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Wie Oft Darf Man In Der Ausbildung Krank Sein


Wie Oft Darf Man In Der Ausbildung Krank Sein

Die Ausbildung ist ein entscheidender Lebensabschnitt, in dem junge Menschen nicht nur fachliche Kompetenzen erwerben, sondern auch lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich in die Arbeitswelt zu integrieren. Ein unvermeidlicher Aspekt dieser Zeit sind jedoch Krankheitstage. Die Frage, wie oft ein Auszubildender während seiner Ausbildung krank sein darf, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen von Fehlzeiten und gibt Ratschläge, wie Auszubildende und Ausbilder mit Krankheitstagen umgehen sollten.

Rechtliche Grundlagen und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern. Es enthält jedoch keine explizite Aussage darüber, wie viele Krankheitstage zulässig sind. Stattdessen greift hier das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Gemäß § 3 EFZG haben Auszubildende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Krankheit nicht selbstverschuldet ist und der Auszubildende seine Ausbildung nicht vorsätzlich gefährdet.

Die Entgeltfortzahlung bedeutet, dass der Auszubildende während der Krankschreibung weiterhin seine Ausbildungsvergütung erhält. Nach Ablauf der sechs Wochen greift in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Wichtig ist, dass der Auszubildende den Ausbilder unverzüglich über seine Erkrankung informieren muss. In den meisten Fällen ist auch eine ärztliche Bescheinigung (Attest) erforderlich, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend zu machen.

Keine festgelegte Höchstanzahl an Krankheitstagen

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Krankheitstage während einer Ausbildung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Krankheit unvorhersehbar ist und nicht pauschal reglementiert werden kann. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Auszubildende beliebig oft krank sein dürfen. Häufige oder lange Fehlzeiten können Auswirkungen auf den Ausbildungserfolg und das Verhältnis zum Ausbildungsbetrieb haben.

Auswirkungen von Fehlzeiten auf die Ausbildung

Fehlzeiten, insbesondere aufgrund von Krankheit, können die Ausbildung in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigen. Zum einen verpassen Auszubildende wichtigen Lernstoff und praktische Übungen. Dies kann zu Lücken im Wissen und Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Prüfungen führen. Zum anderen können häufige Fehlzeiten den Ausbildungsplan durcheinanderbringen und die planmäßige Vermittlung der Ausbildungsinhalte erschweren.

Darüber hinaus können Fehlzeiten das Verhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbilder belasten. Ein Ausbilder, der den Eindruck gewinnt, dass ein Auszubildender unentschuldigt oder zu häufig fehlt, wird möglicherweise das Vertrauen in dessen Engagement und Zuverlässigkeit verlieren. Dies kann sich negativ auf die Beurteilung des Auszubildenden und seine Chancen auf eine Übernahme nach der Ausbildung auswirken.

Es ist wichtig zu betonen, dass Ausbilder ein berechtigtes Interesse daran haben, dass Auszubildende regelmäßig am Ausbildungsbetrieb teilnehmen. Schließlich investieren sie Zeit und Ressourcen in die Ausbildung und erwarten im Gegenzug Engagement und Lernbereitschaft. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fehlzeiten und Anwesenheit ist daher entscheidend für eine erfolgreiche Ausbildung.

Wann können Fehlzeiten problematisch werden?

Obwohl es keine feste Anzahl an Krankheitstagen gibt, die als problematisch gilt, gibt es dennoch Situationen, in denen Fehlzeiten zu Schwierigkeiten führen können. Dazu gehören:

  • Wiederholte kurze Fehlzeiten: Häufige, kurze Krankmeldungen, insbesondere wenn sie kurz vor oder nach dem Wochenende liegen, können den Verdacht erwecken, dass der Auszubildende seine Krankheit vortäuscht.
  • Lange Fehlzeiten: Krankschreibungen über mehrere Wochen oder Monate können dazu führen, dass der Auszubildende den Anschluss an den Ausbildungsstoff verliert und die Ausbildung gefährdet wird.
  • Fehlzeiten während wichtiger Ausbildungsabschnitte: Wenn ein Auszubildender während wichtiger Projekte, Schulungen oder Prüfungen fehlt, kann dies negative Auswirkungen auf seine Leistungen und seine Bewertung haben.
  • Unentschuldigte Fehlzeiten: Das unentschuldigte Fehlen im Ausbildungsbetrieb kann zu Abmahnungen führen und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung des Ausbildungsvertrags rechtfertigen.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Ausbilder das Gespräch mit dem Auszubildenden sucht und versucht, die Ursachen für die Fehlzeiten zu ermitteln. Manchmal liegen gesundheitliche Probleme oder private Schwierigkeiten vor, die dem Auszubildenden die Teilnahme am Ausbildungsbetrieb erschweren. In solchen Fällen kann der Ausbilder dem Auszubildenden Unterstützung anbieten oder ihm den Kontakt zu Beratungsstellen vermitteln.

Was tun bei häufigen oder langen Fehlzeiten?

Wenn ein Auszubildender häufig oder lange krank ist, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Ausbildung zu sichern:

  1. Gespräch mit dem Ausbilder: Der Auszubildende sollte offen mit seinem Ausbilder über seine gesundheitlichen Probleme sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
  2. Ärztliche Beratung: Eine ärztliche Untersuchung kann helfen, die Ursachen für die häufigen Erkrankungen zu ermitteln und geeignete Behandlungsmaßnahmen einzuleiten.
  3. Unterstützung durch die Berufsschule: Die Berufsschule kann dem Auszubildenden helfen, den versäumten Lernstoff nachzuholen und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
  4. Individuelle Fördermaßnahmen: Der Ausbilder kann dem Auszubildenden individuelle Fördermaßnahmen anbieten, wie z.B. zusätzliche Übungen oder Einzelunterricht.
  5. Anpassung des Ausbildungsplans: In Absprache mit dem Ausbilder und der Berufsschule kann der Ausbildungsplan angepasst werden, um dem Auszubildenden mehr Zeit für die Erholung und die Aufarbeitung des Lernstoffs zu geben.
  6. Verlängerung der Ausbildung: In besonders schweren Fällen kann die Ausbildung verlängert werden, um dem Auszubildenden die Möglichkeit zu geben, die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Gesundheit des Auszubildenden immer Vorrang hat. Wenn ein Auszubildender aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Ausbildung fortzusetzen, sollte er sich nicht scheuen, eine Auszeit zu nehmen oder die Ausbildung abzubrechen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich professionelle Beratung zu suchen und gemeinsam mit dem Ausbilder, der Berufsschule und der Krankenkasse nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

Die Verantwortung des Ausbilders

Ausbilder tragen eine große Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Auszubildenden. Dazu gehört auch der Umgang mit Krankheitstagen. Ein guter Ausbilder wird:

  • Verständnis zeigen: Krankheit ist unvermeidlich und sollte nicht pauschal verurteilt werden.
  • Das Gespräch suchen: Bei häufigen oder langen Fehlzeiten sollte der Ausbilder das Gespräch mit dem Auszubildenden suchen und versuchen, die Ursachen zu ermitteln.
  • Unterstützung anbieten: Der Ausbilder sollte dem Auszubildenden Unterstützung anbieten und ihm helfen, seine gesundheitlichen Probleme zu bewältigen.
  • Fair beurteilen: Die Beurteilung des Auszubildenden sollte fair und objektiv erfolgen und die individuellen Umstände berücksichtigen.
  • Gesetzliche Bestimmungen beachten: Der Ausbilder sollte die gesetzlichen Bestimmungen zum Entgeltfortzahlungsgesetz und zum Berufsbildungsgesetz beachten.

Fazit

Die Frage, wie oft ein Auszubildender während seiner Ausbildung krank sein darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt keine festgelegte Höchstanzahl an Krankheitstagen. Entscheidend ist vielmehr, dass der Auszubildende verantwortungsbewusst mit seiner Gesundheit umgeht, den Ausbilder unverzüglich über seine Erkrankung informiert und gemeinsam mit dem Ausbilder nach Lösungen sucht, wenn Fehlzeiten die Ausbildung beeinträchtigen. Ein offener und ehrlicher Umgang miteinander ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Ausbildung, auch im Falle von Krankheit.

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