Was Gehört In Deutschland Nicht Zur Exekutive

Was gehört in Deutschland nicht zur Exekutive?
Die Exekutive, oft auch als ausführende Gewalt bezeichnet, ist einer der drei zentralen Pfeiler der Gewaltenteilung in Deutschland. Neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Judikative (rechtsprechende Gewalt) bildet sie die Regierung und die ihr untergeordneten Behörden, die für die Umsetzung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich sind. Um zu verstehen, was zur Exekutive gehört, ist es hilfreich, zunächst zu definieren, was nicht dazu zählt.
Die Legislative gehört nicht zur Exekutive
Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt, ist in Deutschland klar von der Exekutive getrennt. Die primäre Aufgabe der Legislative ist die Verabschiedung von Gesetzen. Auf Bundesebene wird die Legislative durch den Bundestag und den Bundesrat ausgeübt.
- Bundestag: Die direkt vom Volk gewählten Abgeordneten des Bundestages debattieren und beschließen Gesetze. Sie kontrollieren auch die Regierung und wählen den Bundeskanzler.
- Bundesrat: Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen und wirkt bei der Gesetzgebung mit. Er vertritt die Interessen der Bundesländer und kann Gesetze, die die Länder betreffen, blockieren.
Die Legislative ist unabhängig von der Regierung und übt eine Kontrollfunktion über die Exekutive aus. Das bedeutet, dass weder der Bundestag noch der Bundesrat Teil der ausführenden Gewalt sind. Die Regierung kann Gesetzesentwürfe einbringen, aber letztendlich entscheidet die Legislative über deren Verabschiedung.
Die Judikative gehört nicht zur Exekutive
Die Judikative, oder rechtsprechende Gewalt, ist ebenfalls unabhängig von der Exekutive. Ihre Aufgabe ist die Auslegung und Anwendung des Rechts sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze. In Deutschland wird die Judikative durch unabhängige Gerichte ausgeübt.
Die Gerichte sind hierarchisch aufgebaut:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zuständig für Zivil- und Strafsachen (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof).
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: Zuständig für Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht).
- Finanzgerichtsbarkeit: Zuständig für Steuer- und Zollsachen (Finanzgerichte, Bundesfinanzhof).
- Arbeitsgerichtsbarkeit: Zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht).
- Sozialgerichtsbarkeit: Zuständig für Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung (Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Bundessozialgericht).
- Bundesverfassungsgericht: Das höchste deutsche Gericht, das die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht.
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen der Regierung gebunden. Dies ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats, das sicherstellt, dass die Exekutive nicht willkürlich handeln kann. Die Gerichte können Entscheidungen der Exekutive überprüfen und gegebenenfalls aufheben, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen.
Was gehört NICHT zur Exekutive: Beispiele
Um das Verständnis weiter zu vertiefen, hier einige konkrete Beispiele, die verdeutlichen, was *nicht* zur Exekutive gehört:
- Abgeordnete des Bundestages: Als Mitglieder der Legislative sind sie für die Gesetzgebung zuständig und kontrollieren die Regierung.
- Mitglieder des Bundesrates: Sie vertreten die Interessen der Bundesländer bei der Gesetzgebung.
- Richter aller Gerichtsbarkeiten: Sie sind unabhängig und entscheiden über Rechtsstreitigkeiten.
- Staatsanwälte: Obwohl Staatsanwälte Teil der Justiz sind, sind sie zwar weisungsgebunden, aber grundsätzlich unabhängig von der Exekutive in ihrer Entscheidungsfindung bei der Anklageerhebung. Ihre Aufgabe ist die Strafverfolgung, aber sie sind an das Gesetz gebunden und ihre Handlungen können von Gerichten überprüft werden.
- Universitäten und Forschungseinrichtungen: Obwohl staatlich gefördert, sind sie in Forschung und Lehre grundsätzlich frei und unabhängig von direkten Weisungen der Regierung.
- Die Bundesbank: Als unabhängige Zentralbank ist sie für die Geldpolitik verantwortlich und nicht direkt der Regierung unterstellt.
- Journalisten und Medien: Eine freie Presse ist unerlässlich für eine funktionierende Demokratie und ist unabhängig von der Exekutive. Ihre Aufgabe ist die Information der Öffentlichkeit und die Kontrolle der Macht.
- Interessenverbände und Nichtregierungsorganisationen (NGOs): Diese Organisationen vertreten die Interessen verschiedener Gruppen und sind unabhängig von der Regierung.
Die Rolle der Polizei: Ein Sonderfall
Die Polizei ist ein interessantes Beispiel. Sie gehört grundsätzlich zur Exekutive, da sie die Gesetze durchsetzt und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Allerdings unterliegt die Polizei der Kontrolle durch die Gerichte. Wenn die Polizei beispielsweise unverhältnismäßige Gewalt anwendet oder gegen das Gesetz verstößt, können ihre Handlungen vor Gericht angefochten werden. Zudem unterliegt die Polizei der Rechtsaufsicht, die in der Regel durch das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes ausgeübt wird.
Zusammenfassende Betrachtung
Die klare Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Rechtsstaats. Sie dient dem Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch und der Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit. Die Legislative erlässt die Gesetze, die Judikative kontrolliert deren Einhaltung und die Exekutive setzt sie um. Die Unabhängigkeit der Gerichte und des Parlaments von der Regierung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Was nicht zur Exekutive gehört, sind also alle Institutionen und Personen, die primär mit der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der unabhängigen Kontrolle der Regierung betraut sind.
Das Verständnis dieser Gewaltenteilung ist essenziell, um die Funktionsweise des deutschen politischen Systems zu verstehen. Für Expats und Neuankömmlinge ist es besonders wichtig, die Rolle der verschiedenen Institutionen zu kennen, um ihre Rechte und Pflichten als Bürger wahrnehmen zu können. Bei Unsicherheiten und rechtlichen Fragen ist es immer ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

















