Unterhalt Als Außergewöhnliche Belastung Wo Eintragen

Hallo ihr Lieben! Eure Lisa hier, zurück von einem spannenden Trip durch die Bürokratiedschungel Deutschlands! Okay, klingt jetzt nicht so aufregend wie ein Sonnenuntergang am Strand, aber glaubt mir, dieses Thema ist wichtig – besonders wenn ihr als Expats oder Zugezogene in Deutschland lebt und arbeitet. Heute dreht sich alles um ein ziemlich spezielles Thema: Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen und wo genau ihr das in eurer Steuererklärung eintragen müsst. Klingt kompliziert? Keine Sorge, ich habe mich für euch durchgewühlt und teile meine Erfahrungen und Erkenntnisse mit euch. Stellt euch vor, ich bin eure persönliche Steuer-Reiseleiterin!
Warum Unterhalt als außergewöhnliche Belastung?
Bevor wir uns ins Detail stürzen, warum ist das überhaupt relevant? Nun, wenn ihr Unterhalt an unterhaltsberechtigte Personen zahlt – das können zum Beispiel eure Eltern, Kinder (die nicht in eurem Haushalt leben) oder Ex-Partner sein – könnt ihr diese Zahlungen unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in eurer Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet, ihr könnt euer zu versteuerndes Einkommen reduzieren und somit Steuern sparen. Wer möchte das nicht?
Der Clou dabei ist, dass diese Zahlungen eben nicht als Sonderausgaben (wie z.B. Spenden) abgesetzt werden können, sondern unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen. Der Unterschied ist wichtig, denn die Regeln sind unterschiedlich.
Wer gilt als unterhaltsberechtigte Person?
Gute Frage! Hier sind ein paar Punkte, die beachtet werden müssen:
- Verwandtschaft: Die Person muss mit euch verwandt sein (in gerader Linie: Eltern, Kinder, Enkel, etc.) oder euch nahestehen.
- Bedürftigkeit: Die unterhaltsberechtigte Person muss bedürftig sein. Das bedeutet, sie kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten.
- Kein oder nur geringes Vermögen: Die Person darf kein oder nur geringes Vermögen besitzen. Hier gibt es bestimmte Freibeträge.
- Kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag: Für Kinder, für die ihr Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhaltet, könnt ihr keinen Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Es gibt natürlich noch weitere Details, aber das sind die wichtigsten Eckpunkte. Am besten informiert ihr euch zusätzlich beim Finanzamt oder einem Steuerberater, um sicherzugehen, dass eure spezielle Situation berücksichtigt wird.
Wo trage ich den Unterhalt in meiner Steuererklärung ein?
Jetzt kommt der spannende Teil: Wo genau verstecken sich diese Felder in der Steuererklärung? Das Ganze findet ihr im Formular "Außergewöhnliche Belastungen". Dieses Formular müsst ihr zusätzlich zu eurem Hauptvordruck (Mantelbogen) ausfüllen und einreichen.
Genauer gesagt, geht es um die Zeilen in diesem Formular, die sich mit "Unterhaltsleistungen" beschäftigen. Je nach dem verwendeten Steuerprogramm (z.B. Elster, WISO Steuer, Taxman) können die genauen Bezeichnungen variieren, aber sucht nach Begriffen wie:
- "Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen"
- "Unterstützungsleistungen"
- "Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (dort dann den Unterhalt angeben)
Achtung: Füllt die Felder sorgfältig und gewissenhaft aus. Gebt den Namen, die Adresse und die Steueridentifikationsnummer (falls vorhanden) der unterhaltsberechtigten Person an. Tragt den gezahlten Unterhalt ein und gebt gegebenenfalls auch an, ob die Person eigene Einkünfte oder Bezüge hatte. Denn diese werden, bis zu einer bestimmten Grenze, angerechnet.
Schritt-für-Schritt-Anleitung (am Beispiel Elster):
Da viele von euch wahrscheinlich Elster nutzen, hier eine kurze Anleitung:
- Öffnet Elster und wählt eure Steuererklärung (Einkommensteuererklärung) aus.
- Navigiert zum Bereich "Außergewöhnliche Belastungen".
- Wählt den Unterpunkt "Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen".
- Füllt die entsprechenden Felder aus (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, gezahlter Unterhalt, etc.).
- Gebt gegebenenfalls die Einkünfte und Bezüge der unterhaltsberechtigten Person an.
- Prüft eure Angaben sorgfältig.
Wichtig: Vergesst nicht, alle relevanten Belege (z.B. Kontoauszüge, die die Unterhaltszahlungen belegen) aufzubewahren. Das Finanzamt kann diese anfordern!
Was ist der zumutbare Eigenanteil?
Ein wichtiger Aspekt bei den außergewöhnlichen Belastungen ist der zumutbare Eigenanteil. Das ist der Betrag, den ihr selbst tragen müsst, bevor das Finanzamt die restlichen Kosten anerkennt. Die Höhe des zumutbaren Eigenanteils hängt von eurem Einkommen, eurem Familienstand und der Anzahl eurer Kinder ab.
Vereinfacht gesagt: Je höher euer Einkommen, desto höher ist auch euer zumutbarer Eigenanteil. Das bedeutet, dass ihr nicht den kompletten Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen könnt, sondern nur den Betrag, der über eurem zumutbaren Eigenanteil liegt.
Also, bevor ihr jubelt, solltet ihr euren zumutbaren Eigenanteil berechnen (das geht meistens direkt in eurer Steuersoftware oder mit Online-Rechnern). Nur dann wisst ihr, wie viel ihr tatsächlich sparen könnt.
Sonderfall: Unterhalt an im Ausland lebende Personen
Besonders für uns Globetrotter interessant: Was passiert, wenn die unterhaltsberechtigte Person im Ausland lebt? Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie für in Deutschland lebende Personen. Allerdings gibt es ein paar zusätzliche Punkte zu beachten:
- Nachweis der Bedürftigkeit: Es kann schwieriger sein, die Bedürftigkeit im Ausland nachzuweisen. Hier können Übersetzungen von Dokumenten (z.B. Bescheide über Sozialleistungen) erforderlich sein.
- Lebensstandard im Ausland: Das Finanzamt berücksichtigt den Lebensstandard im jeweiligen Land. Das bedeutet, dass der Unterhalt möglicherweise nicht in voller Höhe anerkannt wird, wenn der Lebensstandard im Ausland niedriger ist als in Deutschland.
- Amtliche Bestätigung: In manchen Fällen kann das Finanzamt eine amtliche Bestätigung der Bedürftigkeit von einer ausländischen Behörde verlangen.
Mein Tipp: Wenn ihr Unterhalt an eine im Ausland lebende Person zahlt, solltet ihr euch besonders gründlich informieren und alle relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahren. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt.
Fazit: Es lohnt sich, sich zu informieren!
Auch wenn das Thema "Unterhalt als außergewöhnliche Belastung" auf den ersten Blick kompliziert erscheint, lohnt es sich, sich damit auseinanderzusetzen. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Informationen könnt ihr Steuern sparen und eure finanzielle Situation verbessern. Und wer weiß, vielleicht könnt ihr euch von dem gesparten Geld ja einen kleinen Kurztrip gönnen!
Ich hoffe, dieser kleine Ausflug in die Welt der Steuererklärung war hilfreich für euch. Und denkt daran: Ich bin keine Steuerberaterin, sondern teile lediglich meine persönlichen Erfahrungen und Recherchen. Für eine individuelle Beratung solltet ihr euch immer an einen Experten wenden.
Bis zum nächsten Mal und viel Erfolg bei eurer Steuererklärung!

















