Ab Wann Kann Ich Wohngeld Beantragen

Willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Kurzaufenthalt oder sind Sie vielleicht sogar neu hier? Dann ist es gut zu wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, insbesondere wenn es um Ihre Wohnkosten geht. Eine Möglichkeit, die oft übersehen wird, ist das Wohngeld. Aber ab wann können Sie Wohngeld beantragen, und ist es überhaupt eine Option für Touristen, Expats und Kurzzeitbesucher? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick.
Was ist Wohngeld eigentlich?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird an Menschen mit geringem Einkommen gezahlt, um ihnen ein angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Im Grunde ist es eine Art Mietzuschuss oder ein Lastenzuschuss für Eigentümer.
Es gibt zwei Arten von Wohngeld:
- Mietzuschuss: Für Mieter einer Wohnung oder eines Hauses.
- Lastenzuschuss: Für Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dieses selbst bewohnen.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Das monatliche Gesamteinkommen des Haushalts
- Die Höhe der Miete bzw. der Belastung durch die Wohnkosten (z.B. Zinsen, Instandhaltung)
- Der Wohnort (da die Mietpreise regional unterschiedlich sind)
Wer kann Wohngeld beantragen? Die Voraussetzungen.
Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt von Wohngeld ist, dass Sie nicht bereits andere Sozialleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind. Das betrifft insbesondere:
- Bürgergeld (ehemals Hartz IV oder Arbeitslosengeld II)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Asylbewerberleistungen (während des Asylverfahrens)
- BAföG (in der Regel, da ein Wohnanteil enthalten ist)
Wenn Sie eine dieser Leistungen beziehen, können Sie in der Regel kein Wohngeld beantragen, da Ihre Wohnkosten bereits über diese Leistungen abgedeckt werden.
Weitere wichtige Voraussetzungen:
- Einkommensgrenze: Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze variiert je nach Haushaltsgröße und Wohnort. Die Wohngeldstelle berechnet, ob Sie einen Anspruch haben.
- Wohnsitz in Deutschland: Sie müssen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Rechtmäßiger Aufenthalt: Sie müssen sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Das bedeutet, Sie benötigen entweder die deutsche Staatsbürgerschaft, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (für EU-Bürger).
- Angemessene Wohnkosten: Die Miete bzw. die Belastung durch die Wohnkosten muss angemessen sein. Die Wohngeldstelle prüft, ob Ihre Wohnkosten im Rahmen des Üblichen für Ihren Wohnort liegen.
Wohngeld für Touristen, Expats und Kurzzeitbesucher: Ist das möglich?
Hier kommt der springende Punkt: Ob Sie als Tourist, Expat oder Kurzzeitbesucher Wohngeld beantragen können, hängt stark von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihren Absichten ab.
Touristen:
In der Regel haben Touristen keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist eine Sozialleistung, die darauf abzielt, Menschen mit geringem Einkommen und festem Wohnsitz in Deutschland zu unterstützen. Touristen halten sich in der Regel nur vorübergehend in Deutschland auf und haben keinen festen Wohnsitz im Sinne des Wohngeldgesetzes.
Expats und Kurzzeitbesucher mit längerem Aufenthalt:
Die Situation ist etwas komplizierter, wenn Sie als Expat oder Kurzzeitbesucher einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen und folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben einen festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein wichtiger Schritt.
- Sie verfügen über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Freizügigkeitsbescheinigung (für EU-Bürger), die Ihnen erlaubt, sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufzuhalten.
- Ihr Einkommen liegt unterhalb der Einkommensgrenze für Wohngeld.
- Sie beziehen keine anderen Sozialleistungen, die bereits Wohnkosten berücksichtigen.
In diesem Fall könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Wohngeldstellen jeden Fall individuell prüfen. Die Dauer Ihres Aufenthalts, Ihre Absichten (z.B. ob Sie planen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben) und Ihre finanzielle Situation spielen eine wichtige Rolle.
Besonders wichtig für EU-Bürger: Auch wenn Sie als EU-Bürger Freizügigkeit genießen, müssen Sie nachweisen, dass Sie in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Sie ausschließlich zum Zweck der Sozialhilfe nach Deutschland kommen, kann Ihr Anspruch auf Wohngeld abgelehnt werden.
Drittstaatsangehörige: Für Drittstaatsangehörige ist der Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder einen langfristigen Aufenthalt ermöglicht, eine zwingende Voraussetzung.
Wann sollte ich Wohngeld beantragen?
Der beste Zeitpunkt, um Wohngeld zu beantragen, ist sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen und absehen können, dass Ihr Einkommen voraussichtlich dauerhaft unter der Einkommensgrenze liegen wird. Das bedeutet konkret:
- Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland.
- Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder Freizügigkeitsbescheinigung (falls erforderlich).
- Nachdem Sie Ihre Miete oder Ihre Wohnkosten kennen.
- Nachdem Sie einen Überblick über Ihr monatliches Einkommen haben.
Achtung: Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wenn Sie also erst im zweiten Monat nach Ihrem Einzug den Antrag stellen, erhalten Sie kein Wohngeld für den ersten Monat. Es lohnt sich also, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die genaue Bezeichnung und Adresse finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Stadtverwaltung oder durch eine einfache Google-Suche nach "Wohngeldstelle [Ihr Wohnort]".
In einigen Städten und Gemeinden ist es auch möglich, den Antrag online zu stellen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Die benötigten Unterlagen können je nach Wohngeldstelle variieren, aber in der Regel benötigen Sie:
- Antragsformular: Das Formular erhalten Sie bei der Wohngeldstelle oder auf deren Website.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltsgenehmigung oder Freizügigkeitsbescheinigung (falls erforderlich)
- Mietvertrag (bei Mietzuschuss)
- Nachweise über Ihre monatlichen Einkünfte (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Nachweis über selbstständige Tätigkeit)
- Kontoauszüge
- Nachweis über die Höhe der Wohnkosten (z.B. Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung, Zinsbescheinigung)
- Bei Lastenzuschuss: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Nachweise über Kredite und Versicherungen für das Haus/die Wohnung.
Es ist ratsam, sich vorab bei der Wohngeldstelle zu erkundigen, welche Unterlagen genau benötigt werden, um den Antrag möglichst vollständig einzureichen und Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit: Wohngeld – eine Option für Expats, aber nicht für Touristen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Touristen haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Für Expats und Kurzzeitbesucher mit längerem Aufenthalt und festem Wohnsitz in Deutschland kann es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Wohngeld zu beantragen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel, ein Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze und das Fehlen anderer Sozialleistungen, die bereits Wohnkosten berücksichtigen. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Wohngeldstelle zu informieren und sich individuell beraten zu lassen.
Wir hoffen, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, das Thema Wohngeld besser zu verstehen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland!

