Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Formular

Hallo liebe Reisefreunde! Eure Lisa hier, zurück von einem Abenteuer, das mich nicht nur an wunderschöne Orte geführt hat, sondern mich auch tief in die Bürokratie des deutschen Immobilienwesens eintauchen ließ. Klingt weniger aufregend als ein Sonnenuntergang am Strand, ich weiß, aber keine Sorge, ich verspreche euch, ich versuche es so unterhaltsam wie möglich zu gestalten. Heute geht es um ein Formular, das fast jeder Immobilienbesitzer in Deutschland irgendwann ausfüllen muss: Die "Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts".
Warum ich euch das erzähle? Nun, als ich vor kurzem ein kleines, schnuckeliges Ferienhaus in der Eifel entdeckt habe – ein wahr gewordener Traum mit knisterndem Kamin und Blick auf sanfte Hügel – stand ich plötzlich vor diesem Papierhaufen. Und ich muss sagen, die ersten Blicke darauf haben mich eher an ein unbezwingbares Monster erinnert als an einen harmlosen Fragebogen. Aber keine Panik, ich habe mich durchgekämpft und möchte meine Erfahrungen und Erkenntnisse mit euch teilen, damit ihr nicht den gleichen Schockmoment erlebt wie ich.
Was ist der Einheitswert überhaupt?
Bevor wir uns ins Detail stürzen, ist es wichtig zu verstehen, was dieser Einheitswert überhaupt bedeutet. Vereinfacht gesagt, ist der Einheitswert ein vom Finanzamt ermittelter Wert einer Immobilie. Dieser Wert dient als Grundlage für verschiedene Steuern, wie zum Beispiel die Grundsteuer. Ja, die Grundsteuer, die jeder Immobilienbesitzer entrichten muss. Der Einheitswert wird in regelmäßigen Abständen neu berechnet – und genau deshalb gibt es dieses Formular.
Die Grundsteuerreform, die in den letzten Jahren in aller Munde war, hat nämlich dazu geführt, dass alle Grundstücke und Immobilien in Deutschland neu bewertet werden müssen. Und ratet mal, wer dabei mithelfen muss? Richtig, wir, die lieben Immobilienbesitzer! Durch die "Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts" liefern wir dem Finanzamt die Informationen, die es für die Neuberechnung benötigt.
Das berüchtigte Formular: Eine persönliche Begegnung
Als das Formular dann vor mir lag, fühlte ich mich ein bisschen wie Indiana Jones vor einer unentzifferbaren Hieroglyphenwand. So viele Kästchen, so viele Fachbegriffe! Aber keine Sorge, auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert aussieht, ist es eigentlich machbar. Nehmt euch Zeit, atmet tief durch und geht Schritt für Schritt vor.
Wo bekommt man dieses Formular eigentlich? In der Regel schickt das Finanzamt es einem zu. Aber man kann es auch online auf der Website des zuständigen Finanzamtes herunterladen. Tipp: Schaut am besten gleich mal nach, ob es dort auch eine Ausfüllhilfe oder FAQ gibt. Das kann einem das Leben ungemein erleichtern!
Die wichtigsten Abschnitte im Überblick
Ich möchte euch kurz durch die wichtigsten Abschnitte des Formulars führen, damit ihr wisst, was auf euch zukommt:
- Angaben zum Grundstück/Gebäude: Hier geht es um die grundlegenden Informationen zu eurer Immobilie. Größe des Grundstücks, Art des Gebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, etc.), Baujahr – all das muss hier eingetragen werden. Achtung: Beim Baujahr ist das Jahr der Fertigstellung gemeint, nicht das Jahr des Baubeginns.
- Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen: Dieser Abschnitt ist besonders wichtig, denn die Größe der Wohn- und Nutzflächen hat einen großen Einfluss auf den Einheitswert. Hier müsst ihr genau angeben, wie viele Quadratmeter Wohnfläche eure Immobilie hat. Keller-, Dachboden- und Garagenflächen werden in der Regel anders behandelt, also lest euch die Anweisungen genau durch.
- Angaben zur Lage des Grundstücks: Das Finanzamt möchte natürlich wissen, wo eure Immobilie liegt. Hier müsst ihr die Adresse angeben und gegebenenfalls auch Informationen zur Lage im Ort (z.B. ob es sich um eine zentrale Lage oder eine Randlage handelt).
- Angaben zu den Eigentumsverhältnissen: Hier müsst ihr angeben, wer Eigentümer der Immobilie ist. Bei mehreren Eigentümern müssen alle namentlich genannt werden.
Das sind natürlich nur die wichtigsten Punkte. Das Formular kann je nach Bundesland und Art der Immobilie variieren. Aber keine Sorge, die Anweisungen sind in der Regel sehr detailliert und helfen euch beim Ausfüllen.
Meine persönlichen Tipps und Tricks
Während ich mich durch das Formular gekämpft habe, habe ich ein paar nützliche Tipps und Tricks entdeckt, die ich gerne mit euch teilen möchte:
- Nehmt euch Zeit: Hetzt euch nicht beim Ausfüllen. Nehmt euch lieber etwas mehr Zeit und lest euch alles genau durch. Fehler können teuer werden!
- Nutzt die Ausfüllhilfen: Viele Finanzämter bieten Ausfüllhilfen oder FAQ auf ihrer Website an. Diese können euch das Leben ungemein erleichtern.
- Fragt nach: Scheut euch nicht, beim Finanzamt nachzufragen, wenn ihr etwas nicht versteht. Die Mitarbeiter sind in der Regel sehr hilfsbereit.
- Lasst euch helfen: Wenn ihr euch gar nicht sicher seid, könnt ihr euch auch von einem Steuerberater oder einem Sachverständigen helfen lassen. Das kostet zwar etwas, kann aber im Zweifelsfall die beste Lösung sein.
- Seid ehrlich und genau: Es ist wichtig, dass ihr alle Angaben wahrheitsgemäß und genau macht. Falsche Angaben können zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die korrekte Angabe der Wohn- und Nutzflächen. Hier solltet ihr euch nicht auf Schätzungen verlassen, sondern lieber genau nachmessen. Im Zweifelsfall könnt ihr euch auch von einem Architekten oder einem Sachverständigen beraten lassen.
Der Moment der Wahrheit: Das Abschicken des Formulars
Nachdem ich das Formular sorgfältig ausgefüllt und alle Angaben überprüft hatte, war es endlich soweit: Ich konnte es abschicken. Ich habe mich für den elektronischen Weg entschieden, da dies in der Regel schneller und einfacher ist. Man kann das Formular aber auch ausdrucken und per Post an das Finanzamt schicken.
Nach dem Abschicken des Formulars heißt es dann erstmal abwarten. Das Finanzamt wird die Angaben prüfen und auf Grundlage dessen den Einheitswert neu berechnen. Dieser wird euch dann per Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen Bescheid könnt ihr gegebenenfalls Einspruch einlegen, wenn ihr der Meinung seid, dass der Einheitswert zu hoch angesetzt wurde. Aber das ist wieder eine andere Geschichte...
Fazit: Keine Angst vor dem Formular!
Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Artikel ein wenig die Angst vor der "Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts" nehmen. Ja, es ist ein bürokratischer Akt, der nicht gerade Spaß macht. Aber mit der richtigen Vorbereitung und ein paar hilfreichen Tipps ist es machbar. Und denkt daran: Am Ende winkt vielleicht ein wunderschönes Ferienhaus in der Eifel oder an einem anderen Ort eurer Träume! Lasst euch von der Bürokratie nicht abschrecken, sondern genießt die Reise!
Disclaimer: Ich bin keine Steuerberaterin und dieser Artikel dient lediglich der Information. Im Zweifelsfall solltet ihr euch immer von einem Experten beraten lassen.
Eure Lisa

















