In Der Ausbildung Von Zuhause Rausgeschmissen

Viele junge Menschen träumen davon, während ihrer Ausbildung das Elternhaus zu verlassen und in eine eigene Wohnung oder WG zu ziehen. Doch was passiert, wenn man während der Ausbildung plötzlich aus der Wohnung der Eltern rausgeschmissen wird? Diese Situation kann sehr belastend sein, insbesondere wenn man finanziell noch nicht auf eigenen Füßen steht. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte, finanziellen Hilfen und praktischen Schritte, die man unternehmen kann, wenn man während der Ausbildung aus dem Elternhaus geworfen wird.
Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, solange diese sich in Ausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Diese Unterhaltspflicht umfasst nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Bereitstellung einer Unterkunft. Allerdings gibt es Ausnahmen und Bedingungen, unter denen Eltern die Unterhaltspflicht einschränken oder sogar aufheben können. Es ist wichtig, diese rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.
Wann dürfen Eltern ihr Kind vor dem Ende der Ausbildung rausschmeißen?
Eltern dürfen ein Kind nicht einfach grundlos vor dem Ende der Ausbildung vor die Tür setzen. Es gibt jedoch legitime Gründe, die einen Auszug rechtfertigen können:
- Schwerwiegendes Fehlverhalten: Wenn das Kind sich wiederholt und schwerwiegend danebenbenimmt, beispielsweise durch kriminelle Handlungen, Drogenkonsum oder gewalttätiges Verhalten im Elternhaus, kann dies ein Grund für den Auszug sein. Die Schwere des Fehlverhaltens muss jedoch erheblich sein.
- Endgültiger Abbruch der Ausbildung: Wenn die Ausbildung abgebrochen wird und keine neue Ausbildung oder Arbeitsstelle angestrebt wird, entfällt in der Regel die Unterhaltspflicht und somit auch die Pflicht zur Bereitstellung einer Unterkunft. Wichtig ist, dass die Eltern dem Kind ausreichend Zeit geben müssen, um sich neu zu orientieren.
- Finanzielle Überforderung der Eltern: Wenn die finanzielle Situation der Eltern so angespannt ist, dass sie nicht mehr in der Lage sind, dem Kind eine Unterkunft zu bieten, kann dies ebenfalls ein Grund für den Auszug sein. Dieser Fall ist jedoch selten und muss gut dokumentiert werden.
- Vollendung des 25. Lebensjahres: In der Regel endet die Unterhaltspflicht mit Vollendung des 25. Lebensjahres, es sei denn, die Ausbildung verzögert sich unverschuldet (z.B. durch Krankheit).
Wichtig: Ein Streit mit den Eltern oder unterschiedliche Lebensansichten sind in der Regel kein ausreichender Grund für einen Auszug. Die Eltern müssen das Kind weiterhin unterstützen, solange es sich in Ausbildung befindet und sich bemüht, diese erfolgreich abzuschließen.
Was tun, wenn man ungerechtfertigt rausgeschmissen wird?
Wenn man der Meinung ist, ungerechtfertigt aus dem Elternhaus geworfen worden zu sein, sollte man folgende Schritte unternehmen:
- Gespräch mit den Eltern suchen: Versuchen Sie, in einem ruhigen Gespräch die Situation zu klären und eine Lösung zu finden. Vielleicht gibt es Missverständnisse, die ausgeräumt werden können.
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Ein Anwalt oder eine Beratungsstelle (z.B. Jugendamt, Beratungsstellen für Auszubildende) kann die Situation rechtlich beurteilen und Ihnen Ihre Rechte aufzeigen.
- Unterhaltsanspruch geltend machen: Wenn die Eltern sich weigern, weiterhin Unterhalt zu zahlen, kann man den Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Dies sollte jedoch der letzte Schritt sein, da ein Gerichtsverfahren oft langwierig und teuer ist.
- Einstweilige Anordnung beantragen: In dringenden Fällen kann man beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung beantragen, die die Eltern verpflichtet, vorläufig Unterhalt zu zahlen oder die Unterkunft weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Hilfen
Wenn man aus dem Elternhaus ausziehen muss und nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung, die Auszubildenden gewährt wird, wenn sie während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können. Die BAB soll den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten sichern. Die Höhe der BAB richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Einkommensverhältnissen des Auszubildenden und seiner Eltern.
Voraussetzungen für BAB:
- Die Ausbildung muss förderungsfähig sein.
- Der Auszubildende muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Der Auszubildende darf nicht bei den Eltern wohnen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Entfernung zum Ausbildungsbetrieb zu groß ist oder die Eltern kein freies Zimmer zur Verfügung stellen können. Der Grund für den Auszug aus dem Elternhaus spielt bei der Bewilligung der BAB keine Rolle, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Das Einkommen des Auszubildenden und seiner Eltern darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Wohngeld
Wenn die BAB nicht ausreicht, um die Miete zu bezahlen, kann man zusätzlich Wohngeld beantragen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der einkommensschwachen Haushalten gewährt wird. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Höhe der Miete, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Einkommen des Haushalts.
Kredite
In bestimmten Fällen kann auch ein Ausbildungskredit in Frage kommen. Es gibt verschiedene Anbieter von Ausbildungskrediten, beispielsweise die KfW-Bank. Ein Kredit sollte jedoch nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da er mit Zinsen verbunden ist und zurückgezahlt werden muss.
Unterhaltsvorschuss
Sollten die Eltern den Unterhalt verweigern und nicht zahlen, gibt es die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Dieser wird gewährt, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Jugendamt wird dann versuchen, das Geld von den Eltern zurückzufordern.
Praktische Schritte
Neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten gibt es auch praktische Schritte, die man unternehmen kann, wenn man aus dem Elternhaus ausziehen muss:
Wohnungssuche
Die Wohnungssuche kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn man nur über ein geringes Budget verfügt. Hier sind einige Tipps:
- WG-Zimmer suchen: WG-Zimmer sind oft günstiger als Einzelwohnungen.
- Online-Portale nutzen: Es gibt zahlreiche Online-Portale, auf denen WG-Zimmer und Wohnungen angeboten werden.
- Freunde und Bekannte fragen: Vielleicht kennt jemand jemanden, der ein Zimmer oder eine Wohnung vermietet.
- Schwarzes Brett nutzen: An Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen gibt es oft Schwarze Bretter, an denen WG-Zimmer angeboten werden.
- Sozialwohnungen: Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu beziehen.
Ummeldung
Nach dem Umzug muss man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dies ist wichtig, um Post zu erhalten und um wahlberechtigt zu sein.
Versicherungen
Überprüfen Sie, ob Sie eine eigene Hausratversicherung benötigen. Oftmals sind Auszubildende noch über die Eltern mitversichert, dies sollte aber explizit geklärt werden.
Bankkonto
Falls Sie noch kein eigenes Bankkonto haben, ist es ratsam, ein Konto zu eröffnen, auf das die BAB oder das Gehalt überwiesen werden kann.
Unterstützung suchen
Es ist wichtig, sich in dieser schwierigen Situation nicht allein zu fühlen. Suchen Sie sich Unterstützung bei Freunden, Familie oder Beratungsstellen. Das Jugendamt, Beratungsstellen für Auszubildende oder kirchliche Einrichtungen bieten oft kostenlose Beratung und Unterstützung an.
Wichtige Anlaufstellen:
- Jugendamt: Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Jugendhilfe.
- Beratungsstellen für Auszubildende: Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung.
- Studentenwerk: Beratung und Unterstützung für Studierende.
- Kirchliche Einrichtungen: Bieten oft kostenlose Beratung und Unterstützung an.
Es ist wichtig, sich nicht entmutigen zu lassen und aktiv nach Lösungen zu suchen. Mit der richtigen Unterstützung und den entsprechenden Informationen kann man auch diese schwierige Situation meistern und die Ausbildung erfolgreich abschließen.
Zusammenfassung
Aus dem Elternhaus geworfen zu werden, ist eine schwierige Situation, besonders während der Ausbildung. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte zu kennen und zu wissen, wann Eltern ihr Kind vor die Tür setzen dürfen. Wenn dies ungerechtfertigt geschieht, sollte man das Gespräch suchen, rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls den Unterhaltsanspruch geltend machen. Finanzielle Hilfen wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld oder Ausbildungskredite können helfen, den Lebensunterhalt zu sichern. Praktische Schritte wie die Wohnungssuche, Ummeldung und der Abschluss notwendiger Versicherungen sind ebenfalls wichtig. Und schließlich: Suchen Sie sich Unterstützung bei Freunden, Familie oder Beratungsstellen, um diese Herausforderung nicht alleine bewältigen zu müssen.

















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