Tarifvertrag Wach- Und Sicherheitsgewerbe Bayern 2022

Für Beschäftigte im bayerischen Wach- und Sicherheitsgewerbe ist der Tarifvertrag Wach- und Sicherheitsgewerbe Bayern 2022 von zentraler Bedeutung. Er regelt wichtige Arbeitsbedingungen, wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Zuschläge. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Inhalte des Tarifvertrags, insbesondere für Personen, die neu in der Branche oder in Bayern sind.
Geltungsbereich
Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die in Bayern in einem Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes beschäftigt sind. Dies umfasst unter anderem:
- Bewachungsdienste (z.B. Objektschutz, Werkschutz)
- Veranstaltungsschutz
- Revierdienst
- Alarmzentralen
- Geld- und Werttransporte
- Flughafensicherheit (soweit nicht durch separate Tarifverträge geregelt)
Wichtig: Der Tarifvertrag gilt in der Regel nicht für leitende Angestellte oder Auszubildende. Die genauen Abgrenzungen sind im Tarifvertrag selbst definiert.
Löhne und Gehaltsgruppen
Die im Tarifvertrag festgelegten Löhne sind nach Tätigkeitsbereichen und Qualifikationen gestaffelt. Dies bedeutet, dass die Höhe des Lohns von der konkreten Aufgabe abhängt, die ein Mitarbeiter ausführt. Es gibt verschiedene Lohngruppen, die im Tarifvertrag genau definiert sind. Einige Beispiele sind:
- Objektschutzkraft: Diese Lohngruppe gilt in der Regel für Mitarbeiter, die für die Bewachung von Objekten und Anlagen zuständig sind.
- Revierfahrer: Hierzu gehören Mitarbeiter, die Kontrollfahrten durchführen und Sicherheitsvorkehrungen treffen.
- Personenschützer: Diese anspruchsvolle Tätigkeit wird entsprechend höher vergütet.
- Alarmzentrale Mitarbeiter:Die Bearbeitung von Alarmmeldungen erfordert spezielle Kenntnisse und wird entsprechend honoriert.
Die genauen Lohnsätze für die einzelnen Lohngruppen sind im Tarifvertrag tabellarisch aufgeführt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Löhne regelmäßig angepasst werden, um die Inflation und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen. Der Tarifvertrag 2022 enthält in der Regel bereits Erhöhungen gegenüber Vorjahren.
Zusätzlich zum Grundlohn können weitere Zulagen und Zuschläge anfallen, die im Tarifvertrag geregelt sind (siehe unten).
Arbeitszeiten
Der Tarifvertrag regelt die wöchentliche Arbeitszeit. In der Regel beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage wird im Dienstplan festgelegt.
Pausen: Der Tarifvertrag schreibt Pausenregelungen vor, die einzuhalten sind. Die Länge und Häufigkeit der Pausen richten sich nach der Dauer der Arbeitszeit.
Überstunden: Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. Der Tarifvertrag regelt die Bedingungen für die Anordnung und Vergütung von Überstunden. In der Regel werden Überstunden mit einem Zuschlag vergütet oder können in Freizeit ausgeglichen werden.
Zuschläge
Für bestimmte Arbeitszeiten und -umstände werden im Tarifvertrag Zuschläge gewährt. Diese Zuschläge sollen die besonderen Belastungen oder Unannehmlichkeiten ausgleichen, die mit der Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten verbunden sind.
Häufige Zuschläge sind:
- Nachtarbeitszuschlag: Für Arbeitsstunden, die in der Nacht geleistet werden (in der Regel zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr).
- Sonntagszuschlag: Für Arbeitsstunden, die an Sonntagen geleistet werden.
- Feiertagszuschlag: Für Arbeitsstunden, die an gesetzlichen Feiertagen geleistet werden. Die Höhe des Zuschlags kann je nach Feiertag variieren.
- Erschwerniszuschlag: Für Arbeiten unter besonders erschwerten Bedingungen (z.B. gefährliche oder stark belastende Tätigkeiten).
Die genauen Prozentsätze und Bedingungen für die Zuschläge sind im Tarifvertrag detailliert festgelegt. Es ist wichtig, diese Regelungen zu kennen, um sicherzustellen, dass man die zustehenden Zuschläge erhält.
Urlaub
Der Tarifvertrag regelt den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Der Urlaubsanspruch ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Regel beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche). Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies 20 Urlaubstagen.
Beachten Sie: Der tatsächliche Urlaubsanspruch kann durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag höher sein, darf aber nicht unter den im Tarifvertrag festgelegten Mindestanspruch fallen.
Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Kündigungsschutz
Der Tarifvertrag kann Regelungen zum Kündigungsschutz enthalten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Regelungen können beispielsweise längere Kündigungsfristen vorsehen oder besondere Bedingungen für eine Kündigung festlegen.
Wichtig: Der Kündigungsschutz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Unternehmens. Es ist ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtlich beraten zu lassen.
Weitere wichtige Bestimmungen
Der Tarifvertrag enthält noch weitere wichtige Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe regeln. Dazu gehören beispielsweise:
- Regelungen zur Arbeitskleidung: Der Tarifvertrag kann festlegen, wer die Kosten für die Arbeitskleidung trägt und welche Anforderungen an die Arbeitskleidung gestellt werden.
- Regelungen zur Fortbildung: Der Tarifvertrag kann Bestimmungen zur Förderung der Fortbildung der Arbeitnehmer enthalten.
- Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge: Der Tarifvertrag kann die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge vorsehen.
- Regelungen zur Zeiterfassung: Viele Tarifverträge schreiben eine genaue Zeiterfassung vor, um die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen sicherzustellen.
Wo finde ich den vollständigen Tarifvertrag?
Den vollständigen Text des Tarifvertrags Wach- und Sicherheitsgewerbe Bayern 2022 erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Arbeitgeber, bei der zuständigen Gewerkschaft (z.B. ver.di) oder online auf den Webseiten der Tarifvertragsparteien. Es ist ratsam, den Tarifvertrag sorgfältig durchzulesen, um alle Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu kennen.
Rechtliche Beratung
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei individuellen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Sie können sich beispielsweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder an die zuständige Gewerkschaft wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Tarifvertrag Wach- und Sicherheitsgewerbe Bayern 2022 ist ein wichtiges Dokument für alle Beschäftigten in dieser Branche. Er regelt wesentliche Arbeitsbedingungen und bietet einen Rahmen für faire und transparente Arbeitsverhältnisse. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte und Pflichten, um von den Vorteilen des Tarifvertrags profitieren zu können.
Disclaimer: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen. Im Zweifelsfall ist der Wortlaut des Tarifvertrags maßgeblich.

















