Roller.
Denke daran: Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Du riskierst hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg und sogar den Entzug deines BF17 Führerscheins. Und im Falle eines Unfalls kann es richtig teuer werden, da deine Versicherung die Leistung verweigern könnte.
Welche Führerscheine berechtigen zum Rollerfahren?
Wenn du in Deutschland Roller fahren möchtest, brauchst du, wie bereits erwähnt, den passenden Führerschein. Hier ein kurzer Überblick:
Klasse AM: Roller bis 45 km/h
Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du folgende Fahrzeuge fahren:
- Kleinkrafträder (Roller) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quads oder Microcars) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder einer maximalen Nennleistung von 4 kW (bei anderen Motoren)
Der AM-Führerschein kann bereits ab 15 Jahren erworben werden (in einigen Bundesländern ab 16 Jahren). Achte auf die jeweiligen Bestimmungen in deinem Bundesland!
Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 cm³
Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Fahrzeuge fahren:
- Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
Der A1-Führerschein kann ab 16 Jahren erworben werden.
Die gute Nachricht: Der B-Führerschein kann helfen!
Besitzt du bereits den "normalen" PKW-Führerschein der Klasse B (also den, den du nach dem BF17 ohne Begleitung erhältst), gibt es unter Umständen eine Möglichkeit, auch ohne zusätzlichen Führerschein Roller zu fahren. Allerdings gibt es hier Einschränkungen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann durch die Schlüsselzahl 196 erweitert werden. Dies ermöglicht das Führen von Leichtkrafträdern (bis 125 cm³), allerdings nur innerhalb Deutschlands. Die Schlüsselzahl 196 wird in den Führerschein eingetragen, nachdem du eine Fahrerschulung absolviert hast. Diese Schulung umfasst in der Regel Theorie- und Praxisstunden und ist weniger aufwendig als ein kompletter A1-Führerschein.
Wichtig: Die Schlüsselzahl 196 gilt nicht im Ausland. Wenn du also planst, im Ausland Roller zu fahren, benötigst du weiterhin den A1-Führerschein!
Roller mieten in Deutschland: Worauf muss ich achten?
Wenn du als Tourist oder Expat in Deutschland einen Roller mieten möchtest, solltest du einige Dinge beachten:
- Führerschein: Kläre vorab, ob dein ausländischer Führerschein in Deutschland zum Führen des gewünschten Rollers berechtigt. Innerhalb der EU-Staaten ist das in der Regel kein Problem, aber bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern kann eine Umschreibung oder ein internationaler Führerschein erforderlich sein.
- Mindestalter: Viele Rollervermietungen haben ein Mindestalter für die Anmietung.
- Versicherung: Achte darauf, dass der Roller ausreichend versichert ist. Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Informiere dich auch über eine eventuelle Teil- oder Vollkaskoversicherung.
- Mietbedingungen: Lies die Mietbedingungen sorgfältig durch. Achte auf die Kosten, die im Mietpreis enthalten sind (z.B. Versicherung, Kilometerbegrenzung), und auf eventuelle Zusatzkosten (z.B. für Schäden am Roller).
- Zustand des Rollers: Überprüfe den Roller vor der Anmietung auf Schäden und lass dir diese im Mietvertrag bestätigen.
- Sicherheitsausrüstung: Trage immer einen Helm! Viele Vermietungen stellen Helme zur Verfügung, aber du kannst natürlich auch deinen eigenen Helm mitbringen.
Tipp: Vergleiche die Preise verschiedener Rollervermietungen, bevor du dich entscheidest. Achte nicht nur auf den reinen Mietpreis, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen und die Versicherungsbedingungen.
Fazit: Sicher und informiert Roller fahren
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" Führerschein darfst du keinen Roller fahren. Du benötigst entweder den Führerschein der Klasse AM oder A1, oder du erweiterst deinen B-Führerschein um die Schlüsselzahl 196 (gilt nur in Deutschland!). Informiere dich vorab gründlich über die geltenden Bestimmungen und Mietbedingungen, damit du sicher und unbeschwert deine Zeit in Deutschland genießen kannst.
Wir wünschen dir eine gute Fahrt und viel Spaß beim Erkunden unseres Landes!

















