Ausweis Beantragen Was Brauche Ich

Der deutsche Personalausweis ist ein wichtiges Dokument, das Sie in vielen Situationen benötigen. Ob zur Identifizierung gegenüber Behörden, beim Eröffnen eines Bankkontos oder einfach nur zum Nachweis Ihres Alters – der Ausweis ist unerlässlich. Dieser Artikel erklärt, wie Sie einen Personalausweis in Deutschland beantragen können und welche Dokumente Sie dafür benötigen.
Wer kann einen Personalausweis beantragen?
Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Bereits vor dem 16. Lebensjahr kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch ist hier die Zustimmung der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) erforderlich.
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können einen Personalausweis beantragen. In diesem Fall ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zuständig.
Wo kann ich den Personalausweis beantragen?
Die Beantragung des Personalausweises erfolgt in der Regel beim Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. In größeren Städten kann es mehrere Bürgerämter geben. Informieren Sie sich am besten vorab auf der Website Ihrer Stadtverwaltung, welches Bürgeramt für Sie zuständig ist und ob Sie einen Termin vereinbaren müssen.
Achtung: Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach Ihrem Hauptwohnsitz. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, ist das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.
Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?
Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Dokumente:
Erstantrag (Person über 16 Jahre):
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: Im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese Dokumente dienen als Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit.
- Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss den aktuellen biometrischen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind auf den Webseiten der meisten Bürgerämter detailliert beschrieben. Achten Sie darauf, dass das Foto nicht älter als sechs Monate ist.
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit: Dies kann neben der Geburtsurkunde auch ein Staatsangehörigkeitsausweis oder ein Einbürgerungsurkunde sein.
- Meldebescheinigung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie an Ihrem Wohnort gemeldet sind. Sie erhalten die Meldebescheinigung beim Bürgeramt.
- Ggf. alter Personalausweis oder Reisepass: Falls vorhanden, bringen Sie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass mit. Auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind, können sie zur Identifizierung beitragen.
Erstantrag (Person unter 16 Jahre):
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten: Die Zustimmungserklärung muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies nachgewiesen werden (z.B. durch eine gerichtliche Entscheidung).
- Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten: Die Ausweise der Eltern (oder des alleinigen Sorgeberechtigten) sind ebenfalls vorzulegen.
Verlängerung/Neuantrag (bei Verlust oder Diebstahl):
- Aktuelles biometrisches Passfoto: Wie oben beschrieben.
- Alter Personalausweis/Reisepass (falls vorhanden): Auch wenn abgelaufen.
- Verlust- oder Diebstahlanzeige (falls zutreffend): Wenn Ihr alter Ausweis gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, sollten Sie dies bei der Polizei melden. Die Verlust- oder Diebstahlanzeige ist ein wichtiges Dokument für den Neuantrag.
- Eidesstattliche Versicherung (in bestimmten Fällen): Wenn Sie keine Dokumente zur Identifizierung vorlegen können, kann das Bürgeramt von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung verlangen. In dieser Versicherung erklären Sie unter Eid Ihre Identität.
Was kostet der Personalausweis?
Die Gebühren für den Personalausweis sind bundeseinheitlich geregelt:
- Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt beim Bürgeramt. Sie können meist bar oder mit EC-Karte bezahlen. Informieren Sie sich am besten vorab, welche Zahlungsmöglichkeiten akzeptiert werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für den Personalausweis beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen. Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und dann an das Bürgeramt geschickt. Sie werden benachrichtigt, sobald der Ausweis abholbereit ist. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist sofort gültig, aber nur maximal drei Monate. Für den vorläufigen Ausweis benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Wie läuft die Beantragung ab?
- Terminvereinbarung: Viele Bürgerämter bieten die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Dies spart Ihnen Wartezeit.
- Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente dabei haben.
- Antragstellung: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zum Bürgeramt. Füllen Sie dort den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises aus.
- Fingerabdrücke: Im Rahmen der Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Diese werden im Chip des Personalausweises gespeichert.
- Bezahlung: Bezahlen Sie die Gebühren für den Personalausweis.
- Abholung: Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald der Ausweis abholbereit ist. Bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis oder Reisepass und die Benachrichtigung mit.
Was ist der Online-Ausweis (eID-Funktion)?
Der Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). Mit dieser Funktion können Sie sich sicher und einfach online ausweisen, beispielsweise bei Behördengängen oder beim Online-Shopping. Die eID-Funktion ist standardmäßig aktiviert, kann aber auf Wunsch deaktiviert werden. Um die eID-Funktion nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises?
Wenn Ihr Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, sollten Sie dies unverzüglich dem Bürgeramt oder der Polizei melden. Die Meldung ist wichtig, um Missbrauch zu verhindern. Beantragen Sie anschließend einen neuen Personalausweis.
Gültigkeit des Personalausweises
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist altersabhängig:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.
Besonderheiten für Ausländer
Ausländer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können keinen Personalausweis beantragen. Sie erhalten stattdessen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Der eAT dient als Nachweis des Aufenthaltsrechts in Deutschland und beinhaltet ebenfalls einen Chip mit biometrischen Daten und der Online-Ausweisfunktion.
Zusammenfassung
Die Beantragung eines Personalausweises ist ein relativ einfacher Prozess, der jedoch einige Vorbereitung erfordert. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente dabei haben und vereinbaren Sie am besten einen Termin beim Bürgeramt, um Wartezeiten zu vermeiden. Der Personalausweis ist ein wichtiges Dokument, das Sie in vielen Situationen benötigen. Beachten Sie die Gültigkeitsdauer und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Ausweis, bevor der alte abläuft.
Denken Sie daran: Es ist Ihre Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sobald Sie 16 Jahre alt sind.



