Ab Wann Darf Man Bäume Fällen

Hallo ihr Lieben, eure reiselustige Freundin ist wieder da! Heute nehme ich euch mit auf eine etwas andere Reise – eine Reise durch das Dickicht der deutschen Bürokratie, genauer gesagt, zum Thema Bäume fällen. Klingt erstmal nicht so spannend wie ein Sonnenuntergang am Mittelmeer, ich weiß. Aber glaubt mir, dieses Wissen kann euch Ärger und teure Strafen ersparen, falls ihr mal in die Situation kommt, einen Baum auf eurem Grundstück fällen zu wollen oder Zeuge einer solchen Aktion werdet.
Ich selbst hatte nämlich mal ein kleines "Baum-Erlebnis", das mich dazu inspiriert hat, mich eingehender mit diesem Thema zu beschäftigen. Stellt euch vor: ein kleines Häuschen im Grünen, ein idyllischer Garten, nur leider mit einer riesigen, alten Pappel, deren Wurzeln schon verdächtig nahe ans Fundament des Hauses kamen. Ihr könnt euch vorstellen, wie schnell der Gedanke aufkam: Der muss weg! Aber einfach so die Axt schwingen? Bloß nicht!
Die magische Grenze: Was sagt das Gesetz?
Das erste, was ihr wissen müsst: In Deutschland ist das Fällen von Bäumen – und ich betone: fast immer – reglementiert. Es gibt kein bundesweites Gesetz, das die Baumfällung einheitlich regelt. Stattdessen sind die Bundesländer und die Kommunen zuständig. Das bedeutet: Was in Bayern erlaubt ist, kann in Brandenburg schon wieder verboten sein! Informiert euch also immer bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Stadtverwaltung, Landratsamt) eures jeweiligen Ortes.
Generell lässt sich aber sagen, dass es bestimmte Zeiträume gibt, in denen das Fällen von Bäumen grundsätzlich verboten ist. Diese Zeiträume orientieren sich am Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen.
Der Vogelschutz: Ein wichtiges Argument
Der wichtigste Zeitraum ist die sogenannte Vogelschutzzeit. Diese Zeit variiert je nach Bundesland, liegt aber in der Regel zwischen dem 1. März und dem 30. September. Während dieser Zeit dürfen Bäume und Sträucher nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Vögel brüten in dieser Zeit und ihre Nester sind durch das Gesetz geschützt. Wer also einen Baum während der Vogelschutzzeit fällt, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern gefährdet auch das Leben der gefiederten Freunde.
"Stellt euch vor, ihr reißt einer Familie mitten im Umzug ihr Haus ab. So ähnlich fühlt sich das für Vögel an, wenn man ihre Nester während der Brutzeit zerstört."
Ausnahmen bestätigen die Regel
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel, wenn der Baum eine akute Gefahr darstellt – also beispielsweise droht, auf ein Haus oder eine Straße zu stürzen. In solchen Fällen ist eine Fällung auch während der Vogelschutzzeit erlaubt. Allerdings solltet ihr euch vorher unbedingt mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die Situation schildern. Oftmals ist eine Genehmigung auch in solchen Notfällen erforderlich, zumindest eine mündliche Zusage solltet ihr einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Genehmigungspflicht: Brauche ich einen Antrag?
Neben der zeitlichen Beschränkung gibt es auch noch die Frage der Genehmigungspflicht. Auch hier gilt: Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In manchen Orten ist das Fällen von Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang (z.B. 80 cm oder 100 cm in Brusthöhe) genehmigungspflichtig, in anderen Orten nur, wenn der Baum unter Naturschutz steht oder in einer Baumschutzsatzung erfasst ist.
Um herauszufinden, ob ihr für euren Baum eine Genehmigung benötigt, solltet ihr euch also unbedingt bei der zuständigen Behörde informieren. Auf den Webseiten der Gemeinden und Städte findet man oft die entsprechenden Baumschutzsatzungen oder Merkblätter. Auch ein Anruf im Rathaus kann Klarheit bringen.
Der Antrag auf eine Baumfällgenehmigung ist in der Regel mit einigen Formalitäten verbunden. Ihr müsst Angaben zum Baum (Art, Größe, Standort) machen und den Grund für die Fällung darlegen. Oftmals ist auch ein Lageplan erforderlich, auf dem der Baum eingezeichnet ist. Die Bearbeitungszeit für einen solchen Antrag kann einige Wochen dauern, also plant ausreichend Zeit ein.
Alternativen zur Fällung: Was tun, wenn der Baum bleiben soll?
Bevor ihr euch aber überhaupt mit dem Gedanken an eine Fällung tragt, solltet ihr euch fragen, ob es nicht auch Alternativen gibt. Vielleicht reicht es ja, den Baum fachgerecht zu beschneiden, um seine Standsicherheit wiederherzustellen oder die Lichtverhältnisse im Garten zu verbessern. Auch eine Wurzelsperre kann helfen, Schäden am Fundament zu verhindern.
Ein Gespräch mit einem Baumgutachter kann hier sehr hilfreich sein. Dieser kann den Zustand des Baumes beurteilen und euch beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Oftmals ist eine Fällung gar nicht notwendig und der Baum kann durch die richtige Pflege noch viele Jahre erhalten bleiben.
Mein persönliches Fazit
Zurück zu meiner Geschichte mit der Pappel. Nach einigen Recherchen und Gesprächen mit der Gemeinde habe ich herausgefunden, dass die Pappel in meinem Fall tatsächlich genehmigungspflichtig war. Der Antrag war zwar etwas aufwendig, aber letztendlich wurde er genehmigt. Allerdings wurde mir auch auferlegt, einen Ersatzbaum zu pflanzen. Das fand ich fair, denn schließlich sollte die Natur nicht unter meiner Entscheidung leiden.
Ich hoffe, dieser kleine Ausflug in die Welt der Baumfällung hat euch gefallen und geholfen. Denkt immer daran: Informiert euch vorher, seid respektvoll gegenüber der Natur und scheut euch nicht, Expertenrat einzuholen. Dann steht einem entspannten Urlaub im Grünen nichts mehr im Wege – auch wenn ihr mal einen Baum fällen müsst!
Eure reiselustige Freundin wünscht euch eine schöne Zeit!

