Ab Wann Darf Silvester Geknallt Werden

Silvester und das dazugehörige Feuerwerk sind in Deutschland eine beliebte Tradition. Allerdings gibt es klare Regeln, wann und wo das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt ist. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden Bestimmungen, um sicherzustellen, dass Sie das neue Jahr ohne Bußgelder oder Ärger begrüßen können.
Gesetzliche Regelungen zum Silvesterfeuerwerk
Die Grundlage für die Regelung des Feuerwerks bildet das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die dazugehörigen Verordnungen. Diese Gesetze definieren, welche Arten von Feuerwerkskörpern erlaubt sind und unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen.
Feuerwerkskörper Kategorien
Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die ihre Gefährlichkeit und die Altersbeschränkungen für den Kauf und die Verwendung bestimmen. Die relevantesten Kategorien für Silvester sind:
- F1 (Kleinstfeuerwerk): Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Sie sind ab 12 Jahren freigegeben und können das ganze Jahr über gekauft und verwendet werden.
- F2 (Kleinfeuerwerk): Dies umfasst Raketen, Böller, Batterien und andere typische Silvesterfeuerwerkskörper. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist in der Regel nur an den letzten drei Werktagen des Jahres (29., 30. und 31. Dezember) erlaubt. Die Verwendung ist Personen ab 18 Jahren gestattet.
- F3 und F4 (Mittelfeuerwerk und Großfeuerwerk): Diese Kategorien sind in der Regel nur für Personen mit einer speziellen Erlaubnis (z.B. Pyrotechniker) zugänglich.
Zeitliche Beschränkungen: Wann darf geknallt werden?
Die wichtigste Frage ist natürlich: Wann genau darf man an Silvester Feuerwerk zünden? Die Antwort ist in der Regel in den kommunalen Verordnungen festgelegt. Grundsätzlich gilt aber:
In den meisten deutschen Städten und Gemeinden ist das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
Konkret bedeutet das:
- 31. Dezember: Ab dem Nachmittag oder frühen Abend (oft ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr) darf Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Die genaue Uhrzeit kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
- 1. Januar: In der Regel darf bis zum frühen Morgen des 1. Januars (oft bis 01:00 Uhr oder 02:00 Uhr) gefeiert werden. Auch hier können die kommunalen Regelungen abweichen.
Wichtig: Es ist unbedingt ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die genauen Zeiten zu informieren. Suchen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde nach dem Stichwort "Silvesterfeuerwerk" oder "Feuerwerk Verordnung". Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder.
Wo ist das Zünden von Feuerwerk verboten?
Neben den zeitlichen Beschränkungen gibt es auch Orte, an denen das Zünden von Feuerwerk generell verboten ist. Diese Verbote dienen dem Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden.
Generelle Verbotszonen
Es gibt bundesweit geltende Verbote, die im Sprengstoffgesetz festgelegt sind. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten:
- In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Der Begriff "unmittelbare Nähe" ist zwar nicht exakt definiert, aber es sollte ein deutlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden.
- In der Nähe von Reetdachhäusern und besonders brandempfindlichen Gebäuden. Die Gefahr eines Brandes ist hier besonders hoch.
Kommunale Verbotszonen
Darüber hinaus können die Kommunen weitere Verbotszonen festlegen. Diese werden oft durch Schilder gekennzeichnet. Typische Beispiele sind:
- In der Nähe von Tankstellen und Industrieanlagen.
- In Fußgängerzonen und belebten Plätzen. (Oft, aber nicht immer)
- In Naturschutzgebieten und Parks.
- In der Nähe von Tierheimen und Zoos.
Auch hier gilt: Informieren Sie sich vorab über die spezifischen Regelungen in Ihrer Gemeinde. Die Stadtverwaltung kann Ihnen Auskunft über bestehende Verbotszonen geben.
Ausnahmen und Sondergenehmigungen
In einigen Fällen können Ausnahmen von den generellen Verboten erteilt werden. Dies ist jedoch mit Auflagen verbunden und erfordert eine rechtzeitige Antragstellung bei der zuständigen Behörde.
Beispiele für mögliche Ausnahmen:
- Professionelles Feuerwerk: Für größere Feuerwerke, die von Pyrotechnikern durchgeführt werden, sind Sondergenehmigungen erforderlich.
- Feuerwerke zu besonderen Anlässen: In seltenen Fällen können Genehmigungen für Feuerwerke außerhalb von Silvester erteilt werden, beispielsweise bei Stadtfesten oder Jubiläen.
Die Erteilung einer Sondergenehmigung ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes oder die kommunalen Verordnungen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Art und Schwere des Verstoßes.
Beispiele für mögliche Verstöße und deren Folgen:
- Zünden von Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten: Bußgeld bis zu mehreren hundert Euro.
- Zünden von Feuerwerk in Verbotszonen: Bußgeld bis zu mehreren hundert Euro.
- Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern: Bußgeld bis zu mehreren tausend Euro.
- Verursachen von Schäden durch Feuerwerk: Zusätzlich zu den Bußgeldern können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Im schlimmsten Fall können Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Tipps für ein sicheres und legales Silvesterfeuerwerk
Um das neue Jahr unbeschwert begrüßen zu können, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen in Ihrer Gemeinde.
- Kaufen Sie Feuerwerk nur im legalen Fachhandel und achten Sie auf die CE-Kennzeichnung.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper sorgfältig durch und befolgen Sie die Anweisungen.
- Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Tieren und Gebäuden ein.
- Zünden Sie Feuerwerk niemals in geschlossenen Räumen.
- Verwenden Sie keine beschädigten oder selbstgebastelten Feuerwerkskörper.
- Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit Alkohol und Feuerwerk.
- Sorgen Sie für eine sichere Entsorgung der abgebrannten Feuerwerkskörper.
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Umwelt.
Denken Sie daran: Sicherheit geht vor! Mit ein wenig Vorsicht und Rücksicht können Sie ein fröhliches und unfallfreies Silvester feiern.
Zusammenfassung
Das Silvesterfeuerwerk ist in Deutschland durch das Sprengstoffgesetz und kommunale Verordnungen geregelt. Feuerwerk der Kategorie F2 darf in der Regel nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden, wobei die genauen Zeiten von Gemeinde zu Gemeinde variieren können. Es gibt generelle und kommunale Verbotszonen, in denen das Zünden von Feuerwerk untersagt ist. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Informieren Sie sich vorab, kaufen Sie legales Feuerwerk, beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Umgebung, um ein sicheres und unbeschwertes Silvester zu erleben.