Kündigung öffentlicher Dienst Wegen Schlechter Arbeit

Die Kündigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst aufgrund schlechter Arbeitsleistung ist ein komplexes Thema im deutschen Arbeitsrecht. Während Beamte und Tarifbeschäftigte (Angestellte und Arbeiter) im öffentlichen Dienst grundsätzlich einen besonderen Schutz genießen, ist eine Kündigung bei erheblichen und dauerhaften Leistungsmängeln dennoch möglich. Dieser Artikel erläutert die Voraussetzungen, das Verfahren und die möglichen Konsequenzen einer Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung im öffentlichen Dienst.
Unterscheidung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten
Es ist entscheidend, zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zu unterscheiden, da die Kündigungsbestimmungen unterschiedlich sind:
- Beamte: Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eine Kündigung im eigentlichen Sinne gibt es hier nicht. Stattdessen kann ein Beamter bei dauerhafter Dienstunfähigkeit oder bei Vorliegen disziplinarrechtlicher Gründe aus dem Dienst entfernt werden. Bei schlechter Arbeitsleistung kommt eher eine Versetzung, Umsetzung oder im Extremfall ein Disziplinarverfahren in Betracht.
- Tarifbeschäftigte: Tarifbeschäftigte sind Angestellte oder Arbeiter, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Für sie gelten die allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen des Arbeitsrechts, ergänzt durch tarifvertragliche Regelungen (z.B. TVöD, TV-L).
Kündigung von Tarifbeschäftigten wegen schlechter Arbeitsleistung
Eine Kündigung von Tarifbeschäftigten wegen schlechter Arbeitsleistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie muss personenbedingt sein, das heißt, sie muss auf Gründen beruhen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen.
Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung:
- Erhebliche Leistungsmängel: Die Arbeitsleistung muss deutlich hinter den Anforderungen des Arbeitsplatzes und den Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleiben. Es reicht nicht aus, wenn die Leistung nur durchschnittlich oder leicht unterdurchschnittlich ist. Die Mängel müssen gravierend sein.
- Dauerhafte Leistungsmängel: Die Leistungsmängel müssen nicht nur vorübergehend sein, sondern über einen längeren Zeitraum andauern. Gelegentliche Fehler oder kurzzeitige Leistungsschwankungen rechtfertigen keine Kündigung.
- Fehlende Besserungsperspektive: Es muss keine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich die Arbeitsleistung in Zukunft bessert. Dies wird in der Regel durch eine vorherige Abmahnung und das Ausbleiben einer Leistungsverbesserung bewiesen.
- Verursachung durch persönliche Gründe: Die Leistungsmängel müssen auf persönlichen Gründen des Arbeitnehmers beruhen. Beispiele hierfür sind mangelnde Fähigkeiten, fehlendes Engagement oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (sofern diese nicht zur Dienstunfähigkeit führen, was andere Rechtsfolgen hätte).
- Interessenabwägung: Die Kündigung muss unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sozial gerechtfertigt sein. Dabei werden Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, seine familiäre Situation und die wirtschaftlichen Folgen der Kündigung berücksichtigt.
- Vorherige Abmahnung: In der Regel ist vor einer Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung eine Abmahnung erforderlich. Die Abmahnung muss die konkreten Leistungsmängel deutlich benennen und den Arbeitnehmer auffordern, sein Verhalten zu ändern. Sie dient dazu, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Besserung zu geben.
Das Kündigungsverfahren
Das Kündigungsverfahren im öffentlichen Dienst unterliegt bestimmten Formalien:
- Anhörung des Personalrats: Vor jeder Kündigung muss der Personalrat (Betriebsrat) angehört werden. Der Arbeitgeber muss dem Personalrat die Gründe für die Kündigung mitteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde.
- Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. In der Kündigung müssen die Gründe für die Kündigung nicht zwingend angegeben werden, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt dies.
- Kündigungsfristen: Es gelten die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen. Diese sind abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Rechte des Arbeitnehmers bei Kündigung
Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung erhalten hat, hat folgende Rechte:
- Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld: Nach der Kündigung hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden.
- Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das seine Leistungen und sein Verhalten während der Beschäftigungszeit beurteilt.
Besonderheiten im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst gibt es einige Besonderheiten, die bei einer Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung zu beachten sind:
- Besonderer Kündigungsschutz: Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst genießen oft einen besonderen Kündigungsschutz, der durch Tarifverträge (z.B. TVöD, TV-L) geregelt ist. Dieser Schutz kann beispielsweise längere Kündigungsfristen oder besondere Anhörungsverfahren vorsehen.
- Versetzung oder Umsetzung: Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt oder umgesetzt werden kann, der seinen Fähigkeiten und Kenntnissen besser entspricht.
- Unterstützungsangebote: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer Unterstützung anzubieten, um seine Arbeitsleistung zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch Schulungen, Weiterbildungen oder Coaching geschehen.
Beispiel für eine Abmahnung (vereinfacht)
[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Name des Arbeitnehmers]
[Adresse des Arbeitnehmers]
[Datum]
Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers],
wir müssen Ihnen heute leider eine Abmahnung aussprechen. Wir haben festgestellt, dass Ihre Arbeitsleistung in den letzten Wochen und Monaten erheblich nachgelassen hat. Konkret beanstanden wir folgende Punkte:
- [Konkrete Beschreibung des Leistungsmangels, z.B. "Sie haben wiederholt wichtige Fristen versäumt."]
- [Konkrete Beschreibung des Leistungsmangels, z.B. "Die Qualität Ihrer Arbeitsergebnisse ist mangelhaft."]
- [Konkrete Beschreibung des Leistungsmangels, z.B. "Sie haben wiederholt Anweisungen Ihres Vorgesetzten nicht befolgt."]
Diese Mängel beeinträchtigen Ihre Arbeitsleistung erheblich und sind nicht akzeptabel. Wir fordern Sie hiermit dringend auf, Ihr Verhalten unverzüglich zu ändern und Ihre Arbeitsleistung zu verbessern. Wir erwarten, dass Sie ab sofort die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes erfüllen und Ihre Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft erledigen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Falle einer erneuten Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, in Erwägung ziehen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des Arbeitgebers]
Was tun bei einer drohenden Kündigung?
Wenn Ihnen eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung droht, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen: Versuchen Sie, die Gründe für die Unzufriedenheit mit Ihrer Arbeitsleistung zu verstehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
- Dokumentation der eigenen Leistung: Führen Sie ein Protokoll über Ihre Arbeitsergebnisse und Erfolge, um Ihre Leistung belegen zu können.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder an eine Gewerkschaft, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.
- Personalrat kontaktieren: Informieren Sie den Personalrat über die Situation und bitten Sie um Unterstützung.
- Besserung zeigen: Bemühen Sie sich aktiv um eine Verbesserung Ihrer Arbeitsleistung und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung im öffentlichen Dienst zwar möglich ist, aber an hohe Hürden geknüpft ist. Arbeitnehmer haben in der Regel gute Chancen, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte stets ein Anwalt konsultiert werden.

















