Ab Wann Braucht Man Einen Personenbeförderungsschein

Ab Wann Braucht Man Einen Personenbeförderungsschein? Eine Übersicht
Der Personenbeförderungsschein (PBS) ist in Deutschland eine unabdingbare Voraussetzung für die gewerbliche Beförderung von Personen. Er stellt sicher, dass Fahrer die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse besitzen, um Fahrgäste sicher und zuverlässig zu transportieren. Diese Übersicht soll Klarheit darüber schaffen, in welchen Fällen ein PBS erforderlich ist und welche Ausnahmen es gibt.
Grundsatz: Gewerbliche Personenbeförderung
Der grundsätzliche Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und damit die Notwendigkeit eines PBS erstreckt sich auf jede gewerbliche oder entgeltliche Personenbeförderung mit Personenkraftwagen (PKW), Omnibussen oder Straßenbahnen. Gewerblich bedeutet in diesem Kontext, dass die Beförderung gegen Entgelt erfolgt und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Es ist dabei unerheblich, ob die Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich erreicht wird.
Beispiele für Tätigkeiten, die in der Regel einen PBS erfordern:
- Taxi- und Mietwagengewerbe: Die klassische Personenbeförderung, bei der Fahrgäste gegen Bezahlung an einen gewünschten Ort gebracht werden.
- Krankenfahrten: Beförderung von kranken oder behinderten Personen, die nicht unter den Rettungsdienst fallen, sofern diese gewerblich erfolgt.
- Schülerbeförderung: Regelmäßige Beförderung von Schülern zu und von der Schule, wenn diese durch ein Unternehmen im Auftrag der Gemeinde oder des Landkreises erfolgt.
- Ausflugsfahrten und Sightseeing-Touren: Beförderung von Touristen im Rahmen von organisierten Ausflügen und Stadtrundfahrten, wenn diese entgeltlich angeboten werden.
- Fahrdienste für Unternehmen: Beförderung von Mitarbeitern oder Kunden eines Unternehmens, wenn der Fahrdienst von einem externen Unternehmen gegen Bezahlung erbracht wird.
Ausnahmen von der PBS-Pflicht
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der PBS-Pflicht, in denen die gewerbliche Personenbeförderung ohne einen solchen Schein zulässig ist. Diese Ausnahmen sind im PBefG und den dazugehörigen Verordnungen genau definiert und sollten im Zweifelsfall immer geprüft werden.
Die wichtigsten Ausnahmen sind:
- Gelegenheitsverkehr mit PKW: Die PBS-Pflicht entfällt, wenn der Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen durchgeführt wird und keine Beförderung von Fahrgästen zwischen verschiedenen Orten stattfindet. Beispielsweise Rundfahrten, bei denen die Fahrgäste am selben Ort wieder abgesetzt werden, oder Fahrten innerhalb eines klar definierten Gebiets (z.B. Werksgelände) können unter diese Ausnahme fallen. Wichtig ist, dass keine Linienverkehrs- oder Mietwagenähnlichen Strukturen entstehen.
- Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses befördert, ist in der Regel kein PBS erforderlich. Dies gilt jedoch nur, wenn die Beförderung ausschließlich den Arbeitnehmern dient und nicht entgeltlich erfolgt. Es darf sich nicht um eine versteckte Form der gewerblichen Personenbeförderung handeln.
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Wenn die Personenbeförderung ausschließlich ehrenamtlich und ohne jegliche Entgeltzahlung erfolgt, ist in der Regel kein PBS notwendig. Dies gilt beispielsweise für die Beförderung von Mitgliedern eines Vereins zu Veranstaltungen oder die Begleitung von Senioren oder Behinderten im Rahmen von ehrenamtlichen Projekten. Achtung: Eine Aufwandsentschädigung kann bereits als Entgelt gelten und die Ausnahme unwirksam machen.
- Beförderung im Rahmen einer Nebentätigkeit: In einigen Fällen kann die Beförderung von Personen im Rahmen einer Nebentätigkeit ohne PBS zulässig sein, wenn diese nicht den Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt und nicht gewerblich im eigentlichen Sinne ist. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und sollte im Vorfeld mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden.
- Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen: Es gibt Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Ärzte oder Therapeuten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Patienten befördern. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Beförderung unter eine Ausnahme fällt.
Die Konsequenzen des Fahrens ohne PBS
Das Fahren ohne den erforderlichen Personenbeförderungsschein kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies umfasst:
- Bußgelder: Die zuständigen Behörden können hohe Bußgelder verhängen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
- Strafrechtliche Verfolgung: In besonders schweren Fällen kann das Fahren ohne PBS sogar eine Straftat darstellen, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
- Fahrverbot: Es kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, das es dem Fahrer untersagt, Fahrzeuge zu führen.
- Entzug der Fahrerlaubnis: In extremen Fällen kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Versicherungstechnische Konsequenzen: Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistungen verweigern oder zurückfordern, wenn der Fahrer nicht über den erforderlichen PBS verfügt.
Voraussetzungen für den Erwerb eines PBS
Um einen Personenbeförderungsschein zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Wesentlichen:
- Mindestalter: Das Mindestalter für den Erwerb eines PBS beträgt in der Regel 21 Jahre.
- Führerscheinbesitz: Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (PKW) sein. Für die Beförderung mit Omnibussen ist ein Führerschein der Klasse D erforderlich.
- Ärztliche Untersuchung: Es ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, die die körperliche und geistige Eignung für die Personenbeförderung bestätigt. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Untersuchung, einen Sehtest und einen Reaktionstest.
- Nachweis der Ortskenntnis: In vielen Städten und Landkreisen ist ein Nachweis der Ortskenntnis erforderlich. Dies bedeutet, dass der Antragsteller die wichtigsten Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten kennen muss.
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister: Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister darf keine negativen Einträge enthalten, die die Eignung des Antragstellers in Frage stellen.
- Führungszeugnis: Ein Führungszeugnis darf keine Einträge enthalten, die die Zuverlässigkeit des Antragstellers in Frage stellen.
- Sachkundenachweis (für Taxi- und Mietwagen): Für die Tätigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe ist zusätzlich ein Sachkundenachweis erforderlich, der die Kenntnisse über die relevanten Gesetze, Verordnungen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen nachweist.
Der Antragsprozess
Der Antrag auf Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die Behörde prüft dann, ob der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt und entscheidet über die Erteilung des PBS.
Gültigkeit und Verlängerung
Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel für eine bestimmte Zeit gültig (meist fünf Jahre). Nach Ablauf dieser Frist muss er verlängert werden. Für die Verlängerung sind in der Regel erneute ärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls auch ein erneuter Nachweis der Ortskenntnis erforderlich.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Personenbeförderungsschein immer dann erforderlich ist, wenn Personen gewerblich oder entgeltlich befördert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Das Fahren ohne den erforderlichen PBS kann schwere Konsequenzen haben. Wer unsicher ist, ob er einen PBS benötigt, sollte sich unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde informieren.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung sollte ein Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft konsultiert werden. Die Informationen in diesem Artikel können sich im Laufe der Zeit ändern. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen.

