Menschenrechte 1789 Und Heute Vergleich Tabelle

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, verkündet während der Französischen Revolution, stellt einen Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte dar. Sie legte den Grundstein für moderne Menschenrechtskonzepte. Ein Vergleich mit der heutigen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, zeigt sowohl Kontinuitäten als auch signifikante Erweiterungen und Anpassungen.
Grundlegende Prinzipien: Eine Gegenüberstellung
Sowohl die Erklärung von 1789 als auch die AEMR basieren auf der Idee universeller und unveräußerlicher Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede in der Formulierung und im Umfang dieser Rechte.
Menschenrechte 1789: Fokus auf individuelle Freiheit und Bürgerrechte
Die Erklärung von 1789 konzentriert sich stark auf die individuellen Freiheiten des Bürgers gegenüber dem Staat. Artikel wie der Schutz vor willkürlicher Verhaftung (Artikel 7), die Meinungsfreiheit (Artikel 11) und die Religionsfreiheit (Artikel 10) stehen im Vordergrund. Die Erklärung betont die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 1) und die Souveränität der Nation (Artikel 3), die als Quelle aller Macht angesehen wird. Sie ist stark von den Ideen der Aufklärung geprägt, insbesondere von den Philosophen John Locke und Jean-Jacques Rousseau.
Einige Kernpunkte der Erklärung von 1789:
- Freiheit: Betonung der individuellen Freiheiten, insbesondere der Meinungs-, Religions- und Eigentumsfreiheit.
- Gleichheit: Gleichheit vor dem Gesetz, Zugang zu öffentlichen Ämtern ohne Unterschied.
- Sicherheit: Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Verfolgung.
- Eigentum: Unverletzlichkeit des Eigentums als natürliches und unveräußerliches Recht.
- Widerstandsrecht: Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung, wenn andere Rechtsmittel ausgeschöpft sind (implizit).
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) 1948: Erweiterung des Menschenrechtskatalogs
Die AEMR geht über die rein bürgerlichen und politischen Rechte hinaus und umfasst auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie erkennt das Recht auf Arbeit (Artikel 23), das Recht auf Bildung (Artikel 26), das Recht auf soziale Sicherheit (Artikel 22) und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Artikel 25) an. Die AEMR ist das Ergebnis der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust und betont die Würde des Menschen als zentralen Wert. Sie versucht, alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, Religion, Geschlecht, Sprache, politischen oder sonstigen Anschauung, nationalen oder sozialen Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status zu schützen.
Zentrale Aspekte der AEMR:
- Umfassender Schutz: Erweiterung des Katalogs der Menschenrechte um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
- Diskriminierungsverbot: Explizites Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale.
- Soziale Rechte: Recht auf Arbeit, Bildung, soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.
- Internationale Zusammenarbeit: Betonung der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte.
- Würde des Menschen: Die Würde des Menschen als zentraler Wert, der allen Menschenrechten zugrunde liegt.
Vergleichstabelle: 1789 vs. 1948
Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten übersichtlich darzustellen, hier eine vergleichende Tabelle:
Aspekt | Menschenrechte 1789 | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 |
---|---|---|
Schwerpunkt | Individuelle Freiheiten und Bürgerrechte | Umfassender Schutz, inklusive wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte |
Umfang der Rechte | Begrenzter auf bürgerliche und politische Rechte | Erweitert um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte |
Diskriminierung | Implizit, keine explizite Erwähnung | Explizites Verbot jeglicher Diskriminierung |
Soziale Rechte | Kaum berücksichtigt | Umfassend berücksichtigt (Recht auf Arbeit, Bildung, soziale Sicherheit etc.) |
Internationaler Bezug | Primär nationaler Kontext (Frankreich) | Internationaler Kontext, globale Geltung |
Recht auf Leben | Implizit enthalten, aber nicht explizit formuliert | Explizit formuliert (Artikel 3) |
Sklavereiverbot | Nicht explizit erwähnt | Explizit formuliert (Artikel 4) |
Folterverbot | Implizit enthalten im Schutz vor willkürlicher Verhaftung | Explizit formuliert (Artikel 5) |
Recht auf Privatsphäre | Nicht explizit erwähnt | Explizit formuliert (Artikel 12) |
Die Weiterentwicklung der Menschenrechte: Vom Ideal zur Realität
Die Erklärung von 1789 war ein revolutionärer Schritt, der die Grundlage für die Entwicklung der modernen Menschenrechte legte. Sie beeinflusste zahlreiche Verfassungen und Menschenrechtsbewegungen weltweit. Allerdings hatte sie auch Defizite: Sie konzentrierte sich primär auf die Rechte von Männern (Bürgern) und ließ bestimmte Gruppen, wie Sklaven und Frauen, weitgehend unberücksichtigt. Die AEMR versucht, diese Mängel zu beheben und einen umfassenderen und inklusiveren Menschenrechtsschutz zu gewährleisten.
Die AEMR ist zwar rechtlich nicht bindend, hat aber immense moralische und politische Bedeutung. Sie dient als Grundlage für zahlreiche internationale Verträge und Konventionen, die völkerrechtlich bindend sind, wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR). Diese Verträge schaffen durchsetzbare Rechtsansprüche für Einzelpersonen und Gruppen.
Trotz der Fortschritte im Bereich der Menschenrechte bleiben Herausforderungen bestehen. Menschenrechtsverletzungen sind weiterhin weit verbreitet, und die Durchsetzung von Menschenrechten ist oft schwierig. Konflikte, Armut, Diskriminierung und politische Instabilität stellen erhebliche Hindernisse für die Verwirklichung der Menschenrechte dar. Die wachsende Bedeutung nicht-staatlicher Akteure, wie z.B. multinationaler Unternehmen, stellt ebenfalls neue Herausforderungen dar, da diese Akteure oft nicht direkt an die Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten gebunden sind.
Schlussfolgerung
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sind zwei wichtige Dokumente in der Geschichte der Menschenrechte. Während die Erklärung von 1789 den Grundstein für individuelle Freiheiten und Bürgerrechte legte, erweiterte die AEMR den Umfang der Menschenrechte erheblich und umfasste auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Beide Dokumente sind jedoch nicht perfekt. Die AEMR ist nicht bindend und die tatsächliche Durchsetzung der Menschenrechte ist weiterhin eine große Herausforderung. Dennoch bilden sie eine wichtige Grundlage für den Schutz der Menschenwürde und die Förderung einer gerechteren Welt. Der Weg zu einer vollständigen Verwirklichung der Menschenrechte ist noch lang, aber die Fortschritte, die seit 1789 erzielt wurden, sind unbestreitbar.
Für Expats und Neuankömmlinge in Deutschland ist es wichtig, sich mit den grundlegenden Menschenrechten vertraut zu machen, da diese das Fundament der deutschen Rechtsordnung bilden. Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten sind entscheidend für eine erfolgreiche Integration und ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft.

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