Ab Wann Steht Mir Wohngeld Zu

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der Mietern und Eigentümern von Wohnraum gewährt werden kann, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Wohnkosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen angemessen wohnen können. Dieser Artikel erklärt, wann Sie in Deutschland Anspruch auf Wohngeld haben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag stellen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich können folgende Personengruppen Wohngeld beantragen:
- Mieter: Diese erhalten Mietzuschuss.
- Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum: Diese erhalten Lastenzuschuss.
Ob Sie tatsächlich Wohngeld erhalten, hängt von drei Hauptfaktoren ab:
- Einkommen: Ihr monatliches Gesamteinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Haushaltsgröße: Die Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben, wird berücksichtigt.
- Miete bzw. Belastung: Die Höhe Ihrer Miete oder die Belastung durch Zins und Tilgung für Ihr Wohneigentum spielt eine Rolle.
Ausschluss vom Wohngeld
Es gibt bestimmte Personengruppen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu gehören in der Regel:
- Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind. Das betrifft vor allem Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld.
- Auszubildende und Studenten, die BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder andere vergleichbare Leistungen erhalten, es sei denn, sie wohnen nicht bei ihren Eltern und die Leistungen decken die Wohnkosten nicht vollständig ab.
- Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, die dem Grunde nach durch BAföG förderungsfähig wäre, den Antrag aber nicht gestellt haben.
- Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder deren Aufenthaltsstatus unsicher ist. Hier gelten besondere Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Voraussetzungen für Wohngeld im Detail
Die genauen Voraussetzungen für Wohngeld sind komplex und hängen von den individuellen Umständen ab. Hier eine detailliertere Betrachtung der einzelnen Faktoren:
Einkommen
Ihr gesamtes monatliches Einkommen wird berücksichtigt. Dazu gehören:
- Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit
- Renten und Pensionen
- Arbeitslosengeld I
- Kindergeld (wird dem Kind zugerechnet)
- Unterhaltszahlungen (werden angerechnet, sofern sie regelmäßig gezahlt werden)
- Zinseinnahmen und Kapitalerträge
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Von diesem Bruttoeinkommen können bestimmte Freibeträge abgezogen werden, z.B. für:
- Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehepartner oder Kinder
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Bestimmte Werbungskosten
- Bei Schwerbehinderung, abhängig vom Grad der Behinderung.
Die genauen Einkommensgrenzen sind gestaffelt und hängen von der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab. Es gibt online Wohngeldrechner, mit denen Sie eine erste Einschätzung erhalten können. Diese sind aber oft nur Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung.
Haushaltsgröße
Als Haushaltsmitglieder zählen alle Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben und wirtschaften. Dazu gehören:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder (auch volljährige, solange sie noch unterhaltsberechtigt sind)
- Verwandte (z.B. Eltern, Großeltern), wenn sie mit Ihnen in einer Wohngemeinschaft leben
Nicht zum Haushalt zählen Untermieter oder Mitbewohner in einer WG, wenn sie einen eigenen Mietvertrag haben und selbst für ihren Wohnraum aufkommen.
Miete bzw. Belastung
Beim Mietzuschuss wird die Bruttokaltmiete berücksichtigt, also die Miete ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Beim Lastenzuschuss werden die monatlichen Belastungen für den selbstgenutzten Wohnraum berücksichtigt, wie z.B.:
- Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Verwaltungskosten
- Erbpachtzins
Auch hier gibt es Höchstbeträge für die anrechenbare Miete bzw. Belastung, die je nach Wohnort und Haushaltsgröße variieren. Diese Höchstbeträge sollen verhindern, dass unangemessen teurer Wohnraum durch Wohngeld gefördert wird.
Wie stelle ich einen Wohngeldantrag?
Den Wohngeldantrag stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde. Das ist in der Regel das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sie können den Antrag entweder persönlich vor Ort abgeben oder ihn per Post schicken. In vielen Städten und Gemeinden ist es auch möglich, den Antrag online auszufüllen und einzureichen.
Notwendige Unterlagen
Für den Wohngeldantrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen, um Ihre Angaben zu belegen. Dazu gehören in der Regel:
- Antragsformular (erhältlich bei der Wohngeldbehörde oder online)
- Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag (bei Mietzuschuss) oder Nachweis über die Belastung (bei Lastenzuschuss)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide)
- Kontoauszüge, die Ihre Einnahmen und Ausgaben belegen können
- Nachweise über Freibeträge (z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Unterhaltszahlungen)
- Ggf. weitere Unterlagen, je nach individueller Situation
Es ist wichtig, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, da fehlende Unterlagen die Bearbeitung verzögern können. Die Wohngeldbehörde kann im Einzelfall auch weitere Nachweise anfordern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für einen Wohngeldantrag kann variieren und hängt von der Auslastung der Wohngeldbehörde ab. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate, bis über den Antrag entschieden wird. Während der Bearbeitungszeit sollten Sie regelmäßig bei der Wohngeldbehörde nachfragen, ob es Neuigkeiten gibt.
Auszahlung des Wohngeldes
Wird Ihr Antrag bewilligt, wird Ihnen das Wohngeld in der Regel monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Es lohnt sich also, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, sobald Sie feststellen, dass Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind.
Änderungen mitteilen
Während des Bezugs von Wohngeld sind Sie verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Wohngeldbehörde mitzuteilen. Dazu gehören z.B.:
- Änderung des Einkommens
- Änderung der Haushaltsgröße (z.B. durch Zuzug oder Auszug von Personen)
- Erhöhung der Miete oder Belastung
Versäumnisse können dazu führen, dass das Wohngeld zurückgefordert wird oder sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
Wohngeldreform 2023/2024
Zum 1. Januar 2023 trat eine umfassende Wohngeldreform in Kraft, die zu einer deutlichen Erhöhung des Wohngeldes und einer Ausweitung des Kreises der Berechtigten führte. Die Reform beinhaltete unter anderem:
- Eine Erhöhung der Wohngeldbeträge
- Die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente
- Die Einführung einer Klimakomponente zur Berücksichtigung steigender Energiekosten
Eine weitere Reform trat zum 1. Januar 2024 in Kraft und betraf hauptsächlich die Digitalisierung des Antragsverfahrens. Informieren Sie sich stets über die aktuellen Bestimmungen und Änderungen, da Wohngeld ein dynamisches Thema ist.
Zusammenfassung
Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht allein tragen können. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Haushaltsgröße und Ihrer Miete bzw. Belastung ab. Der Antrag ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen. Informieren Sie sich gründlich über die Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten. Nutzen Sie online verfügbare Wohngeldrechner als erste Orientierungshilfe, aber lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Die Wohngeldreformen der letzten Jahre haben die Leistungen verbessert und den Kreis der Berechtigten erweitert.

