Muss Ich Doppelt Gelieferte Ware Zurückgeben

Es ist ein Szenario, das vielen in Deutschland lebenden Menschen vertraut vorkommen dürfte: Man bestellt online oder im Geschäft eine Ware, und diese wird doppelt geliefert. Die Frage, die sich dann unweigerlich stellt, ist: Muss ich die doppelt gelieferte Ware zurückgeben? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel soll Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten in solchen Situationen geben.
Grundsatz: Kein Anspruch auf Behalt der Ware
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, unbestellt gelieferte Ware zu behalten. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 241a geregelt. Dieser Paragraph schützt Verbraucher vor unbestellten Leistungen. Er besagt, dass durch die Lieferung unbestellter Sachen kein Anspruch gegen den Verbraucher entsteht. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie die Ware automatisch behalten dürfen, wenn Sie sie bestellt haben, sie aber doppelt geliefert wurde.
Der Kernpunkt liegt darin, ob die zweite Lieferung irrtümlich erfolgte oder ob sie einen anderen Rechtsgrund hat (z.B. ein Abo, eine Testlieferung oder ein Geschenk). Wenn die doppelte Lieferung auf einem Irrtum des Verkäufers beruht, sind Sie in der Regel zur Rückgabe verpflichtet.
Die Rechtslage bei irrtümlicher Doppellieferung
Wenn Sie eine Ware doppelt erhalten haben, die Sie tatsächlich nur einmal bestellt haben, liegt in der Regel ein Irrtum des Verkäufers vor. In diesem Fall entsteht ein sogenannter ungerechtfertigter Bereicherungstatbestand gemäß § 812 BGB. Das bedeutet, dass der Verkäufer einen Anspruch auf Herausgabe der unrechtmäßig erlangten Ware hat.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Sie sind verpflichtet, den Verkäufer über die doppelte Lieferung zu informieren.
- Sie müssen die Ware zurückgeben oder dem Verkäufer zur Abholung bereitstellen.
- Der Verkäufer muss die Kosten für die Rücksendung tragen.
Achtung: Sie sind nicht verpflichtet, die Ware selbst zur Post zu bringen oder auf eigene Kosten zu versenden. Der Verkäufer muss die Rücksendung organisieren oder Ihnen ein frankiertes Rücksendeetikett zur Verfügung stellen.
Beispiel: Sie bestellen online ein Buch. Sie erhalten jedoch zwei Exemplare. Sie haben nur ein Buch bezahlt. In diesem Fall liegt eine irrtümliche Doppellieferung vor. Sie müssen den Verkäufer informieren und das zweite Buch zurückgeben.
Ausnahmen von der Rückgabepflicht
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Rückgabepflicht:
- Der Verkäufer verzichtet ausdrücklich auf die Rückgabe: Wenn der Verkäufer Ihnen mitteilt, dass Sie die Ware behalten dürfen, müssen Sie sie nicht zurückgeben. Ein solcher Verzicht sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Die Rücksendung ist unverhältnismäßig aufwendig: Wenn die Kosten für die Rücksendung in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Ware stehen, kann die Rückgabepflicht entfallen. Dies ist jedoch eher selten der Fall.
Was passiert, wenn ich die Ware nicht zurückgebe?
Wenn Sie die Ware nicht zurückgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann der Verkäufer verschiedene Rechte geltend machen:
- Herausgabeanspruch: Der Verkäufer kann die Herausgabe der Ware gerichtlich durchsetzen.
- Schadensersatzanspruch: Wenn Ihnen die Ware durch Ihr Verschulden abhandenkommt oder beschädigt wird, kann der Verkäufer Schadensersatz fordern.
Darüber hinaus kann Ihr Verhalten als ungerechtfertigte Bereicherung gewertet werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Rolle des Verbrauchers
Als Verbraucher haben Sie auch bestimmte Pflichten und Rechte in Bezug auf doppelt gelieferte Waren. Es ist wichtig, sich dieser bewusst zu sein, um korrekt zu handeln:
Ihre Pflichten
- Informationspflicht: Sie müssen den Verkäufer unverzüglich über die doppelte Lieferung informieren.
- Sorgfaltspflicht: Sie müssen die Ware sorgfältig aufbewahren, bis sie abgeholt oder zurückgesendet wird.
- Mitwirkungspflicht: Sie müssen bei der Rücksendung mitwirken, indem Sie beispielsweise die Ware verpacken oder für die Abholung bereitstellen.
Ihre Rechte
- Recht auf kostenlose Rücksendung: Der Verkäufer muss die Kosten für die Rücksendung tragen.
- Recht auf angemessene Fristsetzung: Der Verkäufer muss Ihnen eine angemessene Frist für die Rücksendung einräumen.
- Recht auf Nachweis: Der Verkäufer muss nachweisen, dass die Ware tatsächlich doppelt geliefert wurde.
Wie Sie richtig handeln: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Überprüfen Sie Ihre Bestellung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Ware tatsächlich nur einmal bestellt haben.
- Informieren Sie den Verkäufer: Kontaktieren Sie den Verkäufer umgehend und informieren Sie ihn über die doppelte Lieferung. Dokumentieren Sie die Kontaktaufnahme (z.B. per E-Mail).
- Bewahren Sie die Ware sorgfältig auf: Lagern Sie die Ware sicher, bis sie abgeholt oder zurückgesendet wird.
- Klären Sie die Rücksendung: Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, wie die Rücksendung erfolgen soll (z.B. Abholung oder Rücksendeetikett).
- Befolgen Sie die Anweisungen des Verkäufers: Verpacken Sie die Ware sorgfältig und befolgen Sie die Anweisungen des Verkäufers für die Rücksendung.
- Bewahren Sie den Versandnachweis auf: Bewahren Sie den Versandnachweis auf, falls es zu Problemen kommt.
Sonderfall: Unbestellte Ware
Im Gegensatz zur doppelt gelieferten Ware, die Sie eigentlich bestellt haben, ist die Rechtslage bei unbestellter Ware noch deutlicher: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, unbestellte Ware zurückzusenden oder zu bezahlen. § 241a BGB schützt Sie vor unaufgeforderter Zusendung von Waren oder Dienstleistungen. Sie müssen den Händler nicht einmal informieren. Allerdings dürfen Sie die Ware auch nicht einfach verbrauchen oder beschädigen. Wenn Sie die Ware nutzen, kann dies als stillschweigende Annahme des Angebots gewertet werden.
Wichtig: Die Unterscheidung zwischen "doppelt gelieferter" und "unbestellter" Ware ist entscheidend. Bei doppelt gelieferter Ware, die Sie bestellt haben, besteht in der Regel eine Rückgabepflicht, während dies bei unbestellter Ware in der Regel nicht der Fall ist.
Fazit
Die Frage, ob Sie doppelt gelieferte Ware zurückgeben müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. In den meisten Fällen, in denen ein Irrtum des Verkäufers vorliegt, besteht jedoch eine Rückgabepflicht. Es ist wichtig, den Verkäufer umgehend zu informieren und die Rücksendung zu klären. Als Verbraucher haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten, um korrekt zu handeln. Bei unbestellter Ware sind Sie grundsätzlich nicht zur Rückgabe verpflichtet. Indem Sie diese Richtlinien befolgen, können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle einer doppelten Lieferung rechtlich korrekt handeln und unnötige Komplikationen vermeiden.

















