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Nebenkosten Steuererklärung Wo Eintragen - Elster 2021


Nebenkosten Steuererklärung Wo Eintragen - Elster 2021

Hallo und herzlich willkommen! Planen Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland, sind vielleicht sogar Tourist oder Expat? Dann ist es gut möglich, dass Sie schon einmal von den sogenannten Nebenkosten gehört haben. Diese Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind ein wichtiger Bestandteil der Mietkosten und können unter Umständen sogar steuerlich absetzbar sein. Aber wie genau funktioniert das und wo trägt man die Nebenkosten in der Steuererklärung 2021 (Elster) ein? Keine Sorge, wir erklären es Ihnen Schritt für Schritt und auf verständliche Weise!

Was sind Nebenkosten überhaupt?

Bevor wir uns mit der Steuererklärung befassen, klären wir zunächst, was Nebenkosten eigentlich sind. Nebenkosten sind die zusätzlichen Kosten, die neben der Kaltmiete für eine Wohnung oder ein Haus anfallen. Sie decken verschiedene Betriebskosten ab, die mit der Nutzung der Immobilie verbunden sind. Typische Nebenkosten sind:

  • Heizung und Warmwasser: Kosten für Brennstoffe, Wartung der Heizungsanlage und Ablesung der Zähler.
  • Wasser und Abwasser: Kosten für den Wasserverbrauch und die Entsorgung des Abwassers.
  • Müllabfuhr: Gebühren für die Müllabfuhr und die Entsorgung des Mülls.
  • Straßenreinigung: Kosten für die Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege vor dem Haus.
  • Hausmeister: Lohn für den Hausmeister und seine Tätigkeiten (z.B. Reinigung des Treppenhauses, Gartenpflege).
  • Gartenpflege: Kosten für die Pflege des Gartens, inklusive Rasenmähen, Heckenschneiden etc.
  • Treppenhausreinigung: Kosten für die Reinigung des Treppenhauses.
  • Gebäudeversicherung: Versicherungsbeiträge für die Gebäudeversicherung.
  • Grundsteuer: Eine Steuer, die auf den Grundbesitz erhoben wird.
  • Schornsteinfeger: Gebühren für die Reinigung und Überprüfung des Schornsteins.
  • Kabelfernsehen oder Breitbandinternet (falls im Mietvertrag enthalten): Kosten für den Kabelanschluss oder das Internet.

Wichtig: Nicht alle der oben genannten Kosten sind automatisch in den Nebenkosten enthalten. Was genau in den Nebenkosten enthalten ist, sollte in Ihrem Mietvertrag detailliert aufgeführt sein. Lesen Sie Ihren Mietvertrag also genau durch!

Welche Nebenkosten kann man steuerlich absetzen?

Nicht alle Nebenkosten sind steuerlich absetzbar. Grundsätzlich können Sie nur die Kosten absetzen, die mit handwerklichen Leistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen zusammenhängen. Das bedeutet:

  • Handwerkerleistungen: Dazu gehören Reparaturen und Wartungsarbeiten in der Wohnung oder am Haus, wie zum Beispiel die Reparatur einer Heizung, die Wartung der Heizungsanlage, der Austausch eines Wasserhahns oder die Reparatur eines Fensters.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hierzu zählen Tätigkeiten, die normalerweise von einem Mitglied des Haushalts erledigt werden könnten, aber an ein Unternehmen oder eine selbstständige Person vergeben werden. Beispiele sind die Gartenpflege, die Treppenhausreinigung, die Schneebeseitigung und die Reinigung der Wohnung (wenn diese nicht im Rahmen der Nebenkosten bereits abgerechnet wird).

Nicht absetzbar sind hingegen Kosten für:

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasser und Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Kabelfernsehen oder Breitbandinternet

Wichtig: Sie können nur die Arbeitskosten und die Mehrwertsteuer absetzen, nicht aber die Materialkosten. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen detailliert aufgeschlüsselt sind, damit das Finanzamt die absetzbaren Kosten erkennen kann.

Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung 2021 (Elster) ein?

Die steuerliche Erfassung der absetzbaren Nebenkosten erfolgt über das Programm Elster (Elektronische Steuererklärung). Die relevanten Angaben werden in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Elster 2021:

  1. Elster öffnen oder installieren: Falls Sie Elster noch nicht nutzen, können Sie das Programm kostenlos auf der Website der Finanzverwaltung herunterladen und installieren.
  2. Steuererklärung 2021 auswählen: Starten Sie das Programm und wählen Sie die Steuererklärung für das Jahr 2021 aus.
  3. Persönliche Daten eingeben: Tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer etc.) ein.
  4. Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" auswählen: Im Hauptmenü oder in der Navigation suchen Sie nach dem Punkt "Anlagen" oder "Zusätzliche Angaben". Wählen Sie dann die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" aus.
  5. Angaben zu haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen:
    • Suchen Sie den Bereich für "Haushaltsnahe Dienstleistungen".
    • Hier tragen Sie die Arbeitskosten (inklusive Mehrwertsteuer) für die absetzbaren Dienstleistungen ein. Achten Sie darauf, die Kosten entsprechend den verschiedenen Dienstleistungen aufzuteilen (z.B. Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Schneebeseitigung).
    • Geben Sie den Namen und die Steuernummer (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des Dienstleisters an.
  6. Angaben zu Handwerkerleistungen eintragen:
    • Suchen Sie den Bereich für "Handwerkerleistungen".
    • Auch hier tragen Sie die Arbeitskosten (inklusive Mehrwertsteuer) ein.
    • Geben Sie den Namen und die Steuernummer (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des Handwerkers an.
  7. Belege aufbewahren: Sie müssen die Belege (Rechnungen) nicht direkt mit der Steuererklärung einreichen, aber Sie müssen sie aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.
  8. Steuererklärung überprüfen und absenden: Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig und senden Sie die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt.

Wichtige Hinweise:

  • Rechnungen: Bewahren Sie alle Rechnungen im Original auf. Sie müssen diese dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen können. Die Rechnungen müssen detailliert aufgeschlüsselt sein, d.h. die Arbeitskosten und Materialkosten müssen separat ausgewiesen sein.
  • Überweisung: Zahlen Sie die Rechnungen am besten per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt oft nicht anerkannt. Der Überweisungsbeleg dient als Nachweis für die Zahlung.
  • Höchstbeträge: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie maximal 20% der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr absetzen. Für Handwerkerleistungen können Sie maximal 20% der Kosten, höchstens aber 1.200 Euro pro Jahr absetzen.
  • Vermieterabrechnung: Wenn die Nebenkosten über die jährliche Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters abgerechnet werden, erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der Kosten. Aus dieser Abrechnung können Sie die absetzbaren Kosten entnehmen.
  • Besonderheiten bei Vermietung: Wenn Sie selbst Vermieter sind, können Sie die Nebenkosten, die Sie für Ihre vermietete Immobilie aufwenden, als Werbungskosten geltend machen. Die Anlage "V" (Vermietung und Verpachtung) ist dann der richtige Ort, um diese Kosten einzutragen.

Beispiel: Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung

Nehmen wir an, Sie haben folgende Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter erhalten:

  • Heizkosten: 500 Euro
  • Wasserkosten: 300 Euro
  • Müllabfuhr: 150 Euro
  • Gartenpflege (durch Firma): 200 Euro (davon Arbeitskosten 150 Euro)
  • Treppenhausreinigung (durch Firma): 100 Euro (davon Arbeitskosten 80 Euro)
  • Reparatur der Heizung (durch Handwerker): 300 Euro (davon Arbeitskosten 200 Euro)

In diesem Fall können Sie folgende Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Gartenpflege): 150 Euro
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Treppenhausreinigung): 80 Euro
  • Handwerkerleistungen (Reparatur der Heizung): 200 Euro

Sie tragen diese Beträge dann in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" in Elster ein.

Zusammenfassung

Die steuerliche Absetzbarkeit von Nebenkosten kann Ihre Steuerlast reduzieren. Wichtig ist, dass Sie wissen, welche Kosten absetzbar sind und wo Sie diese in Elster eintragen müssen. Achten Sie darauf, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren. Mit dieser Anleitung sollten Sie nun bestens vorbereitet sein, Ihre Nebenkosten in der Steuererklärung 2021 korrekt anzugeben. Viel Erfolg!

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

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