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Für Wen Gilt Tarifvertrag öffentlicher Dienst


Für Wen Gilt Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Hallo ihr Lieben, eure reiselustige Freundin ist wieder da – dieses Mal mit einem Thema, das auf den ersten Blick vielleicht nicht so aufregend klingt wie eine Safari in Afrika oder eine romantische Gondelfahrt in Venedig, aber dennoch wichtig ist, besonders wenn ihr plant, länger in Deutschland zu bleiben oder sogar hier zu arbeiten: Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)! Ja, ihr habt richtig gelesen. Ich weiß, Arbeitsrecht klingt staubtrocken, aber glaubt mir, wenn ihr versteht, wer vom TVöD profitiert, kann das euren Aufenthalt in Deutschland deutlich angenehmer und planbarer machen. Ich habe selbst einige Zeit gebraucht, um das System wirklich zu durchdringen, aber jetzt möchte ich euch meine Erfahrungen und Erkenntnisse teilen, damit ihr nicht dieselben Stolpersteine habt wie ich.

Stellt euch vor, ihr arbeitet in einem Job, bei dem eure Bezahlung, eure Arbeitszeiten, euer Urlaubsanspruch und sogar eure Aufstiegschancen klar geregelt sind. Keine bösen Überraschungen, keine unfairen Behandlungen – einfach klare Verhältnisse. Das ist der Zauber des TVöD! Aber wer genau kommt in den Genuss dieses Zaubers?

Die Magische Frage: Wer profitiert vom TVöD?

Der TVöD, das ist sozusagen das "Regelbuch" für die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Aber eben nicht für alle! Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jeder, der im öffentlichen Sektor arbeitet, automatisch unter den TVöD fällt. Lasst uns das mal genauer anschauen.

Die direkten Nutznießer: Angestellte des Bundes und der Kommunen

Die Hauptgruppe, für die der TVöD geschaffen wurde, sind Angestellte, die direkt beim Bund oder bei den Kommunen angestellt sind. Denkt dabei an Städte, Gemeinden, Landkreise. Das können sein:

  • Verwaltungsangestellte in Rathäusern oder Behörden.
  • Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kindergärten.
  • Mitarbeiter in Museen oder Bibliotheken, die von der Stadt betrieben werden.
  • Feuerwehrleute, die bei der städtischen Feuerwehr angestellt sind.
  • Krankenschwestern und -pfleger in städtischen Krankenhäusern.
  • Und viele, viele mehr!

Wichtig: Es geht immer um die direkte Anstellung beim Bund oder einer Kommune. Wenn ihr also über eine Zeitarbeitsfirma im Rathaus arbeitet, fallt ihr in der Regel nicht unter den TVöD. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied!

Die indirekten Nutznießer: Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand

Hier wird es etwas komplizierter. Es gibt viele Unternehmen, die zwar im Besitz des Bundes oder einer Kommune sind (also "öffentliche Hand"), aber dennoch nicht automatisch den TVöD anwenden. Ob der TVöD gilt, hängt davon ab, ob das Unternehmen Mitglied im Arbeitgeberverband ist, der den TVöD vereinbart hat. Das kann zum Beispiel der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) sein.

Denkt dabei an:

  • Stadtwerke: Die Energie und Wasser liefern.
  • Verkehrsbetriebe: Busse und Bahnen.
  • Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft (aber Achtung: Nicht alle!).
  • Sparkassen: Auch wenn die Sparkassen oft privat wirken, sind sie in der Regel öffentlich-rechtlich.

Um herauszufinden, ob in diesen Unternehmen der TVöD angewendet wird, müsst ihr genauer hinschauen. Fragt bei der Bewerbung unbedingt nach, ob der TVöD gilt oder ob es einen anderen Tarifvertrag gibt.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Wer nicht unter den TVöD fällt

Es gibt natürlich auch Personengruppen, die nicht unter den TVöD fallen, selbst wenn sie im öffentlichen Sektor arbeiten:

  • Beamte: Beamte haben ein eigenes Dienstrecht und werden nicht nach dem TVöD bezahlt.
  • Richter und Staatsanwälte: Auch hier gelten eigene Regeln.
  • Soldaten: Auch sie haben ein eigenes Besoldungssystem.
  • Teilnehmer an bestimmten Förderprogrammen: Manche Programme, die vom Bund oder den Kommunen gefördert werden, haben eigene Beschäftigungsbedingungen, die vom TVöD abweichen können.
  • Auszubildende und Praktikanten: Hier gilt der TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) oder spezielle Praktikantenregelungen. Die sind zwar ähnlich, aber eben nicht identisch zum TVöD.

Und wie bereits erwähnt: Leiharbeiter, die über Zeitarbeitsfirmen im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, fallen in der Regel unter den Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche und nicht unter den TVöD.

Die Vorteile des TVöD: Mehr als nur Gehalt

Der TVöD bietet eine ganze Reihe von Vorteilen, die über das reine Gehalt hinausgehen. Das ist auch ein Grund, warum Jobs im öffentlichen Dienst oft so begehrt sind, auch wenn sie vielleicht nicht immer die höchsten Gehälter bieten.

  • Klare Gehaltsstrukturen: Der TVöD regelt genau, welches Gehalt ihr in welcher Entgeltgruppe und Stufe bekommt. Kein Geheimnis, keine Willkür!
  • Automatische Gehaltssteigerungen: Ihr steigt automatisch in den Stufen auf, abhängig von eurer Berufserfahrung.
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind im TVöD oft fest verankert.
  • Urlaubsanspruch: Deutlich mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben.
  • Arbeitszeitregelungen: Der TVöD regelt die wöchentliche Arbeitszeit und Überstunden.
  • Sicherheit: Jobs im öffentlichen Dienst sind in der Regel sehr sicher.
  • Zusatzleistungen: Viele Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr.

Wie finde ich heraus, ob der TVöD gilt?

Die wichtigste Frage ist natürlich: Wie findet ihr heraus, ob der TVöD für euren potenziellen Job gilt? Hier ein paar Tipps:

  • In der Stellenanzeige: Oft steht es direkt in der Stellenanzeige, wenn der TVöD angewendet wird. Achtet auf Formulierungen wie "Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD" oder "Wir bieten eine Bezahlung gemäß TVöD".
  • Im Vorstellungsgespräch: Fragt direkt im Vorstellungsgespräch nach! Es ist euer gutes Recht zu wissen, wie ihr bezahlt werdet.
  • Beim Personalrat: Wenn ihr bereits im Unternehmen arbeitet, könnt ihr euch an den Personalrat wenden. Die kennen sich mit den Tarifverträgen bestens aus.
  • Im Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln, welcher Tarifvertrag angewendet wird.

Mein Fazit: TVöD – Ein Segen für Arbeitnehmer

Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem kleinen Ausflug in die Welt des TVöD ein bisschen Klarheit verschaffen. Auch wenn das Thema auf den ersten Blick etwas trocken wirkt, kann es euch wirklich helfen, eure Arbeitsbedingungen in Deutschland besser zu verstehen und eure Rechte zu kennen.

Für uns Reisende, die vielleicht planen, länger in Deutschland zu bleiben oder hier zu arbeiten, ist es wichtig, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen. Denn nur so können wir sicherstellen, dass wir fair behandelt werden und unsere Zeit hier wirklich genießen können.

Also, informiert euch gut, stellt Fragen und lasst euch nicht verunsichern! Und wer weiß, vielleicht profitiert ihr ja schon bald selbst von den Vorteilen des TVöD. Bis zum nächsten Mal, eure reiselustige Freundin!

Disclaimer: Ich bin keine Rechtsexpertin. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Im Zweifelsfall solltet ihr euch immer von einem Experten beraten lassen.

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