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Muss Ich Meinen Chef Zurückrufen Wenn Ich Krank Bin


Muss Ich Meinen Chef Zurückrufen Wenn Ich Krank Bin

Wenn Sie in Deutschland krank sind und nicht arbeiten können, ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Eine häufige Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen, lautet: "Muss ich meinen Chef zurückrufen, wenn ich krank bin?" Die Antwort darauf ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer individuellen Arbeitsvereinbarung, den betrieblichen Gepflogenheiten und den gesetzlichen Bestimmungen.

Krankmeldung: Die Grundlagen

Zunächst ist es wichtig, die grundlegenden Pflichten im Krankheitsfall zu verstehen. In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall, dass Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren sollten, idealerweise am ersten Tag Ihrer Erkrankung vor Arbeitsbeginn. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.

Die Krankmeldung muss außerdem die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit enthalten. Wenn Sie beispielsweise am Montag erkranken und erwarten, bis Mittwoch nicht arbeiten zu können, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Wenn sich die Krankheit länger hinzieht, müssen Sie Ihren Arbeitgeber erneut informieren.

Die ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge legen fest, dass Sie ab dem dritten Tag Ihrer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), oft auch gelber Schein genannt, vorlegen müssen. Das bedeutet, dass Sie spätestens am dritten Tag Ihrer Krankheit einen Arzt aufsuchen und sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen müssen. Die Bescheinigung muss dem Arbeitgeber dann unverzüglich vorgelegt werden. Es ist empfehlenswert, die Bescheinigung per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, um einen Nachweis zu haben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auch eine frühere Vorlagepflicht vorsehen kann. Einige Arbeitgeber verlangen bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung. Überprüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Regeln einhalten.

Muss ich meinen Chef zurückrufen?

Die Frage, ob Sie Ihren Chef zurückrufen müssen, hängt stark von den Umständen ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Chef bereits ordnungsgemäß über Ihre Erkrankung informiert haben und alle erforderlichen Informationen (voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Vorlage der ärztlichen Bescheinigung) mitgeteilt haben, besteht keine generelle Pflicht, Ihren Chef zurückzurufen.

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Rückruf sinnvoll oder sogar notwendig sein kann:

  • Klärungsbedarf: Wenn Ihr Chef spezifische Fragen zu Ihrer Erkrankung oder Ihren Aufgaben hat, kann ein Rückruf hilfreich sein, um Klarheit zu schaffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie wichtige Projekte betreuen oder dringende Aufgaben zu erledigen sind.
  • Absprache bei längerer Krankheit: Bei einer längeren Erkrankung (mehr als eine Woche) kann es sinnvoll sein, sich mit Ihrem Chef abzusprechen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und zu klären, wie Ihre Aufgaben während Ihrer Abwesenheit erledigt werden können.
  • Betriebliche Gepflogenheiten: In einigen Unternehmen ist es üblich, dass sich erkrankte Mitarbeiter regelmäßig bei ihrem Chef melden, um über ihren Gesundheitszustand und die voraussichtliche Rückkehr zur Arbeit zu informieren. Informieren Sie sich über die Gepflogenheiten in Ihrem Unternehmen.
  • Ausdrückliche Anweisung: Wenn Ihr Chef Sie ausdrücklich darum bittet, ihn zurückzurufen, sollten Sie dies in der Regel tun. Achten Sie jedoch darauf, dass die Anweisung des Chefs im Rahmen des Zumutbaren liegt. Er darf Sie nicht dazu zwingen, während Ihrer Krankheit zu arbeiten oder Aufgaben zu erledigen, die Ihre Genesung beeinträchtigen könnten.

Wichtiger Hinweis: Sie sind während Ihrer Krankheit nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein oder E-Mails zu beantworten. Ihr primäres Ziel sollte es sein, sich auszuruhen und zu genesen. Wenn Ihr Chef Sie jedoch anruft oder Ihnen eine Nachricht schickt, ist es ratsam, zeitnah zu reagieren, um unnötige Missverständnisse zu vermeiden.

Grenzen der Pflichten im Krankheitsfall

Es ist wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber keine detaillierten Informationen über Ihre Erkrankung verlangen darf. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Chef mitzuteilen, welche Krankheit Sie haben. Die ärztliche Bescheinigung dient lediglich dem Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit und enthält keine Diagnose. Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht dazu auffordern, während Ihrer Krankheit zu arbeiten oder Aufgaben zu erledigen, die Ihre Genesung beeinträchtigen könnten. In solchen Fällen sollten Sie sich weigern und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Achtung: Wenn Sie vorgetäuscht krank sind (Blaumachen), riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Zusammenfassende Tipps

Um Missverständnisse und Konflikte im Krankheitsfall zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.
  • Legen Sie die ärztliche Bescheinigung rechtzeitig vor (achten Sie auf die Fristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag).
  • Kommunizieren Sie offen und ehrlich mit Ihrem Chef, insbesondere bei längerer Krankheit.
  • Klären Sie spezifische Fragen, die Ihr Chef möglicherweise hat, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall.
  • Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung und lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber unnötig unter Druck setzen.

Der rechtliche Rahmen

Die Rechte und Pflichten im Krankheitsfall sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Das bedeutet, dass Sie auch während Ihrer Krankheit Ihr Gehalt weiterhin erhalten. Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Es ist ratsam, sich bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Krankheitsfall an Ihre Gewerkschaft, Ihren Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt zu wenden. Diese können Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bieten.

Fazit

Ob Sie Ihren Chef zurückrufen müssen, wenn Sie krank sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich besteht keine generelle Pflicht dazu, solange Sie Ihren Arbeitgeber ordnungsgemäß über Ihre Erkrankung informiert und alle erforderlichen Informationen mitgeteilt haben. In bestimmten Situationen kann ein Rückruf jedoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, beispielsweise bei Klärungsbedarf, Absprache bei längerer Krankheit oder aufgrund betrieblicher Gepflogenheiten. Achten Sie darauf, Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu kennen und sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.

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