Führerschein Bestanden Wann Bekomme Ich Den Führerschein

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihre Führerscheinprüfung in Deutschland bestanden. Das ist ein wichtiger Schritt, um mobil und unabhängig zu sein. Doch wie geht es nun weiter? Wann genau können Sie Ihren Führerschein in den Händen halten und endlich losfahren?
Der Weg vom Bestehen der Prüfung bis zum Erhalt des Führerscheins
Nachdem Sie die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert haben, erfolgt nicht sofort die Aushändigung des Führerscheins. Es gibt einige wichtige Schritte, die zunächst durchlaufen werden müssen. Verwechseln Sie nicht die Bescheinigung über das Bestehen der praktischen Prüfung mit dem eigentlichen Führerschein. Die Bescheinigung berechtigt Sie nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Sie dient lediglich als Nachweis, dass Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben.
Die Bestätigung des Prüfungsergebnisses
Unmittelbar nach der bestandenen praktischen Prüfung wird Ihnen der Prüfer eine Bescheinigung über das Bestehen aushändigen. Diese Bescheinigung ist kein Führerschein, sondern lediglich ein Dokument, das bestätigt, dass Sie die Fahrprüfung bestanden haben. Darauf sind Ihr Name, Geburtsdatum, die bestandenen Führerscheinklassen und das Datum der bestandenen Prüfung vermerkt.
Die Bearbeitung durch die Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrschule leitet das Ergebnis Ihrer bestandenen Prüfung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Diese Behörde ist in der Regel beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung angesiedelt. Dort wird Ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bearbeitet. Dieser Prozess beinhaltet:
- Überprüfung Ihrer persönlichen Daten: Die Behörde gleicht Ihre Angaben mit den vorliegenden Dokumenten ab (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung).
- Überprüfung der Fahreignung: In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Vorstrafen oder gesundheitlichen Bedenken, kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Nachweise oder Gutachten anfordern. Dies ist aber eher die Ausnahme.
- Erstellung des Führerscheins: Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen wird der Führerschein in Auftrag gegeben. Die Herstellung erfolgt in der Bundesdruckerei.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit bei der Fahrerlaubnisbehörde kann variieren. Im Regelfall sollten Sie jedoch mit einer Wartezeit von etwa 1 bis 3 Wochen rechnen. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Auslastung der Behörde: In größeren Städten oder zu bestimmten Zeiten (z.B. vor den Sommerferien) kann die Bearbeitung länger dauern.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt bei der Fahrschule vorliegen. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
- Komplexität des Falls: Wenn es Besonderheiten in Ihrem Fall gibt (z.B. ausländischer Führerschein, gesundheitliche Einschränkungen), kann die Bearbeitung länger dauern.
Es empfiehlt sich, bei Ihrer Fahrschule nachzufragen, wie lange die Bearbeitung in der Regel dauert. Einige Fahrschulen haben auch die Möglichkeit, den Status Ihres Antrags bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.
Die Abholung des Führerscheins
Sobald Ihr Führerschein fertiggestellt ist, werden Sie von Ihrer Fahrschule oder direkt von der Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt. In der Regel erfolgt die Benachrichtigung per Telefon oder E-Mail. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Führerschein abzuholen.
Wichtig: Bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit. In manchen Fällen müssen Sie auch die Bescheinigung über das Bestehen der praktischen Prüfung vorlegen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Dokumente genau benötigt werden.
Vorläufiger Führerschein / Begleitetes Fahren ab 17
Wenn Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, erhalten Sie nach bestandener Prüfung keine reguläre Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese Prüfbescheinigung berechtigt Sie zusammen mit einer Begleitperson, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die reguläre Fahrerlaubnis wird Ihnen dann mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt oder kann bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Express-Bestellung des Führerscheins
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, den Führerschein per Express-Bestellung schneller zu erhalten. Diese Option ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und nicht in allen Regionen verfügbar. Fragen Sie bei Ihrer Fahrschule oder der Fahrerlaubnisbehörde nach, ob diese Möglichkeit besteht.
Was tun, wenn die Bearbeitung zu lange dauert?
Wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger dauert als erwartet (mehr als 4 Wochen), sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Fahrschule erkundigen. Diese kann möglicherweise den Status Ihres Antrags bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen. Wenn auch die Fahrschule keine Auskunft geben kann, sollten Sie sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Schildern Sie Ihr Anliegen freundlich und fragen Sie nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung.
Der EU-Führerschein
Der in Deutschland ausgestellte Führerschein ist ein EU-Führerschein und somit in allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gültig. Beachten Sie jedoch, dass es in einigen Ländern möglicherweise spezifische Regeln oder Vorschriften gibt (z.B. bezüglich des Mitführens von Dokumenten oder der Verwendung von Alkohol am Steuer).
Zusammenfassung: Wichtige Punkte
- Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zunächst eine Bescheinigung über das Bestehen, die kein Führerschein ist.
- Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde und dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen.
- Sie werden von Ihrer Fahrschule oder der Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt, sobald Ihr Führerschein abholbereit ist.
- Bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit.
- Der deutsche Führerschein ist ein EU-Führerschein und in allen EU- und EWR-Ländern gültig.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem neuen Führerschein!

















