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Mein Geparktes Auto Wurde Beschädigt Verursacher Bekannt


Mein Geparktes Auto Wurde Beschädigt Verursacher Bekannt

Es ist ärgerlich und stressig: Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto zurück und stellen eine Beschädigung fest. Glücklicherweise ist der Verursacher bekannt. Dieser Artikel erklärt, was Sie in dieser Situation tun sollten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und den Schaden möglichst reibungslos zu regulieren. Wir behandeln die notwendigen Schritte, die Dokumentation, die Rolle der Polizei und Versicherung, sowie Tipps, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

Was tun, wenn der Verursacher bekannt ist?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr geparktes Auto beschädigt wurde und der Verursacher bekannt ist, ist das der erste Schritt zu einer problemlosen Schadensregulierung. Hier ist eine detaillierte Anleitung:

1. Ruhe bewahren und Informationen austauschen

Auch wenn es schwerfällt, bewahren Sie Ruhe. Der nächste Schritt ist der Austausch von Informationen mit dem Verursacher. Notieren Sie sich folgende Details:

  • Name und Adresse des Verursachers.
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verursachers.
  • Kennzeichen des Fahrzeugs des Verursachers.
  • Name der Versicherung des Verursachers und die Versicherungsnummer.
  • Machen Sie sich ein Bild von dem Führerschein des Verursachers.

Überprüfen Sie, ob die Angaben auf dem Ausweis des Verursachers mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Sollte der Fahrzeughalter nicht mit dem Fahrer identisch sein, notieren Sie sich auch die Daten des Fahrzeughalters.

2. Beweissicherung

Die Beweissicherung ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Machen Sie Folgendes:

  • Fotos: Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Auto, das Fahrzeug des Verursachers (falls noch vorhanden) und die Umgebung. Achten Sie darauf, dass die Fotos den Schaden deutlich zeigen und auch Kennzeichen und Details wie Straßenschilder erkennbar sind. Machen Sie sowohl Detailaufnahmen als auch Übersichtsaufnahmen.
  • Unfallbericht: Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Einen Vordruck finden Sie online oder bei Ihrer Versicherung. Der Unfallbericht dient dazu, den Unfallhergang und die Schäden zu dokumentieren. Lassen Sie den Unfallbericht vom Verursacher unterschreiben. Ein unterschriebener Unfallbericht ist jedoch kein Schuldanerkenntnis, sondern lediglich eine Bestätigung der Angaben.
  • Zeugen: Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie sich deren Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer). Zeugenaussagen können bei der Schadensregulierung sehr hilfreich sein, insbesondere wenn der Unfallhergang strittig ist.

3. Polizei informieren?

Ob Sie die Polizei rufen müssen, hängt von der Situation ab:

  • Unfall mit Personenschaden: Bei Verletzten ist die Polizei immer zu rufen.
  • Streit über den Unfallhergang: Wenn Sie sich mit dem Verursacher nicht über den Unfallhergang einigen können, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Die Polizei kann den Unfall aufnehmen und gegebenenfalls Beweise sichern.
  • Fluchtgefahr: Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Verursacher flüchten könnte, informieren Sie umgehend die Polizei.
  • Hoher Sachschaden: Auch bei einem hohen Sachschaden kann es sinnvoll sein, die Polizei zu rufen, insbesondere wenn Sie den Schaden nicht genau einschätzen können.

Die Polizei fertigt einen Unfallbericht an, der für die Schadensregulierung wichtig sein kann. Lassen Sie sich das Aktenzeichen des Polizeiberichts geben.

4. Versicherung informieren

Informieren Sie sofort Ihre Versicherung über den Schaden. Geben Sie alle relevanten Informationen an, einschließlich der Daten des Verursachers, des Kennzeichens seines Fahrzeugs, des Unfallberichts und der Fotos. Die meisten Versicherungen haben eine Frist, innerhalb derer der Schaden gemeldet werden muss. Versäumen Sie diese Frist nicht.

Wichtig: Auch wenn der Verursacher bekannt ist und dessen Versicherung für den Schaden aufkommen muss, sind Sie verpflichtet, Ihre eigene Versicherung zu informieren. Die Versicherung wird sich dann mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung setzen.

5. Schadensgutachten

Um die Höhe des Schadens festzustellen, benötigen Sie in der Regel ein Schadensgutachten. Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen, sofern der Schaden über einer Bagatellgrenze liegt (ca. 700-1.000 Euro). Bei geringeren Schäden kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein.

Tipp: Sprechen Sie sich mit Ihrer Versicherung ab, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Manche Versicherungen haben Partnerwerkstätten oder Gutachter, mit denen sie zusammenarbeiten.

6. Schadensregulierung

Sobald das Schadensgutachten vorliegt, können Sie Ihren Schadenersatzanspruch gegenüber der Versicherung des Verursachers geltend machen. Zu den erstattungsfähigen Schäden gehören:

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten (für die Dauer der Reparatur)
  • Wertminderung des Fahrzeugs (insbesondere bei neueren Fahrzeugen)
  • Abschleppkosten
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten (falls erforderlich)

Die Versicherung des Verursachers wird den Schaden prüfen und Ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Regulierung unterbreiten. Prüfen Sie das Angebot sorgfältig und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten, wenn Sie Zweifel haben.

Was tun, wenn der Verursacher den Schaden nicht meldet?

Es kann vorkommen, dass der Verursacher zwar bekannt ist, den Schaden aber nicht seiner Versicherung meldet. In diesem Fall können Sie sich direkt an die Versicherung des Verursachers wenden. Die Kontaktdaten der Versicherung können Sie in der Regel über das Kennzeichen des Fahrzeugs ermitteln. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft Ihnen dabei, die Versicherung anhand des Kennzeichens zu finden.

Wie vermeide ich zukünftige Probleme?

Um zukünftige Probleme nach einem Parkschaden zu vermeiden, hier einige Tipps:

  • Sicher parken: Achten Sie darauf, Ihr Auto an gut beleuchteten und überwachten Orten zu parken. Vermeiden Sie enge Parklücken und unübersichtliche Stellen.
  • Einparkhilfe: Nutzen Sie die Einparkhilfe Ihres Autos, um Schäden beim Ein- und Ausparken zu vermeiden.
  • Dashcam: Eine Dashcam kann im Falle eines Unfalls als Beweismittel dienen.
  • Achtsam sein: Seien Sie beim Ein- und Aussteigen aus Ihrem Auto achtsam und achten Sie auf andere Fahrzeuge und Personen.

Rechtliche Aspekte

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Wenn Sie Zeuge einer Fahrerflucht werden, notieren Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und informieren Sie die Polizei. Auch wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben, sind Sie verpflichtet, sich zu melden oder eine angemessene Zeit zu warten, bis der Geschädigte eintrifft.

Verjährung: Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie Kenntnis von dem Schaden und dem Schädiger erlangt haben. Es ist daher wichtig, den Schaden zeitnah zu melden und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

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