ärztliche Untersuchung Ausbildung Unter 18 Formular

Ärztliche Untersuchung Ausbildung unter 18: Informationen und Formulare im Überblick
Die ärztliche Untersuchung vor Beginn einer Ausbildung ist für Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ziel dieser Untersuchung ist es, die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf festzustellen und den Jugendlichen vor gesundheitlichen Schäden durch die Ausbildung zu schützen. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die verschiedenen Aspekte dieser Untersuchung, die beteiligten Ärzte und die relevanten Formulare.
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für die ärztliche Untersuchung bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). § 32 JArbSchG regelt die Erstuntersuchung und § 33 die Nachuntersuchung. Vor Aufnahme einer Beschäftigung (einschließlich einer Ausbildung) müssen Jugendliche dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass sie für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind. Die Kosten für diese Untersuchung trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Ziele der ärztlichen Untersuchung
Die Untersuchung dient mehreren wichtigen Zielen:
- Feststellung der allgemeinen gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung.
- Früherkennung von gesundheitlichen Risiken, die durch die Ausbildung verstärkt werden könnten.
- Beratung des Jugendlichen hinsichtlich gesundheitsfördernder Maßnahmen und potenzieller Risikofaktoren.
- Schutz des Jugendlichen vor Überforderung und gesundheitsschädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz.
Ablauf der Erstuntersuchung
Die Erstuntersuchung umfasst in der Regel folgende Bestandteile:
- Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte des Jugendlichen, einschließlich Vorerkrankungen, Allergien, Impfstatus und familiärer Belastungen.
- Körperliche Untersuchung: Überprüfung von Größe, Gewicht, Blutdruck, Puls, Herz, Lunge, Bauchorgane, Bewegungsapparat und Sinnesorgane (Seh- und Hörvermögen).
- Urintest: Untersuchung des Urins auf Auffälligkeiten.
- Sehtest und Hörtest: Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit.
- Impfstatusüberprüfung: Kontrolle des Impfpasses und ggf. Empfehlung von Auffrischimpfungen.
- Beratungsgespräch: Besprechung der Untersuchungsergebnisse und Beratung hinsichtlich gesundheitlicher Aspekte der Ausbildung.
Die Nachuntersuchung
Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Beschäftigung muss eine Nachuntersuchung erfolgen (§ 33 JArbSchG). Ziel der Nachuntersuchung ist es, zu überprüfen, ob sich der Gesundheitszustand des Jugendlichen seit der Erstuntersuchung verändert hat und ob die Ausbildung negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Der Ablauf der Nachuntersuchung ähnelt der Erstuntersuchung, kann aber je nach Bedarf angepasst werden.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die ärztliche Untersuchung darf nur von bestimmten Ärzten durchgeführt werden, die vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder von der zuständigen Behörde benannt wurden. In der Regel sind dies:
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin"
- Ärzte mit einer vergleichbaren Qualifikation
- Ärzte, die von der zuständigen Behörde speziell für die Durchführung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen zugelassen sind.
Eine Liste der zugelassenen Ärzte ist in der Regel bei der zuständigen Kammer (Ärztekammer) oder dem Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.
Die relevanten Formulare
Für die ärztliche Untersuchung sind bestimmte Formulare erforderlich, die vom Arzt auszufüllen sind. Die wichtigsten Formulare sind:
1. Untersuchungsberechtigungsschein
Dieser Schein wird vom Arbeitgeber ausgestellt und berechtigt den Jugendlichen zur Durchführung der ärztlichen Untersuchung. Er enthält Angaben zum Arbeitgeber, zum Jugendlichen und zur Art der Ausbildung.
2. Anamnesebogen
Der Anamnesebogen wird vom Jugendlichen (bzw. von den Eltern, falls der Jugendliche noch nicht volljährig ist) ausgefüllt und enthält Angaben zur Krankengeschichte des Jugendlichen. Dieser Bogen dient dem Arzt als Grundlage für die Anamnese.
3. Ärztliche Bescheinigung für die Erstuntersuchung (Muster)
Dieses Formular wird vom Arzt nach der Erstuntersuchung ausgefüllt. Es enthält die Ergebnisse der Untersuchung und die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen für die Ausbildung. Das Formular besteht aus mehreren Teilen:
Teil A: Angaben zum Jugendlichen und zum Arbeitgeber.
Teil B: Ergebnisse der körperlichen Untersuchung.
Teil C: Beurteilung der gesundheitlichen Eignung (uneingeschränkt, eingeschränkt, nicht geeignet).
Teil D: Hinweise und Empfehlungen des Arztes.
Teil E: Bestätigung des Arztes über die Durchführung der Untersuchung.
Der Arbeitgeber erhält eine Ausfertigung des Formulars. Der Jugendliche (bzw. die Eltern) erhalten ebenfalls eine Ausfertigung.
4. Ärztliche Bescheinigung für die Nachuntersuchung (Muster)
Dieses Formular ist ähnlich aufgebaut wie die Bescheinigung für die Erstuntersuchung, enthält aber zusätzlich Angaben zur Veränderung des Gesundheitszustandes seit der Erstuntersuchung.
Kosten der Untersuchung
Die Kosten für die ärztliche Untersuchung trägt in der Regel der Arbeitgeber (§ 41 JArbSchG). Der Jugendliche bzw. die Eltern müssen die Kosten nicht selbst tragen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Datenschutz
Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung unterliegen dem Datenschutz. Der Arzt ist verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und nur an befugte Personen weiterzugeben. Der Arbeitgeber erhält lediglich die Information, ob der Jugendliche für die Ausbildung geeignet ist oder nicht. Detaillierte medizinische Informationen dürfen dem Arbeitgeber ohne Einwilligung des Jugendlichen nicht mitgeteilt werden.
Was passiert bei Nichteignung?
Wenn der Arzt feststellt, dass der Jugendliche für die angestrebte Ausbildung gesundheitlich nicht geeignet ist, darf der Arbeitgeber den Jugendlichen nicht beschäftigen. In diesem Fall sollte der Jugendliche sich beraten lassen, welche anderen Ausbildungsberufe für ihn in Frage kommen. Möglicherweise kann eine eingeschränkte Eignung durch bestimmte Schutzmaßnahmen oder Anpassungen am Arbeitsplatz kompensiert werden.
Wo finde ich die Formulare?
Die erforderlichen Formulare sind in der Regel bei folgenden Stellen erhältlich:
- Beim Arbeitgeber
- Beim Arzt, der die Untersuchung durchführt
- Bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde
- Teilweise auch online auf den Webseiten der Ärztekammern oder der Gewerbeaufsichtsbehörden (oft als PDF-Download).
Zusammenfassung
Die ärztliche Untersuchung vor Beginn einer Ausbildung ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit von Jugendlichen zu schützen und sie vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu bewahren. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen, den Ablauf der Untersuchung und die erforderlichen Formulare zu informieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollte man sich an den Arzt, den Arbeitgeber oder die zuständige Behörde wenden.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen und Details zur ärztlichen Untersuchung im Jugendarbeitsschutz können folgende Stellen kontaktiert werden:
- Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
- Die zuständige Ärztekammer
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)



