Ab Wann Braucht Man Personenbeförderungsschein

Der Personenbeförderungsschein (PBS), oft auch als Taxischein bezeichnet, ist eine amtliche Erlaubnis, die in Deutschland benötigt wird, um gewerbsmäßig Personen zu befördern. Diese Erlaubnis geht über den normalen Führerschein hinaus und dient dem Schutz der Fahrgäste sowie der Sicherstellung der Qualifikation der Fahrer.
Wann ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich?
Ein Personenbeförderungsschein ist immer dann erforderlich, wenn Sie Personen gewerbsmäßig oder entgeltlich befördern. Das bedeutet, dass Sie für die Beförderung ein Entgelt erhalten, sei es direkt vom Fahrgast oder indirekt über Ihren Arbeitgeber.
Konkrete Beispiele, die einen PBS erfordern:
- Taxifahrten: Dies ist der klassischste Fall. Wer Fahrgäste mit einem Taxi befördert und dafür bezahlt wird, benötigt zwingend einen Personenbeförderungsschein.
- Mietwagen mit Fahrer (z.B. Uber, Bolt): Auch hier ist der PBS erforderlich, da die Beförderung gegen Entgelt erfolgt. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen mit Fahrer ist in Deutschland klar geregelt, ändert aber nichts an der Notwendigkeit des PBS.
- Krankentransporte (nicht-notfallmäßig): Wenn Sie Patienten im Auftrag eines Unternehmens oder einer Organisation transportieren und dafür eine Vergütung erhalten (unabhängig davon, ob diese direkt vom Patienten oder von der Krankenkasse kommt), benötigen Sie einen PBS. Notfalltransporte mit Rettungswagen fallen in der Regel nicht darunter, da diese von speziell ausgebildetem Rettungspersonal durchgeführt werden.
- Schülerbeförderung: Wenn Sie Schüler im Auftrag einer Schule oder eines Unternehmens befördern und dafür bezahlt werden, ist ein PBS erforderlich.
- Behindertenfahrdienste: Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen gegen Entgelt erfordert einen PBS.
- Werkverkehr mit Personenbeförderung: Sollten Sie als Mitarbeiter eines Unternehmens Personen im Rahmen des Werkverkehrs befördern und dafür eine zusätzliche Vergütung erhalten, kann ein PBS erforderlich sein. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und die Art der Vergütung an.
- Gelegentlicher Personentransport gegen Entgelt: Auch wenn die Personenbeförderung nur gelegentlich erfolgt, ist ein PBS erforderlich, sofern dafür ein Entgelt gezahlt wird. Es kommt nicht auf die Häufigkeit, sondern auf die Entgeltlichkeit an.
Ausnahmen, bei denen kein PBS erforderlich ist:
- Private Mitfahrgelegenheiten (z.B. Blablacar): Wenn Sie jemanden privat mitnehmen und lediglich die Benzinkosten teilen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie keinen PBS. Die Kostenteilung darf jedoch nicht den Charakter einer gewerblichen Beförderung annehmen.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn Sie ehrenamtlich Personen befördern, beispielsweise im Rahmen eines Vereins, und dafür keine Vergütung erhalten (lediglich eine Aufwandsentschädigung, die die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt), benötigen Sie keinen PBS.
- Innerbetrieblicher Transport (ohne spezielle Vergütung): Wenn Sie Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens befördern und dafür keine gesonderte Vergütung erhalten, ist kein PBS erforderlich.
- Notfalltransporte mit Rettungswagen (durch qualifiziertes Personal): Wie bereits erwähnt, benötigen qualifizierte Rettungssanitäter oder Notärzte in der Regel keinen PBS für Notfalltransporte.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Personenbeförderungsscheins
Um einen Personenbeförderungsschein zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Wesentlichen:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Mindestalter: Sie müssen in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein (in einigen Fällen, z.B. bei Krankentransporten, kann das Mindestalter niedriger sein, meist 19 Jahre).
- Führerschein: Sie benötigen einen gültigen Führerschein der Klasse B (Pkw-Führerschein).
- Führerscheinbesitz: Sie müssen den Führerschein der Klasse B in der Regel seit mindestens einem Jahr besitzen.
- Ärztliche Untersuchung: Sie müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um Ihre körperliche und geistige Eignung zur Personenbeförderung nachzuweisen. Dazu gehören Seh- und Hörtests sowie eine allgemeine Untersuchung.
- Ortskenntnisprüfung: In der Regel ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich, insbesondere für Taxifahrer. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass Sie sich in dem Gebiet, in dem Sie Personen befördern, gut auskennen.
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg): Ihr Punktekonto in Flensburg darf keine schwerwiegenden Eintragungen aufweisen.
- Führungszeugnis: Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Eintragungen.
- Nachweis der Zuverlässigkeit: Die zuständige Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit, um sicherzustellen, dass Sie geeignet sind, Personen sicher und verantwortungsvoll zu befördern. Dies kann beispielsweise durch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erfolgen.
Spezifische Anforderungen je nach Art der Beförderung:
Je nachdem, welche Art von Personenbeförderung Sie ausüben möchten (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrer, Krankentransport), können zusätzliche Anforderungen hinzukommen. Informieren Sie sich daher genau bei der zuständigen Behörde.
Antragstellung und Ablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dies ist in der Regel das Straßenverkehrsamt oder die Kreisverwaltung an Ihrem Wohnort.
Der Antrag umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Antragsformular ausfüllen: Sie erhalten ein Antragsformular bei der zuständigen Behörde oder können es oft online herunterladen.
- Erforderliche Unterlagen einreichen: Sie müssen die oben genannten Dokumente (Führerschein, ärztliches Gutachten, Führungszeugnis, etc.) im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen.
- Ortskenntnisprüfung ablegen (falls erforderlich): Die Ortskenntnisprüfung besteht in der Regel aus einer mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung, in der Sie Ihre Kenntnisse über Straßen, Sehenswürdigkeiten und wichtige Einrichtungen in Ihrem Gebiet nachweisen müssen.
- Gebühren bezahlen: Für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich.
- Bearbeitungszeit abwarten: Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und holt gegebenenfalls weitere Auskünfte ein.
- Personenbeförderungsschein abholen: Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, können Sie Ihren Personenbeförderungsschein bei der Behörde abholen.
Gültigkeit und Verlängerung
Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie den Schein verlängern lassen. Für die Verlängerung sind in der Regel erneut eine ärztliche Untersuchung und ein aktuelles Führungszeugnis erforderlich. Gegebenenfalls kann auch eine erneute Überprüfung der Ortskenntnisse erforderlich sein.
Wichtige Hinweise
- Auskunftspflicht: Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Umzug, Änderung des Namens) unverzüglich mitzuteilen.
- Mitführen des PBS: Sie müssen Ihren Personenbeförderungsschein bei jeder Fahrt mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.
- Einhaltung der Vorschriften: Sie sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Personenbeförderung einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die entsprechenden Verordnungen.
- Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Vorschriften, beispielsweise bei Fahren ohne gültigen Personenbeförderungsschein, drohen Bußgelder und gegebenenfalls der Entzug des Führerscheins.
Fazit: Ein Personenbeförderungsschein ist unerlässlich, wenn Sie gewerbsmäßig oder entgeltlich Personen befördern möchten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

