Kann Ich Hin- Und Rückfahrt Zum Arzt Steuerlich Absetzen

Willkommen in Deutschland! Sie genießen Ihren Urlaub oder Ihren Kurzaufenthalt und müssen unerwartet zum Arzt? Keine Sorge, das ist kein Problem. Aber wussten Sie, dass Sie möglicherweise Ihre Fahrtkosten zum Arzt steuerlich absetzen können? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie das funktioniert, auch wenn Sie kein deutscher Staatsbürger oder Steuerzahler sind, sondern sich nur vorübergehend hier aufhalten.
Kann ich meine Arztbesuche steuerlich absetzen, wenn ich Tourist bin?
Die kurze Antwort lautet: Ja, prinzipiell ist das möglich! Allerdings gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Das deutsche Steuersystem erlaubt es, außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Arztbesuche, Medikamente und eben auch Fahrtkosten zum Arzt können unter bestimmten Umständen als solche außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig entstehen und die höher sind als bei der Mehrheit der Steuerzahler mit ähnlichen Einkommensverhältnissen. Das bedeutet, dass nicht jede Ausgabe automatisch absetzbar ist. Das Finanzamt prüft, ob die Ausgaben wirklich zwangsläufig waren und ob sie eine bestimmte zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Wie kann ich meine Fahrtkosten zum Arzt absetzen?
Um Ihre Fahrtkosten zum Arzt steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch wenn Sie als Tourist oder kurzzeitiger Besucher normalerweise keine Steuererklärung abgeben, kann sich die Abgabe in diesem Fall lohnen, wenn Ihre außergewöhnlichen Belastungen hoch genug sind.
Welche Fahrtkosten kann ich absetzen?
Sie können grundsätzlich die Kosten für folgende Transportmittel absetzen:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Bus, Bahn, U-Bahn. Bewahren Sie die Fahrkarten gut auf!
- Taxi: Auch Taxifahrten sind absetzbar, besonders wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kein anderes Transportmittel nutzen konnten. Lassen Sie sich vom Taxifahrer eine Quittung geben.
- Eigenes Auto: Hier können Sie eine Kilometerpauschale ansetzen. Diese beträgt derzeit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Wichtig: Sie können nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer absetzen.
Welche Nachweise brauche ich?
Um Ihre Fahrtkosten nachweisen zu können, benötigen Sie:
- Fahrkarten: Bewahren Sie alle Fahrkarten der öffentlichen Verkehrsmittel auf.
- Taxiquittungen: Lassen Sie sich vom Taxifahrer eine Quittung mit Datum, Fahrstrecke und Fahrpreis ausstellen.
- Eigenes Auto: Notieren Sie sich die gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Es ist hilfreich, wenn Sie die Adresse des Arztes notieren, um die Kilometeranzahl zu belegen.
- Ärztliche Bescheinigung: In manchen Fällen, insbesondere wenn Sie ein Taxi genutzt haben oder aus gesundheitlichen Gründen auf ein bestimmtes Transportmittel angewiesen waren, kann das Finanzamt eine ärztliche Bescheinigung verlangen, die dies bestätigt.
Die zumutbare Belastungsgrenze
Wie bereits erwähnt, berücksichtigt das Finanzamt eine zumutbare Belastungsgrenze. Das bedeutet, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen nicht in voller Höhe absetzen können. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Sie wird als Prozentsatz Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte berechnet. Erst wenn Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich absetzen.
Beispiel: Angenommen, Ihre zumutbare Belastungsgrenze beträgt 3% Ihres Einkommens. Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen (inklusive Arztkosten, Medikamente und Fahrtkosten) belaufen sich auf 500 Euro. Wenn 3% Ihres Einkommens beispielsweise 400 Euro sind, können Sie 100 Euro (500 Euro - 400 Euro) als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Wie reiche ich meine Steuererklärung ein?
Auch wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, können Sie eine Steuererklärung abgeben, um Ihre außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Dies ist in der Regel auch rückwirkend für bis zu vier Jahre möglich.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Steuererklärung einzureichen:
- Online: Über das offizielle Portal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" (www.elster.de). Hierfür benötigen Sie eine Registrierung.
- Formular: Sie können die entsprechenden Formulare beim Finanzamt abholen oder online herunterladen und manuell ausfüllen.
- Steuerberater: Wenn Sie sich unsicher sind oder Hilfe benötigen, können Sie einen Steuerberater beauftragen. Dieser kann Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung helfen und Sie über Ihre steuerlichen Möglichkeiten beraten.
Welche Formulare brauche ich?
Für die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen benötigen Sie in der Regel folgende Formulare:
- Mantelbogen (ESt 1 A): Dies ist das Hauptformular der Einkommensteuererklärung.
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Hier tragen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen ein.
Wichtige Tipps für Touristen und Kurzzeitbesucher
- Sammeln Sie alle Belege: Bewahren Sie alle Fahrkarten, Taxiquittungen, Arztrechnungen und Rezeptbelege sorgfältig auf.
- Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben: Notieren Sie sich die gefahrenen Kilometer mit Ihrem eigenen Auto und die Gründe für die Arztbesuche.
- Informieren Sie sich: Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater nach den aktuellen Regelungen und Freibeträgen.
- Prüfen Sie, ob sich die Abgabe lohnt: Rechnen Sie aus, ob Ihre außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Nur dann lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung.
- Nutzen Sie eine Steuersoftware: Es gibt verschiedene Steuersoftware-Programme, die Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung helfen können.
Zusammenfassend
Auch als Tourist oder Kurzzeitbesucher in Deutschland haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrtkosten zum Arzt steuerlich abzusetzen, wenn diese als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Wichtig ist, dass Sie alle Belege sammeln, Ihre Ausgaben dokumentieren und prüfen, ob Ihre Ausgaben die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an einen Steuerberater. Wir wünschen Ihnen alles Gute und einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland!
Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, um Ihre individuelle Situation zu beurteilen und sich beraten zu lassen.

















