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Wie Viel Tage Darf Man In Der Ausbildung Krank Sein


Wie Viel Tage Darf Man In Der Ausbildung Krank Sein

Die Frage, wie viele Krankheitstage während einer Berufsausbildung zulässig sind, ist komplex und berührt verschiedene Aspekte des Ausbildungsverhältnisses. Sie ist nicht durch eine starre Anzahl definiert, sondern hängt von individuellen Umständen, dem Ausbildungsvertrag, den geltenden Gesetzen und der betrieblichen Praxis ab. Anstatt eine einfache Antwort zu liefern, ist es wichtig, die relevanten Faktoren und rechtlichen Grundlagen zu verstehen.

Rechtliche Grundlagen und der Ausbildungsvertrag

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern. Im BBiG finden sich jedoch keine konkreten Angaben zur maximal zulässigen Anzahl von Krankheitstagen. Dies bedeutet, dass es keine gesetzliche Obergrenze gibt, ab der eine Ausbildung automatisch gefährdet ist.

Der Ausbildungsvertrag spielt eine entscheidende Rolle. Er legt die individuellen Bedingungen der Ausbildung fest, kann aber ebenfalls keine konkrete Anzahl von Krankheitstagen definieren. Allerdings enthält er Verweise auf die geltenden Gesetze und Tarifverträge, die indirekt Einfluss auf die Beurteilung von Fehlzeiten haben können. Der Vertrag regelt in der Regel auch die Pflichten des Auszubildenden im Falle einer Erkrankung, wie z.B. die unverzügliche Mitteilung an den Ausbilder und die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

Die Rolle des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist von Bedeutung, da es regelt, dass Auszubildende im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf Fortzahlung ihrer Ausbildungsvergütung haben. Nach Ablauf dieser Frist erhalten sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das EFZG sichert also die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall, definiert aber nicht, wie viele Krankheitstage insgesamt toleriert werden.

Die Bedeutung der Ausbildungsziele und Fehlzeiten

Die entscheidende Frage ist, inwieweit die Fehlzeiten die Erreichung der Ausbildungsziele gefährden. Eine Berufsausbildung dient dem Ziel, dem Auszubildenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, um den Beruf selbstständig ausüben zu können. Regelmäßige und längere Fehlzeiten können dazu führen, dass wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden können.

Wichtig: Der Ausbilder ist verpflichtet, die Ausbildungsinhalte so zu vermitteln, dass der Auszubildende die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen kann. Wenn dies aufgrund von Fehlzeiten gefährdet ist, muss der Ausbilder Maßnahmen ergreifen, um den Auszubildenden zu unterstützen. Dies kann beispielsweise durch Nachholangebote, zusätzliche Übungen oder individuelle Betreuung geschehen.

Was passiert bei häufigen oder langen Fehlzeiten?

Wenn ein Auszubildender häufig oder über einen längeren Zeitraum krank ist, hat dies Konsequenzen, die im Einzelfall geprüft werden müssen:

  • Gefährdung des Ausbildungsziels: Können aufgrund der Fehlzeiten wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden, kann dies zu Problemen bei der Abschlussprüfung führen.
  • Verlängerung der Ausbildungszeit: In bestimmten Fällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden, um die fehlenden Inhalte nachzuholen. Dies ist im BBiG vorgesehen, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 21 BBiG).
  • Abmahnung: Wenn der Auszubildende seine Pflichten verletzt, beispielsweise indem er die Krankmeldung nicht rechtzeitig einreicht, kann der Ausbilder eine Abmahnung aussprechen. Dies ist jedoch nur bei pflichtwidrigem Verhalten möglich, nicht bei Krankheit an sich.
  • Kündigung: Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund von Krankheit ist nur in Ausnahmefällen möglich und unterliegt strengen Voraussetzungen. Sie ist in der Regel nur dann zulässig, wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die die Erreichung des Ausbildungsziels unmöglich macht. Zudem muss der Ausbilder nachweisen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um dem Auszubildenden zu helfen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Dokumentation und Kommunikation

Eine sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbilder wichtig. Der Auszubildende sollte alle Krankmeldungen und Arztbesuche dokumentieren und dem Ausbilder rechtzeitig vorlegen. Der Ausbilder sollte die Fehlzeiten ebenfalls dokumentieren und regelmäßig mit dem Auszubildenden besprechen. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist entscheidend, um Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Empfehlungen für Auszubildende

Um die Ausbildung trotz Krankheit erfolgreich zu absolvieren, sollten Auszubildende folgende Punkte beachten:

  • Frühzeitige Krankmeldung: Informieren Sie Ihren Ausbilder so schnell wie möglich über Ihre Erkrankung.
  • Ärztliche Bescheinigung: Legen Sie Ihrem Ausbilder unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung vor.
  • Kommunikation mit dem Ausbilder: Sprechen Sie offen mit Ihrem Ausbilder über Ihre gesundheitlichen Probleme und die Auswirkungen auf Ihre Ausbildung.
  • Nachholen von Ausbildungsinhalten: Bemühen Sie sich, die versäumten Ausbildungsinhalte so schnell wie möglich nachzuholen.
  • Unterstützung suchen: Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung von Ihrem Ausbilder, Kollegen, der Berufsschule oder Beratungsstellen zu suchen.

Empfehlungen für Ausbilder

Ausbilder sollten folgende Punkte beachten, um Auszubildende im Krankheitsfall zu unterstützen:

  • Offene Kommunikation: Pflegen Sie eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit dem Auszubildenden.
  • Individuelle Unterstützung: Bieten Sie dem Auszubildenden individuelle Unterstützung an, beispielsweise durch Nachholangebote oder zusätzliche Übungen.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie die Fehlzeiten und die getroffenen Maßnahmen.
  • Beratung suchen: Ziehen Sie im Zweifelsfall die IHK oder Handwerkskammer zu Rate.

Fazit

Die Frage, wie viele Krankheitstage in der Ausbildung zulässig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die individuellen Umstände, die Art und Dauer der Erkrankung und die Auswirkungen auf die Erreichung der Ausbildungsziele an. Eine offene Kommunikation zwischen Auszubildendem und Ausbilder, eine sorgfältige Dokumentation und die Bereitschaft, gemeinsam Lösungen zu finden, sind entscheidend, um die Ausbildung trotz Krankheit erfolgreich abzuschließen. Wichtig ist, dass die Ausbildung im Vordergrund steht und alle Beteiligten sich bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Eine starre Begrenzung der Krankheitstage ist kontraproduktiv und berücksichtigt nicht die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen des Auszubildenden.

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