Ausbildung Mit Kind Finanzielle Unterstützung

Eine Ausbildung mit Kind zu absolvieren, ist eine große Herausforderung, aber mit der richtigen finanziellen Unterstützung durchaus machbar. Deutschland bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Auszubildende mit Kindern, um sicherzustellen, dass finanzielle Belastungen die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung nicht verhindern. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten finanziellen Hilfen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Grundlegende finanzielle Hilfen während der Ausbildung
Zunächst ist es wichtig, die grundlegenden finanziellen Unterstützungsleistungen zu kennen, die generell für Auszubildende und zusätzlich für Eltern in Ausbildung relevant sind.
Ausbildungsvergütung
Als Auszubildender erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Vergütung ist branchenabhängig und steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr. Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Ausbildung über die üblichen Vergütungssätze in Ihrem Ausbildungsberuf. Die Vergütung dient als Basis für Ihren Lebensunterhalt, reicht aber oft nicht aus, um alle Kosten, insbesondere mit Kind, zu decken.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Leistung, die Auszubildenden gewährt wird, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Ob Sie BAB erhalten, hängt von Ihrem Einkommen, dem Einkommen Ihrer Eltern (falls Sie unter 25 sind und noch bei Ihren Eltern wohnen bzw. unter 30, wenn sie nicht bei Ihren Eltern wohnen) und Ihrem Bedarf ab. Mit Kind haben Sie in der Regel einen höheren Bedarf, was Ihre Chancen auf BAB erhöht. Ein Antrag auf BAB ist unbedingt zu stellen. Er wird bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt. Die BAB deckt in der Regel Kosten für Miete, Heizung und Lebensunterhalt ab.
Wichtig: BAB wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen einen Antrag stellen! Es lohnt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Kindergeld
Als Elternteil haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt und dient zur finanziellen Unterstützung der Erziehung Ihres Kindes. Das Kindergeld beträgt aktuell (Stand Oktober 2024) 250 Euro pro Kind und Monat. Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er soll verhindern, dass Familien trotz Erwerbstätigkeit auf Bürgergeld (früher Hartz IV) angewiesen sind. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und hängt von Ihrem Einkommen, den Wohnkosten und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Auch für den Kinderzuschlag muss ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Er ist besonders relevant, wenn Ihre Ausbildungsvergütung und das Kindergeld zusammen nicht ausreichen, um Ihren Bedarf zu decken.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung speziell für Auszubildende mit Kind
Neben den oben genannten allgemeinen Leistungen gibt es spezifische finanzielle Hilfen, die auf die besondere Situation von Auszubildenden mit Kind zugeschnitten sind.
Betreuungskostenzuschuss
Die Betreuung Ihres Kindes, beispielsweise in einer Kindertagesstätte oder durch eine Tagesmutter, ist mit hohen Kosten verbunden. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf einen Betreuungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss kann je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt sein. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder der Kommune über die Möglichkeiten und Voraussetzungen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in der Regel nach Ihrem Einkommen und den tatsächlichen Betreuungskosten.
Wohngeld
Wenn Ihre Ausbildungsvergütung, BAB und Kindergeld zusammen nicht ausreichen, um Ihre Wohnkosten zu decken, können Sie Wohngeld beantragen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der einkommensabhängig gewährt wird. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete und Ihrem Einkommen. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune gestellt.
Zuschüsse für Alleinerziehende
Als Alleinerziehender haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Dazu gehört beispielsweise der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Außerdem können Sie unter Umständen Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt für Ihr Kind zahlt. Diese Leistungen sollen die besonderen finanziellen Belastungen von Alleinerziehenden abmildern.
Stiftungen und Fonds
Es gibt eine Vielzahl von Stiftungen und Fonds, die Auszubildende mit Kind finanziell unterstützen. Diese Stiftungen vergeben Stipendien oder Einmalzahlungen, um besondere Notlagen zu überbrücken oder die Ausbildung zu fördern. Informieren Sie sich online oder bei Beratungsstellen über passende Stiftungen und Fonds. Achten Sie dabei auf die jeweiligen Voraussetzungen und Bewerbungsfristen.
Kredite für Auszubildende
Als letzte Option können Sie einen Kredit für Auszubildende in Betracht ziehen. Es gibt spezielle Bildungskredite, die zu günstigen Konditionen vergeben werden. Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie jedoch alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft haben und sich gründlich über die Konditionen und Rückzahlungsmodalitäten informieren. Eine Kreditberatung kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Wo Sie Beratung und Unterstützung finden
Es ist ratsam, sich frühzeitig und umfassend über die verschiedenen finanziellen Hilfen zu informieren und sich beraten zu lassen. Folgende Stellen bieten Ihnen Unterstützung:
- Agentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit ist Ihre erste Anlaufstelle für Fragen zur BAB und zum Kindergeld.
- Jugendamt: Das Jugendamt berät Sie zu Fragen der Kinderbetreuung und zu möglichen Betreuungskostenzuschüssen.
- Wohngeldstelle: Die Wohngeldstelle Ihrer Kommune informiert Sie über die Voraussetzungen und die Höhe des Wohngeldes.
- Beratungsstellen für Schwangere und Familien: Diese Beratungsstellen bieten Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Erziehung.
- Studentenwerke: Auch wenn Sie sich in einer Ausbildung und nicht im Studium befinden, können die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke oft weiterhelfen, da viele Förderprogramme ähnlich sind.
- Online-Portale: Es gibt zahlreiche Online-Portale, die Informationen und Rechner zur Berechnung von finanziellen Hilfen anbieten.
Tipps für die Beantragung von finanziellen Hilfen
Die Beantragung von finanziellen Hilfen kann aufwendig sein, aber mit guter Vorbereitung und Organisation ist es machbar. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen:
- Frühzeitig informieren: Beginnen Sie frühzeitig mit der Recherche und informieren Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
- Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie Einkommensnachweise, Mietvertrag, Geburtsurkunde des Kindes und Ausbildungsvertrag.
- Anträge vollständig ausfüllen: Füllen Sie die Anträge sorgfältig und vollständig aus, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Fristen beachten: Achten Sie auf die jeweiligen Antragsfristen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Beratungsangebote der verschiedenen Stellen, um sich bei der Antragsstellung helfen zu lassen.
- Kopien anfertigen: Machen Sie Kopien von allen Anträgen und Unterlagen für Ihre eigenen Unterlagen.
- Nachfragen: Scheuen Sie sich nicht, bei den zuständigen Stellen nachzufragen, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Ausbildung mit Kind ist eine Herausforderung, aber mit der richtigen finanziellen Unterstützung ist sie durchaus machbar. Nutzen Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, und lassen Sie sich beraten. Mit guter Planung und Organisation können Sie Ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und Ihrem Kind eine sichere Zukunft ermöglichen.
Beispielrechnung (vereinfacht)
Um die möglichen finanziellen Hilfen zu veranschaulichen, hier ein vereinfachtes Beispiel:
Annahme: Alleinerziehende Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr mit einem Kind, wohnhaft in einer Mietwohnung.
Ausbildungsvergütung: 800 Euro (netto)
Miete (inkl. Nebenkosten): 600 Euro
Mögliche finanzielle Hilfen:
- Kindergeld: 250 Euro
- BAB (angenommen): 400 Euro
- Kinderzuschlag (angenommen): 150 Euro
- Wohngeld (angenommen): 100 Euro
Gesamteinnahmen: 800 Euro (Vergütung) + 250 Euro (Kindergeld) + 400 Euro (BAB) + 150 Euro (Kinderzuschlag) + 100 Euro (Wohngeld) = 1700 Euro
Kosten: 600 Euro (Miete)
Verfügbares Einkommen nach Mietzahlung: 1700 Euro - 600 Euro = 1100 Euro
Hinweis: Dies ist nur ein vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Hilfen hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Es ist ratsam, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die aufgeführten Informationen dienen als erster Überblick und ersetzen keine individuelle Beratung. Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über Ihre persönlichen Ansprüche und Möglichkeiten.

