Alten Führerschein Umtauschen: So Geht's

Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen längeren Aufenthalt oder sind Sie sogar zugezogen? Dann ist es gut möglich, dass Sie sich irgendwann mit dem Thema "Führerschein umtauschen" auseinandersetzen müssen. Insbesondere, wenn Sie noch einen älteren Führerschein besitzen, kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, ihn in den modernen EU-Führerschein umzutauschen. Keine Sorge, dieser Prozess ist in der Regel unkompliziert und wir begleiten Sie durch alle wichtigen Schritte. Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Touristen, Expats und alle, die einen kürzeren Aufenthalt in Deutschland planen und sich über das Thema informieren möchten.
Warum den alten Führerschein umtauschen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihren alten Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen sollten:
- Pflicht zum Umtausch: Für ältere Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gibt es eine Umtauschpflicht. Diese ist gestaffelt nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. Ausstellungsdatum des Führerscheins. Ziel ist es, alle Führerscheine innerhalb der EU zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen.
- EU-weite Gültigkeit: Der EU-Führerschein ist in allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gültig. Das bedeutet, Sie können damit problemlos in anderen EU-Ländern Auto fahren.
- Modernes Format: Der EU-Führerschein hat das Format einer Scheckkarte und ist dadurch handlicher und unempfindlicher.
- Fälschungssicherheit: Der EU-Führerschein ist mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die ihn fälschungssicherer machen.
- Vermeidung von Problemen im Ausland: Mit einem EU-Führerschein vermeiden Sie mögliche Probleme bei Verkehrskontrollen oder beim Anmieten eines Autos im Ausland.
Wer muss den Führerschein umtauschen?
Ob Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins und Ihrem Geburtsjahr ab. Es gibt genaue Fristen, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden. Es ist wichtig, diese Fristen zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden:
Für Papierführerscheine (grau oder rosa) gilt:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022 (Frist bereits abgelaufen)
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Frist bereits abgelaufen)
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024 (Frist bereits abgelaufen)
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Für Kartenführerscheine (ausgestellt ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013) gilt:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Wichtig: Auch wenn Sie Ihren Führerschein nicht umtauschen müssen, kann es dennoch sinnvoll sein, dies zu tun, um die oben genannten Vorteile zu nutzen.
Wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Führerscheinstelle an Ihrem Aufenthaltsort zuständig. Es ist ratsam, sich vorab online oder telefonisch über die Öffnungszeiten und eventuell notwendige Terminvereinbarungen zu informieren. Viele Führerscheinstellen bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch?
Für den Umtausch Ihres Führerscheins benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Deutschland gemeldet sind).
- Alter Führerschein (Original).
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Größe und Format müssen den Anforderungen für Passfotos entsprechen).
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift, falls Ihr alter Führerschein nicht von der ausstellenden Behörde Ihres jetzigen Wohnortes ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift können Sie bei der Führerscheinstelle beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat. Dies kann einige Tage dauern, planen Sie dies also rechtzeitig ein.
- Eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall. Klären Sie dies am besten vorab mit der zuständigen Führerscheinstelle.
Wie läuft der Umtausch ab?
Der Umtauschprozess ist in der Regel unkompliziert:
- Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle oben genannten Unterlagen zusammen.
- Termin vereinbaren (optional): Informieren Sie sich, ob Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren müssen.
- Antrag stellen: Gehen Sie zur Führerscheinstelle und stellen Sie den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins.
- Gebühren bezahlen: Für den Umtausch fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Bundesland und Kommune.
- Neuen Führerschein abholen: Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren neuen EU-Führerschein. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen dauern. Ihr alter Führerschein wird in der Regel entwertet und Ihnen zurückgegeben.
Was kostet der Umtausch?
Die Kosten für den Umtausch eines Führerscheins variieren je nach Bundesland und Kommune. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 25 und 45 Euro. Hinzu kommen eventuell Kosten für ein neues Passfoto und die Karteikartenabschrift.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wenn Sie die Umtauschfrist für Ihren Führerschein verpassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem kann es im Ausland zu Problemen kommen, wenn Sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sind.
Führerschein aus einem Nicht-EU-Land
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land besitzen, gelten andere Regeln. In diesem Fall müssen Sie Ihren Führerschein in der Regel umschreiben lassen. Dies kann mit einer theoretischen und/oder praktischen Fahrprüfung verbunden sein. Informieren Sie sich hierzu am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle oder einer Fahrschule.
Besonderheiten für Touristen und Kurzaufenthalter
Als Tourist oder Kurzaufenthalter in Deutschland müssen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umtauschen, solange er gültig ist und den Bestimmungen Ihres Heimatlandes entspricht. Es empfiehlt sich jedoch, zusätzlich zum Führerschein einen Internationalen Führerschein mitzuführen, insbesondere wenn Ihr Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins und erleichtert die Kommunikation mit Behörden und Autovermietungen im Ausland.
Zusammenfassung und Tipps
- Prüfen Sie, ob Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen und bis wann die Frist läuft.
- Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zusammen.
- Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin bei der Führerscheinstelle.
- Beachten Sie die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein.
- Führen Sie als Tourist oder Kurzaufenthalter gegebenenfalls einen Internationalen Führerschein mit sich.
Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, sich im Thema Führerscheinumtausch zurechtzufinden. Gute Fahrt in Deutschland!
Wichtiger Hinweis: Die hier gegebenen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Führerscheinstelle über die aktuell geltenden Bestimmungen.

