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Manteltarifvertrag Wach- Und Sicherheitsgewerbe Nrw 2022


Manteltarifvertrag Wach- Und Sicherheitsgewerbe Nrw 2022

Der Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte in diesem Sektor. Dieser Vertrag ist besonders wichtig für Expats, Neuankömmlinge und jeden, der sich in diesem Bereich beruflich orientieren möchte. Der Manteltarifvertrag Nr. 11 (MTV) von 2022 ist die aktuell gültige Version. Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Geltungsbereich

Der Manteltarifvertrag gilt ausschließlich für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Er erfasst alle gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden, die bei Unternehmen beschäftigt sind, welche:

  • Bewachungsaufgaben im Sinne des § 34a GewO (Gewerbeordnung) ausführen.
  • Sicherheitsdienstleistungen erbringen.

Ausgenommen sind leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) und Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, wenn diese nicht im Wach- und Sicherheitsgewerbe stattfindet.

Arbeitszeit

Regelmäßige Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Überstunden: Überstunden sind grundsätzlich zulässig, bedürfen aber der Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber. Sie sind mit einem Zuschlag von 25% zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.
  • Schichtarbeit: Im Schichtdienst kann die Arbeitszeit von der Regelarbeitszeit abweichen. Hier sind spezielle Regelungen im Manteltarifvertrag zu beachten.

Die Arbeitszeit ist genau zu dokumentieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Arbeitszeitkonto zu führen, in dem die geleisteten Stunden erfasst werden.

Pausen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pausen. Die Pausenregelung ist wie folgt:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause.

Die Pausen können in mehrere Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig: Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und werden dementsprechend nicht vergütet.

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Der Manteltarifvertrag regelt auch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Bereitschaftsdienst bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft bedeutet, dass der Arbeitnehmer erreichbar sein muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.

Für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft gelten besondere Vergütungsregelungen, die im Manteltarifvertrag detailliert aufgeführt sind.

Bezahlung

Mindestlohn

Der Manteltarifvertrag legt Mindestlöhne fest, die je nach Tätigkeitsbereich und Qualifikation variieren. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Mindestlohntabellen zu informieren, da diese regelmäßig angepasst werden. Die aktuellen Sätze sind beim zuständigen Arbeitgeberverband oder der Gewerkschaft einsehbar.

Zuschläge

Zusätzlich zum Grundlohn gibt es verschiedene Zuschläge, zum Beispiel für:

  • Nachtarbeit: Für Arbeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr.
  • Sonntagsarbeit: Für Arbeit an Sonntagen.
  • Feiertagsarbeit: Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
  • Überstunden: Wie bereits erwähnt, für Überstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.

Die Höhe der Zuschläge ist im Manteltarifvertrag genau festgelegt. Es ist wichtig, die korrekte Abrechnung der Zuschläge zu überprüfen.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Der Manteltarifvertrag regelt auch die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Die Höhe und die Auszahlungsmodalitäten sind im Vertrag festgelegt. Achtung: Die genauen Regelungen können sich je nach Betriebszugehörigkeit unterscheiden.

Urlaub

Der Manteltarifvertrag regelt den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt in der Regel 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Jüngere Arbeitnehmer können einen höheren Anspruch haben.

Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dringende betriebliche Gründe stehen dem entgegen. Der Urlaubsantrag muss rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Kündigung

Der Manteltarifvertrag regelt die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in den meisten Fällen im Manteltarifvertrag erweitert, d.h. sie sind länger als die gesetzlichen Fristen. Die genauen Fristen sind abhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es ist ratsam, sich bei einer Kündigung rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte zu wahren.

Weitere wichtige Bestimmungen

Neben den bereits genannten Punkten enthält der Manteltarifvertrag noch weitere wichtige Bestimmungen, zum Beispiel zu:

  • Krankheit: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Mutterschutz und Elternzeit: Schutzbestimmungen für werdende Mütter und Eltern.
  • Arbeitsschutz: Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes.
  • Betriebsrat: Rechte und Pflichten des Betriebsrats.

Tipps für Expats und Neuankömmlinge

Für Expats und Neuankömmlinge, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW arbeiten, ist es besonders wichtig, den Manteltarifvertrag zu kennen. Hier sind einige Tipps:

  • Informieren Sie sich: Lesen Sie den Manteltarifvertrag sorgfältig durch. Sie können ihn bei Ihrem Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder im Internet einsehen.
  • Fragen Sie nach: Wenn Sie etwas nicht verstehen, scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Ihr Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die Gewerkschaft können Ihnen weiterhelfen.
  • Achten Sie auf Ihre Rechte: Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsbedingungen den Bestimmungen des Manteltarifvertrags entsprechen.
  • Suchen Sie Rat: Bei Problemen oder Unklarheiten können Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden.

Wo finde ich den Manteltarifvertrag?

Den vollständigen Text des Manteltarifvertrags können Sie bei folgenden Stellen einsehen:

  • Bei Ihrem Arbeitgeber (der Arbeitgeber ist verpflichtet, den MTV zugänglich zu machen).
  • Bei der zuständigen Gewerkschaft (z.B. ver.di).
  • Oft auch auf den Webseiten der Arbeitgeberverbände des Wach- und Sicherheitsgewerbes.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie die aktuelle Version des Manteltarifvertrags (Nr. 11 von 2022) einsehen.

Zusammenfassung

Der Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte in diesem Sektor. Er enthält Bestimmungen zur Arbeitszeit, Bezahlung, Urlaub, Kündigung und weiteren wichtigen Themen. Für Expats und Neuankömmlinge ist es besonders wichtig, den Manteltarifvertrag zu kennen und sich über ihre Rechte zu informieren. Bei Fragen oder Problemen sollten sie sich an ihren Arbeitgeber, den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle wenden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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